Bgmin Deegen-Miest berichtet zum Stand über die Notwendigkeit eines archäologischen Gutachtens unter Bezugnahme auf die Anfrage an das Bauamt, dass bei den seinerzeitig erfolgten Verkäufen nicht bekannt war, dass in dem betreffenden Bereich archäologische Grabungen erforderlich sind. Dieses kam erst bei Antragstellung auf Baugenehmigung eines Bauherrn oder einer Bauherrin heraus. Da bereits in der Vergangenheit Bebauungen in dem Gebiet vorgenommen wurden, bei denen keine archäologischen Untersuchungen gefordert wurden, konnte hiermit auch nicht gerechnet werden. Somit kann über eine Regelung bezüglich der Grabungskosten jetzt erst im Nachhinein verhandelt werden.

 

Das Bauamt ist der Ansicht, dass zunächst einmal abgewartet werden sollte, ob einer der Erwerber/Erwerberinnen hier überhaupt Forderungen stellt. Diesbezüglich wurde vor längerer Zeit schon einmal beim Landkreis nachgefragt, welche Grundstücke hier überhaupt betroffen sind. Dieses konnte niemand im Vorwege konkret beantworten, da eine Prüfung erst bei Stellung eines Bauantrages erfolgt.

 

Grundsätzlich sollten die Kosten für die Gutachten nicht von der Gemeinde getragen werden, so Bgmin Deegen-Miest abschließend.