Sitzung: 18.11.2021 Rat der Gemeinde Karwitz
Rh Mützel weist auf eine
Anfrage einer Einwohnerin hin bezüglich des Rasenmähens von Gemeindeflächen vor
dem Grundstück. Mittlerweile gab es hier auch ein Schreiben. Er hat keine
rechtliche Grundlage gefunden, dass Gemeindeflächen von den Anwohnern mit gemäht
werden sollen. Er hat sich hier beim Ordnungsamt informiert; hiernach gibt es
eine richterliche Entscheidung, dass Rasenmähen nicht betroffen ist.
Winterdienst hat allerdings zu erfolgen. Hier muss die Verkehrssicherheit
gewährleistet sein.
Bgm Harms hält dem
entgegen, dass hierzu auch Rasenmähen gehört. Wenn dass über Jahre nicht
erfolgt, wachsen dort kleine Bäume, die unter Umständen dann nicht mehr gemäht
werden dürfen. Dies ist außerdem Usus, dass die Anwohner die Gemeindeflächen
vor den Grundstücken mit pflegen.
Bgm Harms wird die
Angelegenheit klären.
In diesem Zusammenhang
erkundigt sich Rh Schaper-Biemann, ob die Möglichkeit besteht, auf dem
Randstreifen in der Langen Straße 27 – 29 Bäume zu pflanzen.
Bgm Harms erläutert, dass
hierzu ein Antrag vom Anlieger zu stellen ist. Hieraufhin ist dann ein Vertrag
(Verkehrssicherheit, Pflege der Bäume) mit der Gemeinde zu schließen, über den
der Rat entscheiden muss.
Rh Mützel weist darauf hin,
dass entlang der Sandkoppel Schilf und Bäume von den Anliegern gepflanzt
wurden, wo niemand darauf geachtet hat.
Bgm Harms weist darauf hin,
dass es sich hierbei um eine Pflanzfläche handelt, jedoch hätte man auch bei
der Bepflanzung auf die Einzelheiten achten müssen. Das Entfernen der Bäume
wird auf jeden Fall ausgeschlossen.
Rh Löter bemerkt, dass die
Gemeinde den Beschluss fassen sollte, dass die gemeindeeigenen Rasenflächen von
den anwohnenden Grundstückseigentümern mitgepflegt werden (Winterdienst,
Rasenpflege). So wissen dann auch die neu Hinzugezogenen, wie sie sich
verhalten müssen.
Er stellt den Antrag, zur
nächsten Ratssitzung darüber zu beschließen.