Sitzung: 16.12.2021 Rat der Stadt Hitzacker (Elbe)
Frau Susanne Guhl,
Hitzacker (Elbe) fragt an, ob mit der heutigen Beschlussfassung zu TOP 9
automatisch der im Sachverhalt der Vorlage
beschriebene Bau einer vertikalen Windenergieanlage genehmigt ist.
Des Weiteren möchte Frau Guhl wissen, wie die Zuwegung
zum Betriebsgelände geregelt wird.
Fachbereichsleiter Hesebeck teilt mit, dass der Bau
einer möglichen Windenergieanlage nicht Gegenstand der heutigen
Beschlussfassung ist.
Mit dem zu beschließenden Einleitungsverfahren wird
lediglich mit dem Bebauungsplanverfahren begonnen werden.
Fachbereichsleiter Hesebeck erklärt weiterhin, dass es
bestehende Baugenehmigungen für dieses Objekt gibt, die entsprechende
Zufahrtsregelungen beinhalten.
Ob ein Zufahrtsrecht zur Landesstraße das Einzige ist,
kann er nicht abschließend sagen.
Auf jeden Fall ist dies nicht Inhalt des zu fassenden
Beschlusses in TOP 9, sondern ergibt sich aus dem anstehenden Planverfahren
sowie aus Baugenehmigungsverfahren für mögliche Vorhaben.