Sitzung: 17.01.2022 Rat der Gemeinde Langendorf
Bgmin Deegen-Miest
berichtet zum Stand über die Notwendigkeit eines archäologischen Gutachtens unter Bezugnahme auf die
Anfrage an das Bauamt, dass bei den seinerzeitig erfolgten Verkäufen nicht
bekannt war, dass in dem betreffenden Bereich archäologische Grabungen
erforderlich sind. Dieses kam erst bei Antragstellung auf Baugenehmigung eines
Bauherrn oder einer Bauherrin heraus. Da bereits in der Vergangenheit
Bebauungen in dem Gebiet vorgenommen wurden, bei denen keine archäologischen
Untersuchungen gefordert wurden, konnte hiermit auch nicht gerechnet werden.
Somit kann über eine Regelung bezüglich der Grabungskosten jetzt erst im
Nachhinein verhandelt werden.
Das Bauamt ist der Ansicht, dass zunächst einmal
abgewartet werden sollte, ob einer der Erwerber/Erwerberinnen hier überhaupt
Forderungen stellt. Diesbezüglich wurde vor längerer Zeit schon einmal beim
Landkreis nachgefragt, welche Grundstücke hier überhaupt betroffen sind. Dieses
konnte niemand im Vorwege konkret beantworten, da eine Prüfung erst bei
Stellung eines Bauantrages erfolgt.
Grundsätzlich sollten die
Kosten für die Gutachten nicht von der Gemeinde getragen werden, so Bgmin
Deegen-Miest abschließend.