Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13

Sachverhalt:

Die Geschäftsführung des Stahlbetonfertigteile GmbH Hitzacker an der Harlinger Straße (Flurstück 17/11, Flur 15, Gemarkung Hitzacker) sucht dringend eine Nachfolge. Derzeit sind dort 25 Mitarbeiter beschäftigt. Ein Teil des Firmengeländes ist vermietet an die Happy Beton GmbH & Co. KG, siehe Anlage I zur Vorlage.

 

Die Siemke-Peper Beteiligungsgesellschaft (SPB) GmbH möchte 100% Geschäftsanteile der Altgesellschafter übernehmen und den Standort weiterführen.

Sämtliche Mitarbeiter werden übernommen. Der Status der Mitarbeiter und Kunden bleibt unverändert und laufende Projekte werden fortgeführt.

 

Zunächst soll der Betrieb unverändert fortgesetzt werden.

Zur langfristigen Sicherung der Produktion ist der Neubau einer Produktionshalle (etwa 50m x 20m, 12m Höhe) und die Sanierung der bestehenden Anlagen zwingend erforderlich. Der Neubau soll möglichst mit einer Photovoltaikanlage und einer vertikalen Windenergieanlage (Höhe 20m) ausgestattet werden. Um den Neubau auf dem Grundstück realisieren zu können, wird eine bestehende Halle abgerissen.

 

Zur planungsrechtlichen Absicherung der Stahlbetonfertigteile GmbH Hitzacker ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich. Der Geltungsbereich soll sich zunächst nur auf das oben beschriebene Grundstück beziehen.

Der Flächennutzungsplan der Samtgemeinde Elbtalaue stellt bereits die Fläche zwischen der Harlinger Straße und der Lüneburger Landstraße als gewerbliche Fläche dar, siehe Anlage II zur Vorlage.

Ein Bebauungsplan, der ein Gewerbegebiet ausweist, wäre somit aus dem Flächennutzungsplan entwickelt. Eine Änderung des Flächennutzungsplanes ist daher nicht erforderlich.

 

Der Bebauungsplan kann aufgrund seiner relativ geringen Größe von etwa 1,6 ha im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB aufgestellt werden.

 

Der Antragsteller hat bereits zugesagt, zur Übernahme der Planungskosten einen städtebaulichen Vertrag zu schließen.

 

Fachbereichsleiter Hesebeck erläutert ausführlich den Sachverhalt.

Der neue Geschäftsführer hat seine Wünsche und Ideen für das Objekt bereits in einer Sitzung des Verwaltungsausschusses der Stadt Hitzacker (Elbe) der vergangenen Legislaturperiode vorgetragen und eine Übernahme der Planungskosten signalisiert.

 

Die Angelegenheit wurde bereits im Fachausschuss BPUKH sowie im Verwaltungsausschuss vorberaten und jeweils eine einstimmige Beschlussempfehlung abgegeben, so Fachbereichsleiter Hesebeck weiter.

Rh Flindt macht an dieser Stelle deutlich, dass die Übernahme des Fertigteilwerkes durch einen hiesigen Unternehmer ein großer Gewinn für die Stadt Hitzacker (Elbe) ist und empfiehlt, entsprechend der Vorlage zu beschließen.

 

Auch Rh Weiss erklärt, dass es richtig ist, dieses Vorhaben u.a. in Bezug auf den Erhalt von Arbeitsplätzen und der Planung von Photovoltaik und einer vertikalen Windanlage zu unterstützen.

 

Bgm Mertins verliest die Beschlussempfehlung.

 

Ohne weitere Aussprache fasst der Rat der Stadt Hitzacker (Elbe) folgenden

 

 

 


Beschluss:

Der Rat der Stadt Hitzacker (Elbe) leitet das Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplanes im Bereich zwischen der L256 und der Harlinger Straße zur Ausweisung eines Gewerbegebietes ein.

Zur Übernahme der Planungskosten wird ein städtebaulicher Vertrag geschlossen.