Sitzung: 15.11.2021 Rat der Gemeinde Göhrde
Bgm Stegemann berichtet,
dass ab sofort die Entnahme von Bäumen unbedingt im Vorwege von der unteren
Naturschutzbehörde genehmigt werden müssen.
Beim Freischnitt von
Sichtdreiecken zur Verkehrssicherung ist weiterhin keine Genehmigung
erforderlich.