Sitzung: 16.12.2021 Rat der Stadt Hitzacker (Elbe)
Auf Nachfrage von Rh Weiss
erklärt SgBgm Meyer, dass für die Stadt Hitzacker (Elbe) immer noch eine
rechtsgültige Marktordnung besteht.
Da es keinen regulären
Wochenmarkt gibt, erfolgt die Genehmigung für das Aufstellen eines Marktstandes
derzeit über die Sondernutzung.
Um die bestehende
Marktordnung anzuwenden, ist ein regelmäßiger Wochenmarkt notwendig, so SgBgm
Meyer.
Er regt an, diese Thematik
im Fachausschuss zu diskutieren, wenn der Bedarf und die Nachfrage bestehen.
Bgm Mertins merkt an, dass
der Durchführung eines Wochenmarktes nichts im Wege steht, wenn ein fester und
verlässlicher Bestand gefunden wird.
Stellv. Bgm’in Wiehler
erklärt, dass diesbezüglich ganz aktuell ein Antrag zu diesem Thema bei der
Verwaltung gestellt wurde.
Dieser wird, so SgBgm
Meyer, als Tagesordnungspunkt in der ersten StTJH- Sitzung 2022 aufgenommen.