Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 27

Sachverhalt:

Der Landesrechnungshof hat in einer überörtlichen Kommunalprüfung die Übertragung der Standesamtsaufgaben von der Samtgemeinde Gartow auf die Samtgemeinde Elbtalaue im Frühjahr 2021 geprüft.

Über das Ergebnis wurde mit Vorlage 4/0266/2021 berichtet. Die notwendigen Änderungen der Zweckvereinbarung wurden mit der Samtgemeinde Gartow abgestimmt. Der Samtgemeinderat muss die Vereinbarung beschließen. 

Ohne Aussprache fasst der SgRat folgenden

 


Beschluss:

Der Rat der Samtgemeinde Elbtalaue beschließt die 2. Änderung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die Übertragung der Aufgaben des Standesamtes von der Samtgemeinde Gartow auf die Samtgemeinde Elbtalaue.