Beschluss: Geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 11

Sachverhalt:

Gemäß Beschluss des Rates der Gemeinde Gusborn (Gus/X/25) vom 08.09.2021 wurden Fördermittel für die Errichtung von insgesamt zwei E-Ladesäulen mit jeweils zwei Normal-Ladepunkten an den Standorten Klein Gusborn und Quickborn beantragt. Der Zuwendungsbescheid über insgesamt bis zu 20.000 € liegt bereits vor. Im OT. Quickborn wurde sich als Standort auf die gemeindliche Parkfläche, Hauptstraße (vor. A. Schönemann), verständigt.
Für den OT. Klein Gusborn wurde der Zuwendungsantrag auf Grundlage geschätzter Kosten für den Standort „Feuerwehr“ oder „Sportplatz“ angenommen. Um die Maßnahme realisieren zu können, ist nun der konkrete Standort im OT. Klein Gusborn festzulegen.

 

Beschlussvorschlag der Verwaltung:

Der Standort im OT. Klein Gusborn wird als Ergebnis der Beratung festgelegt.
Die Gemeinde Gusborn errichtet unter Inanspruchnahme von Fördermitteln des Bundesförderprograms „Ladeinfrastruktur vor Ort“ insgesamt zwei E-Ladesäulen in den OT. Klein Gusborn und Quickborn.

 

 

Bgm Ringel fasst den Sachverhalt kurz zusammen und berichtet, dass der Fördermittelbescheid für die Errichtung der E-Ladesäulen im OT Quickborn bereits feststeht.

Er bittet nun darum, den angedachten Standort „Feuerwehr“ oder „Sportplatz“ für den OT Klein Gusborn konkret festzulegen.

 

Stellv. Bgm Burmester schlägt vor, für die Errichtung den breiten Grünstreifen an der Strecke zwischen dem Feuerwehrhaus und dem Imbiss vorzusehen.

Der Bereich am Sportplatz erscheint ihm nicht zentral genug.

 

Stellv. Bgm Fahren erklärt ergänzend, dass der zuvor genannte Standort auch aus den Rückmeldungen einer Befragung im OT Klein Gusborn als am Geeignetsten gehalten wird.

 

Auf Anfrage von Rh Struck antwortet Bgm Ringel, dass die Gemeinde Gusborn dann Betreiber der E-Ladesäulen ist.

Die Abrechnungsabwicklung erfolgt komplett durch die EVE, so Bgm Ringel weiter.

 

Die Gemeinde Gusborn erhält 0,5 Ct pro geladene KWh, erklärt Bgm Ringel auf Nachfrage von Rh Deward

 

Nach weiterem Meinungsaustausch fasst der Rat der Gemeinde Gusborn folgenden geänderten

 

 


Beschluss:
Die Gemeinde Gusborn errichtet unter Inanspruchnahme von Fördermitteln des Bundesförderprograms „Ladeinfrastruktur vor Ort“ insgesamt zwei E-Ladesäulen in den OT. Klein Gusborn und Quickborn.

Als Standort im OT Klein Gusborn wird der Grünstreifen zwischen dem Feuerwehrhaus und der Einmündung L 256 festgelegt.