Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Sachverhalt:

Im Rahmen der Sitzung am 20.01.2022 hat bereits eine Vorberatung über die Haushaltsplanung 2022 stattgefunden.

 

Darin geäußerte Wünsche wurden, soweit möglich, in den Haushaltsplan eingearbeitet.

 

Einzelheiten werden im Rahmen der Sitzung erläutert.

 

Beschlussvorschlag der Verwaltung:

Der Rat beschließt die Haushaltssatzung 2022 sowie das Investitionsprogramm 2021-2025.

 

Rh Fahren äußert sein Unverständnis darüber, dass der Haushalt jetzt, aufgrund des Antrages von RH Beckmann (Spielplatz in Quickborn), schon wieder überarbeitet werden muss.

 

Rh Beckmann rechtfertigt sein Vorgehen dahingehend, dass Ideen erst aufgrund der Vorberatung und Kenntnis der Zahlen entstehen.

 

Rh Beckmann merkt an, dass ihm die Formulierung zum Kinderspielkreis nicht gefällt. Er zitiert wörtlich „die Kinderbetreuung in Siemen wurde wie geplant Mitte 2018 mit der Erstellung in Groß Gusborn dahin verlegt und in einen Kindergarten umgewandelt“. Er weist darauf hin, dass die Idee und Planung dabei von der Gemeinde Gusborn stammen, die Umsetzung allerdings erfolgte durch die Samtgemeinde. Er wünscht sich dort eine Umformulierung.

 

Stellv. Bgm Burmester weist darauf hin, dass dieser Formulierung ein mehrheitlicher Ratsbeschluss zugrunde liegt.

 

Rh Struck beschäftigt die Formulierung „damit entfallen die Defizite der Gemeinde Gusborn“. Dies sieht er als eine Bewertung an. Dann muss auch erwähnt werden, dass die Gemeinde Gusborn auf Einnahmen in Höhe der Defizite verzichtet hat.

 

Stellv. Bgm Burmester sieht diese Formulierung nicht als schwierig an, da die Gemeinde mit dem Spielkreis tatsächlich Defizite erzielt hat. Die erwähnten Einnahmen sind reine Spekulation.

 

Fr. Martin, Verwaltung, stellt klar, dass die Miete über die kreisweite Jugendhilfevereinbarung geht. Es geht hier rein um die Verbrauchskosten, die vom Landkreis übernommen wurden.

 

Rh Beckmann stellt den Antrag auf folgende Umformulierung „Die von der Gemeinde ursprünglich geplante Umwandlung des Spielkreises Siemen in eine Kita, verbunden mit dem Umzug und Neubau der Kita an der Grundschule in Gusborn, wurde auf Drängen der Samtgemeinde Elbtalaue aufgegeben und an diese übertragen.“

 

Rh Fahren wiederspricht der Formulierung, da es dazu, wie von stellv. Bg Burmester bereits erwähnt, einen Ratsbeschluss gibt.

 

Anmerkung von Bgm Ringel: Die Gemeinde Gusborn war nicht förderfähig, die Samtgemeinde hat die Fördermittel erhalten. Daher erfolgte diese Umstrukturierung.

 

Rh Beckmann spricht sich weiterhin für diese Formulierung aus. Er möchte deutlich zum Ausdruck bringen, dass nicht die Gemeinde Gusborn, sondern die Samtgemeinde Elbtalaue Eigentümer ist und durch diese betrieben wird.

Bgm Ringel schlägt vor die Formulierung ein wenig zu verändern „…Groß Gusborn wurde von der Samtgemeinde errichtet, in einen Kindergarten umgewandelt und seither von dieser betrieben“. Er lässt nun über diese Formulierung mit folgendem Ergebnis abstimmen:

 

8 Ja / 2 Enthaltungen

 

Anmerkung der Verwaltung: Betreiber der Einrichtung ist nicht die Samtgemeinde Elbtalaue, sondern der paritätische Wohlfahrtsverband Niedersachsen e.V.. Die Umformulierung sieht daher wie folgt aus:

 

 

Rh Beckmann fragt an, ob die EVE Gewerbesteuer an die Gemeinde Gusborn zahlt. Zum Hintergrund erklärt er, dass bevor die EVE das Netz übernommen hat die avacon Betreiber war.

Diese hat sowohl Konzessionsabgabe als auch Gewerbesteuer gezahlt. Bisher ist die noch nicht gezahlt worden, da noch keine Gewinne erzielt wurden. Nun aber sei die EVE im positiven Bereich.

 

Hr. Klan, Verwaltung wird dieses prüfen und die Antwort mit der Niederschrift nachreichen.

 

Antwort der Verwaltung: Laut § 30 Abgabenordung darf weder mitgeteilt werden ob, noch in welcher Höhe jemand in der Gemeinde Steuern zu zahlen hat.

 

Rh Struck fragt an, warum für die Sanierung der Wirtschaftswege zwischen Gusborn und Quickborn nur 55.000 Euro, und nicht die besprochenen 100.000 Euro eingeplant worden sind.

 

Bgm Ringel und Hr. Klan, Verwaltung erläutern dazu, dass die fehlenden 45.000 Euro durch vorhandene Rücklagen gebildet werden. Dazu wurde lt. Hr. Klan auch ein Sperrvermerk aufgenommen, um evt. Fördermittel abzuwarten bzw. mit einfließen zu lassen.

 

Weiterhin erkundigt sich Rh Struck, ob es sich bei den Wirtschaftswegen um eine Investition oder Ausbesserung handelt.

 

Laut Hr. Klan ist die Differenzierung zwischen Investition und Erhaltungsmaßnahme manchmal etwas schwierig, in diesem Fall handelt es sich aber um eine Investition.

 

Rh Struck erkundigt sich über die Zusammensetzung der 85.000 Euro auf Seite 73.

 

Hr. Klan erläutert, dass dies im Investitionsplan abzuleiten ist, 20.000 Euro sind für die Errichtung der E-Ladesäule und 65.000 Euro für den Kinderspielplatz.

 

Rh Beckmann hätte zur besseren Übersicht gerne eine Auflistung aller Kinderspielplätze um nachzuvollziehen auf welche Spielplätze sich das Produkt „Kinderspielplätze“ bezieht.

 

Hr. Klan, Verwaltung wird dazu intern Rücksprache halten und dies ggf. mit der Niederschrift nachliefern.

 

Antwort der Verwaltung:

 

 

Rh Beckmann erkundigt sich nach den in Punkt Jeetzelunterhaltungsverband aufgeführten Preis pro Hektar. Für versiegelte Flächen gilt ein höherer Satz, betrifft das auch die Gemeinde Gusborn?

 

Stellv. Bgm Burmester erläutert dazu die Historie. In der Vergangenheit wurde nur nach Fläche berechnet. Da aber versiegelte Flächen mehr in die Gräben entwässern als Flächen bei denen der Großteil ins Grundwasser versickern kann, kam es zur Klage. Daraufhin wurde nach Einwohnerzahl berechnet, es wurde erneut geklagt. Seitdem wird die versiegelte Fläche genau und mit höherem Satz berechnet. Städte werden dementsprechend mehr belangt als Flächengemeinden.

 

Rh Beckmann fragt nach genauer Zusammensetzung der Summe im Produkt 55200.

 

Die Verwaltung wird dies mit der Niederschrift nachreichen. (Antwort T. Beckmann/J. Rexin fehlt noch)

Rh Beckmann erkundigt sich, warum im Drosselweg nur eine Seite der Bushaltestelle barrierefrei umgerüstet wurde. Ursprünglich waren 3 Haltestellen (2 in Siemen, 1 in Quickborn) geplant (Anmerkung der Verwaltung; siehe dazu GUS/X/20 vom 12.03.2020 TOP 11). In Siemen wurde nur 1 Seite umgerüstet, letztendlich sind also nur 2 Haltestellen umgerüstet worden. Folgt die zweite Seite am Altenheim noch oder muss diese in den aktuellen Haushalt eingeplant werden?

Bgm Ringel entgegnet, dass grundsätzlich bei der Bezeichnung eine Bushaltestelle auch nur eine Haltestelle gemeint ist.

Für das laufende Jahr sind 2 Haltestellen beantragt worden. In Groß Gusborn bei Möhring und an der Schule aus Dannenberg kommend. Für die zweite Seite im Drosselweg müssten dann bis August diesen Jahres Fördermittel beantragt werden und per Ratsbeschluss beschlossen werden. Aktuell sind für nächstes Jahr zwei Haltestellen geplant (Klein Gusborn am Denkmal und gegenüber).

Stellv. Bgm Burmester fragt, ob grundsätzlich alle Bushaltestellen in der Gemeinde umgerüstet werden sollen.

 

Rh Beckmann erläutert, dass es ich dabei um eine Vorgabe vom Bund handelt.

 

Bgm Ringel wirft darauf ein, dass Gemeinden, die dies finanziell nicht leisten können und die Zahl der Fahrgäste entsprechend gering sei, nicht zwangsläufig umrüsten müssen, so auf der letzten Bgm Dienstversammlung erwähnt.

 

Bgm Ringel lässt über die Aufnahme der Haltestelle Drosselweg für 2023 mit folgendem Ergebnis abstimmen:

 

Die Aufnahme der Haltestelle wird einstimmig beschlossen.

 

Rh Struck möchte den obligatorischen Antrag stellen, die Grundsteuererhöhung auf den vorherigen Wert zurück zu nehmen. Der Gemeinde geht es finanziell gut.

Bgm Ringel fragt, warum auch dieser Antrag nicht bei der Haushaltsberatung in Sitzung XI/02 geäußert wurde.

 

Rh Struck wollte gern abwarten ob es ein schlüssiges Konzept gebe, warum die Grundsteuer in der Höhe erhalten bleiben muss.

 

Stellv. Bgm Burmester fragt, ob Rh Struck die Einsparung durch die Senkung berechnet hat.

 

Dies verneint Rh Struck.

 

Rf Kadenbach erwähnt die ohnehin kommende Grundsteuerreform dieses Jahr.

 

Bgm Ringel möchte über die Absenkung abstimmen, fordert von Rh Struck allerdings eine konkrete Zahl. Weiterhin gibt er zu bedenken, dass die nächste Sitzung für April geplant ist.

Sollte der Haushalt nun wieder neu aufgestellt werden müssen, liegt bis dahin kein Haushalt vor, kann bis dahin auch nichts finanziert, geplant etc. werden.

 

Rh Beckmann bittet um eine Sitzungsunterbrechung um sich innerhalb seiner Gruppe beraten zu können.

 

Die Sitzung wird von 20:16 Uhr bis 20:23 Uhr unterbrochen.

 

Im Anschluss entsteht eine Diskussion über den vorherigen Wert. Rh Struck benennt keine klare Zahl, Rh Fahren fordert nur mit konkret benanntem Wert abzustimmen.

 

Rh Struck stellt anschließend folgenden Antrag:

Ich stelle den Antrag, die letzte Grundsteuererhöhung zurück zu nehmen, wie auch beschlossen, mit der Begründung dass es dem Bürger nicht zuzumuten ist, wenn nicht irgendwelche sinnvollen Investitionen von der Gemeinde kommen.“

 

Bgm Ringel lässt über diesen Antrag abstimmen.

Mit 4 Ja 1 Enthaltung 5 Nein Stimmen wird dieser Antrag mehrheitlich abgelehnt.

 

Anmerkung der Verwaltung: folgende Hebesätze für Grundsteuer A und Grundsteuer B wurden vor der Erhöhung erhoben

 

Hr. Klan gibt abschließen noch die Information, dass sich die Haushaltssatzung entsprechend ändert. Im Bereich der Auslagen für Investitionen um 3.000 Euro, so dass insgesamt eine Summe von 225.000 Euro erreicht wird, die Auslagen für den Gesamtfinanzierungshaushalt belaufen sich dann auf 1.060.500 Euro. Der Höchstbetrag für die Liquiditätskredite wurde in der Sitzung nicht benannt und hiermit nachgereicht. Dieser verändert sich, vgl. § 4 der Haushaltssatzung, von 142.500 Euro auf 145.000 Euro.

 

Der Rat der Gemeinde Gusborn fasst folgenden

 


Beschluss:

 

Dem Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2022 wird nach eingehender Beratung und mit den festgelegten Änderungen zugestimmt und wird im Ratsinformationssystem veröffentlicht.