Auf Nachfrage von Rh Weiss erklärt SgBgm Meyer, dass für die Stadt Hitzacker (Elbe) immer noch eine rechtsgültige Marktordnung besteht.

Da es keinen regulären Wochenmarkt gibt, erfolgt die Genehmigung für das Aufstellen eines Marktstandes derzeit über die Sondernutzung.

Um die bestehende Marktordnung anzuwenden, ist ein regelmäßiger Wochenmarkt notwendig, so SgBgm Meyer.

Er regt an, diese Thematik im Fachausschuss zu diskutieren, wenn der Bedarf und die Nachfrage bestehen.

 

Bgm Mertins merkt an, dass der Durchführung eines Wochenmarktes nichts im Wege steht, wenn ein fester und verlässlicher Bestand gefunden wird.

 

Stellv. Bgm’in Wiehler erklärt, dass diesbezüglich ganz aktuell ein Antrag zu diesem Thema bei der Verwaltung gestellt wurde.

Dieser wird, so SgBgm Meyer, als Tagesordnungspunkt in der ersten StTJH- Sitzung 2022 aufgenommen.