Sitzung: 13.12.2021 Rat der Samtgemeinde Elbtalaue
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 27
Vorlage: 4/0612/2021
Sachverhalt:
Der
Landesrechnungshof hat in einer überörtlichen Kommunalprüfung die Übertragung
der Standesamtsaufgaben von der Samtgemeinde Gartow auf die Samtgemeinde
Elbtalaue im Frühjahr 2021 geprüft.
Über das Ergebnis
wurde mit Vorlage 4/0266/2021 berichtet. Die notwendigen Änderungen der
Zweckvereinbarung wurden mit der Samtgemeinde Gartow abgestimmt. Der
Samtgemeinderat muss die Vereinbarung beschließen.
Ohne Aussprache fasst der SgRat folgenden
Beschluss:
Der Rat der
Samtgemeinde Elbtalaue beschließt die 2. Änderung der öffentlich-rechtlichen
Vereinbarung über die Übertragung der Aufgaben des Standesamtes von der
Samtgemeinde Gartow auf die Samtgemeinde Elbtalaue.