Sitzung: 17.01.2022 Rat der Gemeinde Langendorf
Beschluss: Vertagung
Abstimmung: Ja: 9
Vorlage: 30/0008/2022
Sachverhalt:
Bgmin Deegen-Miest
erläutert, dass der Landkreis Lüchow-Dannenberg nach der Grenzöffnung die
Zuwegung zum ehemaligen Fähranleger ausgebaut und als Kreisstraße 20 (K20)
gewidmet hat. Mit Einstellung der Fährverbindung hat der Straßenabschnitt seine
überregionale Bedeutung verloren und wird seither nur noch als Zuwegung in der
Ortslage, sowie als Erschließung der Außendeichflächen genutzt.
Im Zuge des
Genehmigungsverfahrens zur Erneuerung des auf dem Elbedeich verlaufenden
Radweges, waren Kompensationsmaßnahmen zum Ausgleich der durch die Baumaßnahme
entstehenden Belastungen für Natur- und Landschaftschutz einzubringen. In
diesem Zusammenhang ist der Rückbau des Außendeichabschnitts der K20 in das
Verfahren eingebracht worden und als Kompensation genehmigt. Die anliegenden
Grundstücke können auch weiterhin erreicht werden.
Die Trasse bleibt als Grundstück erhalten. Nach Durchführung der
Kompensationsmaßnahme hat die K20 endgültig seine überörtliche Bedeutung
verloren, eine Reaktivierung der Fährverbindung ist ebenfalls nicht mehr zu
erwarten.
Daher bittet der
Landkreis nunmehr um eine einvernehmliche Lösung zur Übertragung der
Straßenbaulast und folgend der Übergabe des Eigentums für den in der Ortslage
liegenden Teilabschnitt von Kilometer 0,000 bis Kilometer 0,287.
Der Teilabschnitt
ist in einem guten Unterhaltungszustand, Schäden, die großflächige Reparaturen
erwarten lassen, werden in absehbarer Zeit nicht eintreten. Die von der
Gemeinde zu beanstandenden Schäden müssen mit dem Landkreis vor Übernahme erörtert
und gegebenenfalls repariert werden.
Ggfls. kann bei später auftretenden ersten Schadbildern, durch eine
Oberflächenbehandlung, wie sie andernorts auch in der Gemeinde Langendorf schon
erfolgt ist, die Restnutzungsdauern noch weiter hinausgeschoben werden.
Die Verwaltung
schlägt vor einer Umstufung zuzustimmen, da die Funktion der Straße schon seit
mehreren Jahrzehnten nunmehr allein auf die Erschließung der anliegenden
Grundstücke reduziert ist. Der Erhaltungszustand der Straße ist gut, eine Komplettsanierung
ist in absehbarer Zeit nicht zu erwarten. Der Landkreis könnte eine Abstufung
auch von Amtswegen veranlassen, da die Bedeutung für das Straßennetz eine
solche einseitige Abstufung zulässt.
Da der Landkreis um eine einvernehmliche Umstufung bittet, sollte auch nach
einer einvernehmlichen Regelung gesucht werden.
Grundsätzlich hat der Landkreis
signalisiert, dass er Möglichkeiten sieht, wie man „das Entgegenkommen“ der
Gemeinde „abfedern/honorieren“ kann. So ist z.B. eine Übernahme des Winterdienstes
für den zukünftigen gemeindlichen Anteil der K20 vorstellbar.
Natürlich kann auch
nochmal der Wunsch auf Sanierung des Geh-/Radweges in Langendorf vorgetragen
werden. Dies sei dann allerdings eher als Wunsch, denn als rechtliche
Voraussetzung zu sehen, so Bgmin Deegen-Miest abschließend und bittet darum den
Tagesordnungspunkt auf die nächste Sitzung zu vertagen, damit sie die
Verhandlungen mit dem Landkreis fortführen kann. Ferner beanstandet die Bgmin
Deegen-Miest, dass die Gemeinde nicht bei der Findung von
Kompensationsmaßnahmen beteiligt wurde. Auch mit der Biosphäre wird sie
diesbezüglich Gespräche führen.
Der Rat der
Gemeinde Langendorf vertagt den Tagesordnungspunkt einstimmig.