Sachverhalt:

Frau Martin erläutert, dass in der konstituierenden Sitzung des Rates der Gemeinde Göhrde hat Ratsherr Dr. Gottesleben für die Gruppe Liste Pro Göhrde – SPD für die Beschlussfassung in der nächsten Ratssitzung den Antrag gestellt, die Geschäftsordnung wie folgt zu ändern:

 

1.       § 1 Absatz 1 Satz 1 GO:

 

Streiche:      eine Woche

Setze:           zwei Wochen

 

Die Ladungsfrist für Sitzungen des Rates würde damit zwei Wochen betragen.

 

2.       § 11 Satz 3 GO:

 

Dieser Satz „Eine Diskussion mit Einwohnerinnen und Einwohnern findet nicht statt.“ wird ersatzlos gestrichen.

 

Am 09.01.2022 wurde ein schriftlicher Antrag der Gruppe Pro Göhrde/SPD nachgereicht, in dem die Erweiterung der Ladungsfrist auf drei Wochen beantragt wird.

 

Die Verwaltung bittet darum, dass der § 1 Abs. 2 der Geschäftsordnung folgende neue Fassung erhält:

 

(2) Die Ladung erfolgt schriftlich durch Brief. Die Ratsfrauen und Ratsherren sind verpflichtet, Änderungen ihrer Postanschrift umgehend der Bürgermeisterin / dem Bürgermeister mitzuteilen. Der Ladung sind die Tagesordnung sowie in der Regel Vorlagen zu den einzelnen Tagesordnungspunkten beizufügen. Nach vorheriger schriftlicher Einverständniserklärung können einem Ratsmitglied Vorlagen für die Sitzungen alternativ ausschließlich über das Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt werden. Bei der Aufstellung der Tagesordnung ist § 4 dieser Geschäftsordnung zu beachten. Jeder Beratungsgegenstand muss konkret bezeichnet werden.

 

Des weiteren schlägt Frau Martin vor, dass § 4 d) der Geschäftsordnung aufgrund vermehrter Rückfragen wie folgt angepasst wird:

 

Streiche:             Einwohnerfragestunde

Setze:                   Fragestunde der Einwohnerinnen und Einwohner

 

Sowie Anpassung im § 17 der Geschäftsordnung

 

Streiche in der Überschrift und in Absatz 1: Einwohnerfragestunde

Setze in der Überschrift und in Absatz 1:               Fragestunde der Einwohnerinnen und Einwohner

Stellv. Bgm Goebel findet diese Anpassung als einen richtigen Schritt und beantragt über diesen Vorschlag in der vorgetragenen Form abzustimmen.

 

§ 11 Satz 3 Geschäftsordnung:

 

Dieser Satz „Eine Diskussion mit Einwohnerinnen und Einwohnern findet nicht statt.“ wird ersatzlos gestrichen.

 

Die Mehrzahl der anwesenden Ratsmitglieder sehen den Sinn der Streichung des Satzes nicht, wenn zu einem kontroversen Thema die Einwohnerinnen und Einwohner angehört werden sollten, dann wird die Sitzung unterbrochen und eine Diskussion ist zulässig.

Der Satz gibt jedoch Sicherheit für den Ratsvorsitzenden unschöne Diskussionen und Einwände aus dem Publikum zu beenden.

 

Als letzte Änderung der Geschäftsordnung steht abschließend an:

§ 25 der Geschäftsordnung

 

Die Regelungen treten am 01.04.2022 in Kraft.

 

Der Rat der Gemeinde Göhrde fasst folgenden

 


Beschluss:

a.) § 1 Absatz 1 Satz 1 Geschäftsordnung:

 

Streiche:              eine Woche

Setze:                   zwei Wochen

 

Die Ladungsfrist für Sitzungen des Rates wird somit zwei Wochen betragen.

 

Damit die Fristen für den Postversand in § 1 Abs. 1 bei zwei Wochen Ladungsfrist eingehalten werden können, wird die Frist zur Einreichung von 10 Tagen auf 17 Tage geändert werden.

 

Einstimmig beschlossen 8 Ja

 

 

b.) § 1 Abs. 2 der Geschäftsordnung

 

§ 1 Abs. 2 der Geschäftsordnung erhält folgende neue Fassung:

 

(2) Die Ladung erfolgt schriftlich durch Brief. Die Ratsfrauen und Ratsherren sind verpflichtet, Änderungen ihrer Postanschrift umgehend der Bürgermeisterin / dem Bürgermeister mitzuteilen. Der Ladung sind die Tagesordnung sowie in der Regel Vorlagen zu den einzelnen Tagesordnungspunkten beizufügen. Nach vorheriger schriftlicher Einverständniserklärung können einem Ratsmitglied Vorlagen für die Sitzungen alternativ ausschließlich über das Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt werden. Bei der Aufstellung der Tagesordnung ist § 4 dieser Geschäftsordnung zu beachten. Jeder Beratungsgegenstand muss konkret bezeichnet werden.

 

Einstimmig beschlossen 8 Ja

 

 

c.) § 4 d) der Geschäftsordnung

 

Streiche:             Einwohnerfragestunde

Setze:                   Fragestunde der Einwohnerinnen und Einwohner

 

Sowie Anpassung im § 17 der Geschäftsordnung

 

Streiche in der Überschrift und in Absatz 1: Einwohnerfragestunde

Setze in der Überschrift und in Absatz 1:               Fragestunde der Einwohnerinnen und Einwohner

(Antrag stellv. Bgm Goebel)

 

Einstimmig beschlossen 8 Ja

 

 

d.) § 11 Satz 3 Geschäftsordnung:

 

Dieser Satz „Eine Diskussion mit Einwohnerinnen und Einwohnern findet nicht statt.“ wird ersatzlos gestrichen.

 

Mehrheitlich abgelehnt 2 Ja 6 Nein

 

 

e.) § 25 der Geschäftsordnung

 

Die Regelungen treten am 01.04.2022 in Kraft.