Sitzung: 20.01.2022 Rat der Gemeinde Gusborn
Bgm Ringel begrüßt Herrn
Beckmann, NBank, und bittet ihn, seinen Vortrag zu halten.
Rh Struck merkt an dieser
Stelle an, dass dieser Vortrag seinem Engagement geschuldet ist. Dies ist ganz
deutlich sein Antrag. Er ist es auch gewesen, der den Kontakt zur NBank, bzw.
Herrn Beckmann hergestellt hat. Darauf legt er großen Wert und bittet zukünftig
um Nennung der Antragstellerin / des Antragstellers.
Herr Beckmann, NBank,
stellt sich kurz vor, berichtet kurz über die seit zwei Jahren angespannte
Situation der NBank, dort werden aktuell gerade die Auszahlungen der
Coronhilfen überprüft, auch personell hat sich Vieles bei der NBank verändert.
Er erklärt, dass die
Wohnraumförderung stark auf die Mietraumförderung ausgelegt ist, gerade die ist
aber im ländlichen Bereich nicht so ganz einfach darzustellen. Die
Möglichkeiten in den kleineren Kommunen sind oft auch kleiner als die in den
Großen. Ihm ist es aber ein Anliegen, gerade hier etwas zu tun.
Problematisch ist auch,
dass das Füllhorn an Darlehen in den ländlichen Regionen nicht voll
ausgeschüttet wird. Gleiches gilt für die Eigentumsförderung. Die NBank
investiert aber grundsätzlich viel an Darlehensvolumen in den Kommunen.
Aufgrund technischer
Probleme wird der Vortrag ab jetzt mündlich ohne unterstützende Darstellung per
Beamer gehalten.
Die Förderungen sortieren
sich gerade neu. Viele Programme sind im starken Umbruch.
Wohnraumförderung besitzt aber starke Kontinuität.
In den letzten 3 Jahren hat
es im Landkreis weder Wohnraumförderung, noch Eigentumsförderung gegeben.
Jährlich werden 200.000.000 Euro für die die soziale Wohnraumförderung
bewilligt. Gerade im Hinblick auf den aktuellen Markt ist diese Förderung sehr
attraktiv, die Baukosten sind um bis zu 30 % gestiegen. In Hannover beispielsweise
kostet der m² Grundstück aktuell 5.000 Euro. In ländlichen Regionen sind die
Möglichkeiten hier noch moderater.
Den Antrag auf Wohnraumförderung kann grundsätzlich jeder stellen. Dabei ist es
egal, ob es um Neubau, Sanierung oder altersgerechte Modernisierung geht. Das
Darlehenszubehör für soziale Wohnraumförderung ist dabei auf 50.000 Euro
beschränkt. Neu ist ein Zuschlag über 5.000 Euro / pro Person für Menschen mit
einer Einschränkung und eine Kinderkomponente mit 2.000 Euro pro Kind.
Herr Struck erklärt kurz den Grund der Kontaktaufnahme. Die Gemeinde Gusborn
überlegt, Bauland auszuweisen. Dabei wäre es wichtig, Mietraum durch die
Gemeinde mit entsprechender Förderung zu schaffen, damit nicht nur reiches
Klientel ohne Kinder dabei zum Zuge kommt.
Herr Beckmann wirft ein, dass diese Steuerung des Wohnraumes stets dann
schwierig wird,
sobald das Grundstück
verkauft ist. Dann ist die Zweckbindung weg.
Herr Beckmann erklärt die
Darlehensvergabe und -bindung. Zusätzlich erläutert er die Anspruchsvoraussetzungen
für den B-Schein.
Herr Beckmann betont, dass
das „A“ und „O“ bei der Darlehensvergabe ein gut aufgestelltes Konzept der
Kommune ist. Es gibt keine reine Zuschussförderung. Die Wohnraumförderung muss
bei der Wohnraumförderstelle (Landkreis) beantragt werden, diese erstellt dann
ein Wohnraumversorgungskonzept. Auch kommunale Bestände ohne Gesellschaft oder
Genossenschaft dahinter werden natürlich gefördert.
Ad hoc möglich wäre, sofern
der Bedarf nachgewiesen wird, Wohnraumerstellung für ältere Menschen (ab dem
60. Lebensjahr). Die Infrastruktur muss natürlich gegeben sein, da sieht Hr.
Beckmann aber gerade im der
Gemeinde Gusborn kein Problem, da es öffentliche Verkehrsmittel und ärztliche
Versorgungsmöglichkeiten im Nahbereich gibt. Natürlich müssen gerade dabei
bestimmte Kriterien, wie z.B. ebenerdig, eingehalten werden.
SgmBgm Meyer ergänzt dazu,
dass das Thema Wohnraumversorgungskonzept im Landkreis Lüchow-Dannenberg als
Teilbeitrag für die Fortschreibung des regionalen Raumordnungsprogrammes dient.
Dies befindet sich in Vorbereitung und wird voraussichtlich vorgezogen, da das
Thema sozialer Wohnungsbau dringlich ist. Eventuell wird es noch dieses Jahr
vom Landkreis abgeschlossen, so dass es überhaupt die Möglichkeit gibt,
entsprechende Förderungen zu bekommen. Das Konzept für ältere Menschen ist
davon losgelöst, so dass hier auf jeden Fall etwas passieren wird.
Herr Beckmann, NBank, führt
fort, Neubau ist aktuell problematisch, da der Bedarf gerade nicht so hoch
angesehen wird. Der Markt ist zwar leergefegt und der Wohnraum im ländlichen
Raum hat gerade mit der Verlegung des Glasfasernetzes enorm an Attraktivität
gewonnen, das Problem dabei ist in den Statistiken zu finden, die grundsätzlich
nur die Vergangenheit betrachten. Die Zahlen dafür sind meist 2 Jahre alt. Auch
ist man momentan von einer akuten Wohnungsnot weit entfernt, er sieht keine
Schlangen vor der Förderstelle stehen und auch der Anteil an Flüchtlingen ist
vom Markt bedient worden. Man muss beim Neubau aufpassen, dass man nicht über
den Bedarf hinaus baut, denn dann kann es passieren, dass die Fördermiete höher
als die Wohnraummiete ist.
SgBgm Meyer widerspricht
diesem Einwand. Die vorhanden Baugebiete sind ausgereizt, neue auszuweisen
gestalten sich schwierig, da viele in privater Hand oder auch in
Naturschutzgebieten liegen. Die Ausgliederung vom Landkreis in Verbindung mit
dem regionalen Raumordnungsprogramms beginne erst 2025/2026. Der Gebrauchtmarkt
liefe aktuell nicht mehr über den freien Handel, in der Regel gehen diese Objekte
schon vorher weg. In der Gemeinde Gusborn gibt es Baulücken, die aktuell
abgefragt werden. Gerade junge Leute aus der Region möchten hier bauen und
wohnen. Die Region bietet auch wegen des Bahnanschlusses gute perspektivische
Möglichkeiten. In den Dörfern scheitert die Nutzung von vorhandenen Objekten
oftmals am Denkmalschutz. Die derzeitige Situation ist ein deutlicher
Wohnungsbedarf mit Nachfrage im ländlichen Raum. Die Diskussion dazu läuft
innerhalb der Gemeinderäte. Grundsätzlich muss reagiert werden. Die
Nachverdichtung hingegen sei oftmals ausgereizt. Gerade im Hinblick auf die
explodierenden Energiepreise ist es eine öffentliche Aufgabe, verstärkt über
den sozialen Wohnungsbau nachzudenken.
Rh Struck ergänzt diese Ausführung, es geht nicht nur um
die Wohnraumschaffung für ältere Menschen, anhand der Alterspyramide ist klar
erkennbar, dass die Region veraltern wird, es besteht also ein erhöhter Bedarf
etwas für junge Leute zu tun. Grundsätzlich besteht ein Bedarf für den sozialen
Wohnungsbau, schon allein aus dem Grunde heraus, dass es Menschen gibt, die a)
ihre Miete nicht zahlen können, oder b) sich einfach nicht festlegen möchten.
SgBgm Meyer stimmt dem mit der Ergänzung zu, dass es um beide Gruppen geht.
Rh Struck bittet um ein Berechnungsbeispiel für die Gemeinde Gusborn mit z.B. 6
Wohnungen, davon 3 für sozial schwächere.
Es folgt ein Berechnungsbeispiel durch Hr. Beckmann, NBank. Der Bitte von Rh
Struck, eine Gegenüberstellung von Kosten -Aufwendungen über die Jahre hinweg,
kann auf die Schnelle nicht nachkommen werden. Diese Berechnung erfolgt bei
vorgelegtem Kostenrahmen.
Bgm Ringel stellt Fragen bezüglich des Förderbetrages und der Schwierigkeit,
eine Förderung für junge Menschen zu erhalten.
Herr Beckmann, NBank gibt als Förderbetrag von 380.000
Euro mit 120.000 Euro Tilgungsnachlass an. Leider zeigt die Erfahrung der 90er
Jahre, dass am Bedarf vorbei gebaut wurde. Die Fördermöglichkeiten werden
individuell geprüft und wenn das Konzept für Jüngere sinnvoll bewertet wird,
kann auch diesem Antrag stattgegeben werden.
Bgm Ringel fragt nach der Möglichkeit einer Förderung,
wenn die Gemeinde Land kaufen würde um es anschließend als Bauland auszuweisen.
Hr. Beckmann, NBank, erklärt, dass es sich in dem Fall
um einen Infrastrukturkredit handeln würde. Eine Doppelförderung somit ist
nicht möglich.
Rh Beckmann möchte wissen, wie hoch die Miete bei
sozialem Wohnungsbau maximal betragen darf.
Herr Beckmann, NBank, antwortet darauf mit 5,60 Euro
für B-Schein berechtigte Personen und 7,00 Euro beim erweiterten B-Schein. In
dem Fall entfällt aber der Tilgungsnachlass.
Stellv. Bgm Burmester fragt, ob die Fördersätze auch
für Bestandsanierungen gelten würden.
Herr Beckmann, NBank, bejaht dieses, die Höchstgrenze
dabei sei aber die des Neubaus.
Herr Bekmann, NBank, erläutert weiterhin, dass der
Gemeinde am Ende der Laufzeit ein entschuldetes Objekt zur Verfügung steht,
sozusagen eine durchfinanzierte Wertanlage.
Hr. Bgm Ringel wirft ein, dass das Objekt dann auch
renovierungsbedürftig ist.
SgmBgm Meyer antwortet darauf, dass dafür die
Renovierungsrücklage gebildet werde.
Herr Beckmann, NBank bestätigt dieses. Diese wird pro
Jahr und m² gebildet.
Rh Struck fragt, ob eine KM von 280 Euro bei einem m²
Mietpreis von 5,60 Euro richtig wäre und für wen diese Fördermöglichkeiten
gelten würden.
Herr Beckmann, NBank, bejaht die erste Frage und
erläutert dass die Fördermöglichkeiten für alle Investoren gelten würden, ob
Kommune, Gemeinde, privat, Genossenschaft o.ä..
Die Präsentation ist der Niederschrift als
Anlage beigefügt.