Rh Mützel weist auf eine Anfrage einer Einwohnerin hin bezüglich des Rasenmähens von Gemeindeflächen vor dem Grundstück. Mittlerweile gab es hier auch ein Schreiben. Er hat keine rechtliche Grundlage gefunden, dass Gemeindeflächen von den Anwohnern mit gemäht werden sollen. Er hat sich hier beim Ordnungsamt informiert; hiernach gibt es eine richterliche Entscheidung, dass Rasenmähen nicht betroffen ist. Winterdienst hat allerdings zu erfolgen. Hier muss die Verkehrssicherheit gewährleistet sein.

Bgm Harms hält dem entgegen, dass hierzu auch Rasenmähen gehört. Wenn dass über Jahre nicht erfolgt, wachsen dort kleine Bäume, die unter Umständen dann nicht mehr gemäht werden dürfen. Dies ist außerdem Usus, dass die Anwohner die Gemeindeflächen vor den Grundstücken mit pflegen.

Bgm Harms wird die Angelegenheit klären.

 

In diesem Zusammenhang erkundigt sich Rh Schaper-Biemann, ob die Möglichkeit besteht, auf dem Randstreifen in der Langen Straße 27 – 29 Bäume zu pflanzen.

Bgm Harms erläutert, dass hierzu ein Antrag vom Anlieger zu stellen ist. Hieraufhin ist dann ein Vertrag (Verkehrssicherheit, Pflege der Bäume) mit der Gemeinde zu schließen, über den der Rat entscheiden muss.

Rh Mützel weist darauf hin, dass entlang der Sandkoppel Schilf und Bäume von den Anliegern gepflanzt wurden, wo niemand darauf geachtet hat.

Bgm Harms weist darauf hin, dass es sich hierbei um eine Pflanzfläche handelt, jedoch hätte man auch bei der Bepflanzung auf die Einzelheiten achten müssen. Das Entfernen der Bäume wird auf jeden Fall ausgeschlossen.

 

Rh Löter bemerkt, dass die Gemeinde den Beschluss fassen sollte, dass die gemeindeeigenen Rasenflächen von den anwohnenden Grundstückseigentümern mitgepflegt werden (Winterdienst, Rasenpflege). So wissen dann auch die neu Hinzugezogenen, wie sie sich verhalten müssen.

Er stellt den Antrag, zur nächsten Ratssitzung darüber zu beschließen.