Bgm Ringel begrüßt Herrn Beckmann, NBank, und bittet ihn, seinen Vortrag zu halten.

 

Rh Struck merkt an dieser Stelle an, dass dieser Vortrag seinem Engagement geschuldet ist. Dies ist ganz deutlich sein Antrag. Er ist es auch gewesen, der den Kontakt zur NBank, bzw. Herrn Beckmann hergestellt hat. Darauf legt er großen Wert und bittet zukünftig um Nennung der Antragstellerin / des Antragstellers.

 

Herr Beckmann, NBank, stellt sich kurz vor, berichtet kurz über die seit zwei Jahren angespannte Situation der NBank, dort werden aktuell gerade die Auszahlungen der Coronhilfen überprüft, auch personell hat sich Vieles bei der NBank verändert.

 

Er erklärt, dass die Wohnraumförderung stark auf die Mietraumförderung ausgelegt ist, gerade die ist aber im ländlichen Bereich nicht so ganz einfach darzustellen. Die Möglichkeiten in den kleineren Kommunen sind oft auch kleiner als die in den Großen. Ihm ist es aber ein Anliegen, gerade hier etwas zu tun.

 

Problematisch ist auch, dass das Füllhorn an Darlehen in den ländlichen Regionen nicht voll ausgeschüttet wird. Gleiches gilt für die Eigentumsförderung. Die NBank investiert aber grundsätzlich viel an Darlehensvolumen in den Kommunen.

 

Aufgrund technischer Probleme wird der Vortrag ab jetzt mündlich ohne unterstützende Darstellung per Beamer gehalten.

 

Die Förderungen sortieren sich gerade neu. Viele Programme sind im starken Umbruch.
Wohnraumförderung besitzt aber starke Kontinuität.

 

In den letzten 3 Jahren hat es im Landkreis weder Wohnraumförderung, noch Eigentumsförderung gegeben. Jährlich werden 200.000.000 Euro für die die soziale Wohnraumförderung bewilligt. Gerade im Hinblick auf den aktuellen Markt ist diese Förderung sehr attraktiv, die Baukosten sind um bis zu 30 % gestiegen. In Hannover beispielsweise kostet der m² Grundstück aktuell 5.000 Euro. In ländlichen Regionen sind die Möglichkeiten hier noch moderater.

Den Antrag auf Wohnraumförderung kann grundsätzlich jeder stellen. Dabei ist es egal, ob es um Neubau, Sanierung oder altersgerechte Modernisierung geht. Das Darlehenszubehör für soziale Wohnraumförderung ist dabei auf 50.000 Euro beschränkt. Neu ist ein Zuschlag über 5.000 Euro / pro Person für Menschen mit einer Einschränkung und eine Kinderkomponente mit 2.000 Euro pro Kind.

Herr Struck erklärt kurz den Grund der Kontaktaufnahme. Die Gemeinde Gusborn überlegt, Bauland auszuweisen. Dabei wäre es wichtig, Mietraum durch die Gemeinde mit entsprechender Förderung zu schaffen, damit nicht nur reiches Klientel ohne Kinder dabei zum Zuge kommt.

Herr Beckmann wirft ein, dass diese Steuerung des Wohnraumes stets dann schwierig wird,

sobald das Grundstück verkauft ist. Dann ist die Zweckbindung weg.

 

Herr Beckmann erklärt die Darlehensvergabe und -bindung. Zusätzlich erläutert er die Anspruchsvoraussetzungen für den B-Schein.

 

Herr Beckmann betont, dass das „A“ und „O“ bei der Darlehensvergabe ein gut aufgestelltes Konzept der Kommune ist. Es gibt keine reine Zuschussförderung. Die Wohnraumförderung muss bei der Wohnraumförderstelle (Landkreis) beantragt werden, diese erstellt dann ein Wohnraumversorgungskonzept. Auch kommunale Bestände ohne Gesellschaft oder Genossenschaft dahinter werden natürlich gefördert.

 

Ad hoc möglich wäre, sofern der Bedarf nachgewiesen wird, Wohnraumerstellung für ältere Menschen (ab dem 60. Lebensjahr). Die Infrastruktur muss natürlich gegeben sein, da sieht Hr.

Beckmann aber gerade im der Gemeinde Gusborn kein Problem, da es öffentliche Verkehrsmittel und ärztliche Versorgungsmöglichkeiten im Nahbereich gibt. Natürlich müssen gerade dabei bestimmte Kriterien, wie z.B. ebenerdig, eingehalten werden.

 

SgmBgm Meyer ergänzt dazu, dass das Thema Wohnraumversorgungskonzept im Landkreis Lüchow-Dannenberg als Teilbeitrag für die Fortschreibung des regionalen Raumordnungsprogrammes dient. Dies befindet sich in Vorbereitung und wird voraussichtlich vorgezogen, da das Thema sozialer Wohnungsbau dringlich ist. Eventuell wird es noch dieses Jahr vom Landkreis abgeschlossen, so dass es überhaupt die Möglichkeit gibt, entsprechende Förderungen zu bekommen. Das Konzept für ältere Menschen ist davon losgelöst, so dass hier auf jeden Fall etwas passieren wird.

 

Herr Beckmann, NBank, führt fort, Neubau ist aktuell problematisch, da der Bedarf gerade nicht so hoch angesehen wird. Der Markt ist zwar leergefegt und der Wohnraum im ländlichen Raum hat gerade mit der Verlegung des Glasfasernetzes enorm an Attraktivität gewonnen, das Problem dabei ist in den Statistiken zu finden, die grundsätzlich nur die Vergangenheit betrachten. Die Zahlen dafür sind meist 2 Jahre alt. Auch ist man momentan von einer akuten Wohnungsnot weit entfernt, er sieht keine Schlangen vor der Förderstelle stehen und auch der Anteil an Flüchtlingen ist vom Markt bedient worden. Man muss beim Neubau aufpassen, dass man nicht über den Bedarf hinaus baut, denn dann kann es passieren, dass die Fördermiete höher als die Wohnraummiete ist.

 

SgBgm Meyer widerspricht diesem Einwand. Die vorhanden Baugebiete sind ausgereizt, neue auszuweisen gestalten sich schwierig, da viele in privater Hand oder auch in Naturschutzgebieten liegen. Die Ausgliederung vom Landkreis in Verbindung mit dem regionalen Raumordnungsprogramms beginne erst 2025/2026. Der Gebrauchtmarkt liefe aktuell nicht mehr über den freien Handel, in der Regel gehen diese Objekte schon vorher weg. In der Gemeinde Gusborn gibt es Baulücken, die aktuell abgefragt werden. Gerade junge Leute aus der Region möchten hier bauen und wohnen. Die Region bietet auch wegen des Bahnanschlusses gute perspektivische Möglichkeiten. In den Dörfern scheitert die Nutzung von vorhandenen Objekten oftmals am Denkmalschutz. Die derzeitige Situation ist ein deutlicher Wohnungsbedarf mit Nachfrage im ländlichen Raum. Die Diskussion dazu läuft innerhalb der Gemeinderäte. Grundsätzlich muss reagiert werden. Die Nachverdichtung hingegen sei oftmals ausgereizt. Gerade im Hinblick auf die explodierenden Energiepreise ist es eine öffentliche Aufgabe, verstärkt über den sozialen Wohnungsbau nachzudenken.

 

Rh Struck ergänzt diese Ausführung, es geht nicht nur um die Wohnraumschaffung für ältere Menschen, anhand der Alterspyramide ist klar erkennbar, dass die Region veraltern wird, es besteht also ein erhöhter Bedarf etwas für junge Leute zu tun. Grundsätzlich besteht ein Bedarf für den sozialen Wohnungsbau, schon allein aus dem Grunde heraus, dass es Menschen gibt, die a) ihre Miete nicht zahlen können, oder b) sich einfach nicht festlegen möchten.

SgBgm Meyer stimmt dem mit der Ergänzung zu, dass es um beide Gruppen geht.

Rh Struck bittet um ein Berechnungsbeispiel für die Gemeinde Gusborn mit z.B. 6 Wohnungen, davon 3 für sozial schwächere.

Es folgt ein Berechnungsbeispiel durch Hr. Beckmann, NBank. Der Bitte von Rh Struck, eine Gegenüberstellung von Kosten -Aufwendungen über die Jahre hinweg, kann auf die Schnelle nicht nachkommen werden. Diese Berechnung erfolgt bei vorgelegtem Kostenrahmen.

Bgm Ringel stellt Fragen bezüglich des Förderbetrages und der Schwierigkeit, eine Förderung für junge Menschen zu erhalten.

 

Herr Beckmann, NBank gibt als Förderbetrag von 380.000 Euro mit 120.000 Euro Tilgungsnachlass an. Leider zeigt die Erfahrung der 90er Jahre, dass am Bedarf vorbei gebaut wurde. Die Fördermöglichkeiten werden individuell geprüft und wenn das Konzept für Jüngere sinnvoll bewertet wird, kann auch diesem Antrag stattgegeben werden.

 

Bgm Ringel fragt nach der Möglichkeit einer Förderung, wenn die Gemeinde Land kaufen würde um es anschließend als Bauland auszuweisen.

 

Hr. Beckmann, NBank, erklärt, dass es sich in dem Fall um einen Infrastrukturkredit handeln würde. Eine Doppelförderung somit ist nicht möglich.

 

Rh Beckmann möchte wissen, wie hoch die Miete bei sozialem Wohnungsbau maximal betragen darf.

 

Herr Beckmann, NBank, antwortet darauf mit 5,60 Euro für B-Schein berechtigte Personen und 7,00 Euro beim erweiterten B-Schein. In dem Fall entfällt aber der Tilgungsnachlass.

 

Stellv. Bgm Burmester fragt, ob die Fördersätze auch für Bestandsanierungen gelten würden.

 

Herr Beckmann, NBank, bejaht dieses, die Höchstgrenze dabei sei aber die des Neubaus.

 

Herr Bekmann, NBank, erläutert weiterhin, dass der Gemeinde am Ende der Laufzeit ein entschuldetes Objekt zur Verfügung steht, sozusagen eine durchfinanzierte Wertanlage.

 

Hr. Bgm Ringel wirft ein, dass das Objekt dann auch renovierungsbedürftig ist.

SgmBgm Meyer antwortet darauf, dass dafür die Renovierungsrücklage gebildet werde.

Herr Beckmann, NBank bestätigt dieses. Diese wird pro Jahr und m² gebildet.

 

Rh Struck fragt, ob eine KM von 280 Euro bei einem m² Mietpreis von 5,60 Euro richtig wäre und für wen diese Fördermöglichkeiten gelten würden.

 

Herr Beckmann, NBank, bejaht die erste Frage und erläutert dass die Fördermöglichkeiten für alle Investoren gelten würden, ob Kommune, Gemeinde, privat, Genossenschaft o.ä..

 

Die Präsentation ist der Niederschrift als Anlage beigefügt.