Rh Herzog berichtet, dass
es sich bei der Wohnraumschaffung für schutzsuchende Menschen um eine
vielschichtige Angelegenheit handelt, da hier mehrere Kommunen beteiligt sind.
Dieses Thema wurde beim Kreisausschuss am 29.11.2021 besprochen. Dabei wurde die
Kreisverwaltung beauftragt mit den Samtgemeinden zu verhandeln, um ein Konzept
zu entwickeln, dessen Inhalt und Ziel es sein sollte, eine sinnvolle
Arbeitsteilung herzustellen und auch eine entsprechende Kostenteilung
herzustellen. Von Seiten des Landkreises wurde immer wieder betont, dass es für
die Kreisverwaltung eine freiwillige Leistung sei auf diesem Gebiet tätig zu
werden. Diese Aufgabe sei gesetzlich bei den Samtgemeinden geregelt.
Rh Herzog zitiert kurz im
Auszug was die Kreisverwaltung dem Kreisausschuss vorgelegt hat:
Der Landkreis
Lüchow-Dannenberg mietet weiterhin geeigneten und kostenangemessenen Wohnraum
nur für neu Zugewiesene an. Dafür wird eine halbe Stelle eingerichtet. Die
jährlichen Kosten betragen 35.000 €. Die Vereinbarung mit den Samtgemeinden
wird entsprechend angepasst.
Die Kreisverwaltung führt
weiter aus, sie könnten die Aufgaben des Sozialamts immer weniger erfüllen.
Damit ist die entsprechende Ausstattung von anderen Transferleistungsempfängern
gemeint, die genauso von Wohnraumnot betroffen sind.
Bis 2014 haben die
Samtgemeinden dieses Thema offenbar allein bearbeitet. Ab dann gab es eine
Vereinbarung für folgende Aufgaben:
- Ansprechstelle vor Ort
für Leitungsempfänger nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
- Auszahlung von Leistungen
nach dem Asylbewerberleistungsgesetz in Absprache mit dem Fachdienst
wirtschaftliche Hilfen des Landreises
- Beschaffung von
Wohnraum für Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
(wobei dieses schon per Gesetz Aufgabe der Samtgemeinden ist)
Dafür wurden jährlich
21.000 € vom Landkreis pro Samtgemeinde gezahlt.
Rh Herzog möchte auch die
Sicht der Samtgemeindeverwaltung anhören. Insbesondere zum Thema freiwillige
Aufgabe oder Pflichtaufgabe, zum Thema Vereinbarung (was steht da nun wirklich
drin und wie ist die Arbeits- und Kostenteilung) Und warum, wenn es denn so ist
wie die Kreisverwaltung sagt, ignoriert unsere Samtgemeindespitze die
gesetzlichen Grundlagen bezüglich der Zuständigkeit der Samtgemeinden für die
Wohnraumbeschaffung.
Weiterhin bittet Rh Herzog
mit einzubeziehen, warum es bisher keine Einigung gegeben.
SgBgm Meyer reklamiert für
die Samtgemeinde Elbtalaue, dass dem Landkreis die Wohnungen bzw.
entsprechenden Möglichkeiten des Wohnraums geliefert werden. Nach Aussage des
ehem. Landrates aus dem April des Jahres schließt der Landkreis die Verträge
für die Erstaufnahmen. Dies ist jetzt nach und nach ein Stück weit aufgelöst
worden. Die Samtgemeinde hat eine entsprechende Vereinbarung geschlossen, wo
entsprechend unterstützt wird. In einer Videokonferenz am 07.12 mit der neuen
Landrätin, den Mitarbeiten des Landkreises und den Samtgemeinden gegeben, in
der SgBgm Meyer nochmal deutlich gemacht hat, dass sich die Samtgemeinde
Elbtalaue an die geschlossene Vereinbarung halten wird. Das heißt, die
Samtgemeinde arbeitet zu und teilt dem Landkreis schriftlich mit, wo Wohnraum
zur Verfügung steht.
Letztendlich gibt es keine
klare Linie und die Vorlage für den Sozialausschuss war nicht mit der
Samtgemeinde abgestimmt. Die Aussage, die Samtgemeinden halten sich nicht an
ihre Vereinbarungen, verwundert SgBgm Meyer sehr. Nach Aussage in der
Videokonferenz wird der Landkreis für neu eingetroffene Flüchtlinge die
Verträge übernehmen.
Für die vorübergehende
Unterbringung von Flüchtlingen hat SgBgm Meyer mit den Eigentümern von
entsprechenden Gemeinschaftseinrichtungen gesprochen und dem Landkreis
schriftlich mitgeteilt wie die Gespräche gelaufen sind. Im Rahmen der HVB-Runde
soll das Thema angesprochen werden und dort geht es dann auch um das Thema
Kommunikation untereinander. Die Schaffung einer neuen halben Stelle wurde mit
der Samtgemeinde bisher nicht besprochen.
Die Zuständigkeit liegt als
Pflichtaufgabe in der Zuständigkeit der Samtgemeinden, wurde durch die
Vereinbarung aber entsprechend geregelt, an die sich die Samtgemeinde hält.