Sachverhalt:
Frau Martin
erläutert, dass in der konstituierenden Sitzung des Rates der Gemeinde Göhrde
hat Ratsherr Dr. Gottesleben für die Gruppe Liste Pro Göhrde – SPD für die
Beschlussfassung in der nächsten Ratssitzung den Antrag gestellt, die Geschäftsordnung
wie folgt zu ändern:
1.
§ 1 Absatz 1 Satz 1 GO:
Streiche: eine Woche
Setze: zwei Wochen
Die Ladungsfrist für Sitzungen des Rates würde damit zwei Wochen
betragen.
2.
§ 11 Satz 3 GO:
Dieser Satz „Eine
Diskussion mit Einwohnerinnen und Einwohnern findet nicht statt.“ wird
ersatzlos gestrichen.
Am 09.01.2022 wurde
ein schriftlicher Antrag der Gruppe Pro Göhrde/SPD nachgereicht, in dem die
Erweiterung der Ladungsfrist auf drei
Wochen beantragt wird.
Die Verwaltung bittet darum, dass der § 1
Abs. 2 der Geschäftsordnung folgende neue Fassung erhält:
(2) Die Ladung erfolgt
schriftlich durch Brief. Die Ratsfrauen und Ratsherren sind verpflichtet,
Änderungen ihrer Postanschrift umgehend der Bürgermeisterin / dem Bürgermeister
mitzuteilen. Der Ladung sind die Tagesordnung sowie in der Regel Vorlagen zu
den einzelnen Tagesordnungspunkten beizufügen. Nach vorheriger schriftlicher
Einverständniserklärung können einem Ratsmitglied Vorlagen für die Sitzungen
alternativ ausschließlich über das Ratsinformationssystem zur Verfügung
gestellt werden. Bei der Aufstellung der Tagesordnung ist § 4 dieser
Geschäftsordnung zu beachten. Jeder Beratungsgegenstand muss konkret bezeichnet
werden.
Des weiteren
schlägt Frau Martin vor, dass § 4 d) der Geschäftsordnung aufgrund vermehrter
Rückfragen wie folgt angepasst wird:
Streiche: Einwohnerfragestunde
Setze: Fragestunde der
Einwohnerinnen und Einwohner
Sowie Anpassung im § 17 der Geschäftsordnung
Streiche in der
Überschrift und in Absatz 1: Einwohnerfragestunde
Setze in der
Überschrift und in Absatz 1: Fragestunde
der Einwohnerinnen und Einwohner
Stellv. Bgm Goebel
findet diese Anpassung als einen richtigen Schritt und beantragt über diesen
Vorschlag in der vorgetragenen Form abzustimmen.
§ 11 Satz 3 Geschäftsordnung:
Dieser Satz „Eine
Diskussion mit Einwohnerinnen und Einwohnern findet nicht statt.“ wird
ersatzlos gestrichen.
Die Mehrzahl der
anwesenden Ratsmitglieder sehen den Sinn der Streichung des Satzes nicht, wenn
zu einem kontroversen Thema die Einwohnerinnen und Einwohner angehört werden
sollten, dann wird die Sitzung unterbrochen und eine Diskussion ist zulässig.
Der Satz gibt
jedoch Sicherheit für den Ratsvorsitzenden unschöne Diskussionen und Einwände
aus dem Publikum zu beenden.
Als letzte Änderung
der Geschäftsordnung steht abschließend an:
§ 25 der Geschäftsordnung
Die Regelungen
treten am 01.04.2022 in Kraft.
Der Rat der
Gemeinde Göhrde fasst folgenden
Beschluss:
a.) § 1 Absatz 1 Satz 1 Geschäftsordnung:
Streiche: eine Woche
Setze: zwei Wochen
Die Ladungsfrist
für Sitzungen des Rates wird somit zwei Wochen betragen.
Damit die Fristen
für den Postversand in § 1 Abs. 1 bei zwei Wochen Ladungsfrist eingehalten
werden können, wird die Frist zur Einreichung von 10 Tagen auf 17 Tage geändert
werden.
Einstimmig beschlossen 8 Ja
b.) § 1 Abs. 2 der Geschäftsordnung
§ 1 Abs. 2 der Geschäftsordnung erhält
folgende neue Fassung:
(2) Die Ladung erfolgt schriftlich
durch Brief. Die Ratsfrauen und Ratsherren sind verpflichtet, Änderungen ihrer
Postanschrift umgehend der Bürgermeisterin / dem Bürgermeister mitzuteilen. Der
Ladung sind die Tagesordnung sowie in der Regel Vorlagen zu den einzelnen
Tagesordnungspunkten beizufügen. Nach vorheriger schriftlicher
Einverständniserklärung können einem Ratsmitglied Vorlagen für die Sitzungen
alternativ ausschließlich über das Ratsinformationssystem zur Verfügung
gestellt werden. Bei der Aufstellung der Tagesordnung ist § 4 dieser
Geschäftsordnung zu beachten. Jeder Beratungsgegenstand muss konkret bezeichnet
werden.
Einstimmig beschlossen 8 Ja
c.) § 4 d) der Geschäftsordnung
Streiche: Einwohnerfragestunde
Setze: Fragestunde der
Einwohnerinnen und Einwohner
Sowie Anpassung im § 17 der Geschäftsordnung
Streiche in der
Überschrift und in Absatz 1: Einwohnerfragestunde
Setze in der
Überschrift und in Absatz 1: Fragestunde
der Einwohnerinnen und Einwohner
(Antrag stellv. Bgm
Goebel)
Einstimmig beschlossen 8 Ja
d.) § 11 Satz 3 Geschäftsordnung:
Dieser Satz „Eine
Diskussion mit Einwohnerinnen und Einwohnern findet nicht statt.“ wird
ersatzlos gestrichen.
Mehrheitlich abgelehnt 2 Ja 6 Nein
e.) § 25 der Geschäftsordnung
Die Regelungen
treten am 01.04.2022 in Kraft.