Sachverhalt:
Rh Struck hat in
der konstituierenden Sitzung am 23.11.2021 beantragt, dass der Rat der Gemeinde
Gusborn in seiner nächsten Sitzung Änderungen bzw. Anpassungen an der derzeit
gültigen 20. Geschäftsordnung vom 09.03.2017 vornehmen sollte.
Welche Änderungen
und Anpassungen hier im Einzelnen gemeint sind, muss in der Sitzung vorgetragen
und beraten werden.
Da der Rat der Gemeinde Gusborn sich nach einer schriftlichen Abfrage mehrheitlich bereit erklärt hat, an der digitalen Ratsarbeit teilzunehmen, schlägt die Verwaltung folgende weitere Änderung von § 1 Abs. 2 der Geschäftsordnung vor:
Neuer Abs. 2:
(2) Die Ladung erfolgt
schriftlich durch Brief. Die Ratsfrauen und Ratsherren sind verpflichtet,
Änderungen ihrer Postanschrift umgehend der Bürgermeisterin / dem Bürgermeister
mitzuteilen. Der Ladung sind die Tagesordnung sowie in der Regel Vorlagen zu
den einzelnen Tagesordnungspunkten beizufügen. Nach vorheriger schriftlicher
Einverständniserklärung können einem Ratsmitglied Vorlagen für die Sitzungen
alternativ ausschließlich über das Ratsinformationssystem zur Verfügung
gestellt werden. Bei der Aufstellung der Tagesordnung ist § 4 dieser
Geschäftsordnung zu beachten. Jeder Beratungsgegenstand muss konkret bezeichnet
werden.
Durch diese Regelung ist gewährleistet, dass die Ladung sowie alle Vorlagen grundsätzlich in Papierform übersandt werden. Alternativ dazu ist es aber möglich, Vorlagen über die Sitzung ausschließlich über das Ratsinformationssystem zu erhalten. Die Regelung sollte ab dem 01.04.2022 in Kraft treten.
Es sollte in diesem Zusammenhang beraten werden, ob Mandatsträgerinnen und Mandatsträgern, die an der digitalen Ratsarbeit teilnehmen, eine zusätzliche Aufwandspauschale gezahlt wird. Hierzu wäre in der darauffolgenden Ratssitzung die Aufwandsentschädigungssatzung zu ändern. Die Zahlung einer eventuellen Pauschale könnte dann rückwirkend zum 01.04.2022 gelten.
Beschlussvorschlag
der Verwaltung:
Nach Beratung in der Sitzung
Die schriftliche Ausformulierung des Antrages auf Änderung
der Geschäftsordnung von Rh Struck lag der Verwaltung am Morgen des
Sitzungstages vor.
Bgm Ringel schlägt daher vor diesen
Punkt zu vertagen. Dieses wird einstimmig angenommen. Der Tagesordnungspunkt
wird daher vertagt.
Rh Fahren fragt nach den Kosten für die Veröffentlichung der Geschäftsordnung. Hr. Rhode, Fachbereichsleiter, stellt klar, dass nur Kosten für die Veröffentlichung einer Satzung, nicht der der Geschäftsordnung, anfallen. Daher schlägt Rh Fahren vor den Punkt zur digitalen Ratsarbeit nach Vorlage abzustimmen.
Hr. Rhode, Fachbereichsleiter, skizziert kurz das Prozedere der digitalen Ratsarbeit. Grundsätzlich erfolgt die Einladung weiterhin in Papierform. Alle anderen Vorlagen müssen aus dem Ratsinformationssystem heruntergeladen werden. Da dies in der aktuellen Geschäftsordnung noch nicht abgebildet ist, muss der Absatz 2 des § 1 entsprechend umgeändert werden. Der Rat der Gemeinde Gusborn ist nach schriftlicher Abfrage mehrheitlich bereit zur digitalen Ratsarbeit.
In diesem Zusammenhang bittet Hr. Rhode um ein Votum, ob für die Teilnehmer der digitalen Ratsarbeit eine monatliche Aufwandsentschädigung gezahlt werden soll.
Es entsteht eine kurze Diskussion über Höhe und Nutzen dieser Zahlung.
Rh Beckmann fragt nach Erfahrungswerten in anderen Räten
Hr. Rhode, Fachbereichsleiter, berichtet, dass in Gesprächen
mit den Fraktionen und Mitgliedsgemeinden der Samtgemeinde Elbtalaue 10 bis 15
Euro vorgeschlagen wurden.
Rh Beckmann erwähnt, dass im Kreistag eine Pauschale von 30 Euro gezahlt werden.
Stellv. Bgm Burmester stellt die Frage, ob Kostenträger für die Entschädigung die Gemeinde ist.
Hr. Rhode bejaht dieses.
Rh Fahren erinnert, dass die allgemeine Aufwandsentschädigung schon in anderen Ratssitzungen Thema war. Es stellte sich dort die Frage wofür sie gezahlt wird. Er schlägt daher vor, dass die evt. entstehenden Unkosten mit der monatlichen Aufwandsentschädigung für Ratsmitglieder abgedeckt sind..
Rh Struck stimmt dem zu.
Rh Beckmann wirft ein, dass die Kostenersparnis auf Seiten der Samtgemeinde stattfindet, daher müsste von der Samtgemeinde eine Entschädigung an die Gemeinde Gusborn gezahlt werden.
Bgm Ringel schlägt vor, ein Jahr ohne Entschädigung zu
arbeiten. Sollten seitens der Ratsmitglieder Kosten anfallen, kann dieses Thema
in einem Jahr neu behandelt werden. Dieser Vorschlag wird von den
Ratsmitgliedern einstimmig angenommen. Weiterhin sind alle einstimmig dafür, an
der Digitalisierung teilzunehmen.
Der Rat der Gemeinde Gusborn fasst daher folgenden
Beschluss:
Der Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung (RH Struck) wird vertagt.