Frau Susanne Guhl, Hitzacker (Elbe) fragt an, ob mit der heutigen Beschlussfassung zu TOP 9

automatisch der im Sachverhalt der Vorlage beschriebene Bau einer vertikalen Windenergieanlage genehmigt ist.

Des Weiteren möchte Frau Guhl wissen, wie die Zuwegung zum Betriebsgelände geregelt wird.

 

Fachbereichsleiter Hesebeck teilt mit, dass der Bau einer möglichen Windenergieanlage nicht Gegenstand der heutigen Beschlussfassung ist.

Mit dem zu beschließenden Einleitungsverfahren wird lediglich mit dem Bebauungsplanverfahren begonnen werden.

 

Fachbereichsleiter Hesebeck erklärt weiterhin, dass es bestehende Baugenehmigungen für dieses Objekt gibt, die entsprechende Zufahrtsregelungen beinhalten.

Ob ein Zufahrtsrecht zur Landesstraße das Einzige ist, kann er nicht abschließend sagen.

Auf jeden Fall ist dies nicht Inhalt des zu fassenden Beschlusses in TOP 9, sondern ergibt sich aus dem anstehenden Planverfahren sowie aus Baugenehmigungsverfahren für mögliche Vorhaben.