Sitzung: 13.12.2021 Rat der Samtgemeinde Elbtalaue
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 29
Vorlage: 30/0434/2021
Sachverhalt:
Die im Rahmen des
„Masterplans 100% Klimaschutz“ beschlossenen Ziele erfordern eine Verlagerung
des Verkehrs vom Privat-PKW auf das Rad bzw. Pedelec (von 10%) und den ÖPNV
(von 20%). Aktuelle Klimaschutz-Beschlüsse auf Ebene des Bundes und der EU,
deuten auf einen massiven Wandel im Verkehrssektor hin, der durch die CO2-Bepreisung
und weitere Maßnahmen langfristig zu einer Veränderung im Mobilitätsverhalten führen wird. Diesen
Wandel gilt es proaktiv zu gestalten.
Der 2017 durch den Kreistag
beschlossene „Masterplan 100% Klimaschutz“ enthält Maßnahmen zur Mobilität, die
bereits zu großen Teilen durch Fördervorhaben umgesetzt werden konnten. Mit der
Mobilitätsagentur Wendland.Elbe wurde im Rahmen eines befristeten
Förderprojektes vom 1.7.2020 bis 30.6.2022 Kernelemente eines kommunalen
Mobilitätsmanagements für den Landkreis Lüchow-Dannenberg aufgebaut. Durch die
Vernetzung und die Weiterentwicklung bestehender klimafreundlicher
Mobilitätsangebote, wurden erste wichtige Schritte im Hinblick auf eine
zukunftsfähige Mobilitätsinfrastruktur im Landkreis Lüchow-Dannenberg
eingeleitet.
Der notwendige weitere
Veränderungsprozess benötigt jedoch dauerhafte Strukturen in der
interkommunalen Zusammenarbeit, sowie gemeinschaftlich entwickelte Planungen und
Umsetzungskonzepte sowie abgestimmte Infrastrukturinvestitionen. Attraktive
Fördermöglichkeiten für investive Vorhaben sind bereits sowohl auf Landes- als
auch auf Bundesebene vorhanden, benötigen jedoch intensive Vorarbeit durch
qualifiziertes Fachpersonal für Projektentwicklung, Abstimmungsprozesse,
Fördermittelakquise sowie für Fördermittel- und Projektmanagement. Dieses
Personal steht in den Gebietskörperschaften nicht in ausreichendem Umfang zur
Verfügung. Das betrifft v. a. die Verantwortungsbereiche Radinfrastruktur,
Umsetzung der Barrierefreiheit im ÖPNV, Errichtung von Mobilitätsstationen,
Ausbau der Infrastruktur für E-Mobilität und das Mobilitätsmanagement in
Verbindung mit digitalen Dienstleistungen (Verknüpfung von Bürgerfahrdiensten,
Mitfahrangeboten, Carsharing, ÖPNV, SPNV und anderen Angeboten). Insbesondere
die erforderlichen Abstimmungsprozesse innerhalb der Verwaltung, der
Verwaltungsebenen (v.a. Landkreis, Samtgemeinden, Städte und Gemeinden), der
Kommunalpolitik, mit engagierten Bürgern und Vereinen (z.B. ADFC, VCD,
Fahrgastrat) sowie den Fördermittelgebern sind sehr zeit- und arbeitsaufwändig.
An dieser Schnittstelle soll das kommunale Mobilitätsmanagement agieren. Die
Mobilitätsagentur Wendland.Elbe soll künftig die Koordination und Umsetzung des
Mobilitätsmanagements, die Einbindung der Samtgemeinden, Städte und Gemeinden
(zunächst v.a. hinsichtlich Radverkehrsinfrastruktur) übernehmen sowie
Fördervorhaben konzeptionell entwickeln, beantragen und den Umsetzungsprozess
in Kooperation mit den zuständigen Projektträgern (z.B. den
Straßenbaulastträgern) begleiten. Da ein klimafreundliches Mobilitätsverhalten
der freiwilligen Entscheidung eines jedes Einzelnen obliegt, sind begleitende
Öffentlichkeitsarbeit und Kampagnen unabdingbar. Hier kann an die begonnene
Kooperation von der Mobilitätsagentur und der LSE angeknüpft werden (s. https://mobil-im-wendland.de).
Das kommunale
Mobilitätsmanagement übernimmt somit v.a. folgende Aufgaben:
I.
integrierte Mobilitätsplanung,
Vernetzung von Verkehrsträgern, Entwicklung eines bedarfsgerechten Angebots,
Digitalisierung
II.
Projekt- und Konzeptentwicklung
bzw. deren Koordination (z.B. Radverkehrskonzept)
III.
Fördermittelakquise und
-management
IV.
Partizipation, Kommunikation,
Öffentlichkeitsarbeit, Kampagnen
Der erste inhaltliche
Schwerpunkt liegt beim Radverkehr, begleitet durch die Erstellung eines
kreisweiten Radverkehrskonzeptes und in enger Zusammenarbeit mit den
zuständigen Straßenbaulastträgern, Verbänden und engagierten Radlern . Der
Fokus liegt dabei auf dem Ausbau eines Radvorrangnetzes für den
Alltagsradverkehr, insbsondere für Pendler. Weitere inhaltliche Schwerpunkte
sind in der Graphik aufgeführt und umfassen den ÖPNV sowie das schulische
Mobilitätsmanagement, die Unterstützung ergänzender klimafreundlicher
Mobilitätsangebote sowie das Thema E-Mobilität in Verbindung mit erneuerbaren
Energien
.
Für das Jahr 2022 sind die Mittel für das zweite Halbjahr notwendig, da das
Fördervorhaben der Mobilitätsagentur die Finanzierung bis zum 30.6.2022
sicherstellt. Ab dem Jahr 2023 werden alle Kosten für volle 12 Monate
gerechnet. Die Kosten werden zu 50 % zwischen dem Landkreis und den
Samtgemeinden aufgeteilt. Bei der Aufteilung der Kosten der Samtgemeinden wurde
ein Schlüssel verwendet, der sich zu 50 % an der Fläche und zu 50 % an den
Einwohnerzahlen orientiert.
Die Erstellung eines
straßenbaulastträger-übergreifenden Radverkehrskonzeptes (in Höhe von 90.000 €)
ist im Gesamtfinanzierungsplan bereits enthalten. Das Radverkehrskonzept bildet
eine notwendige Grundlage für zukünftige investive Förderungen im Radverkehr.
Die SG Lüchow hat bereits die Einrichtung und Finanzierung des kommunalen
Mobilitätsmanagements vollumfänglich beschlossen.
Die SG Gartow hat abweichend beschlossen,
dass das Mobilitätsmanagement mit einem jährlichen Betrag von 2.500,- €
unterstützt wird, dieser Beschluss gillt zunächst für 3 Jahre.
Ohne Aussprache fasst der SgRat
folgenden
Beschluss: (es handelt sich hierbei um einen erarbeiteten
Beschlussvorschlag der Mobilitätsagentur)
Der Samtgemeinderat
beschließt die Finanzierung und Einrichtung eines kommunalen
Mobilitätsmanagements ab dem 1. Juli 2022 als Kooperationsvorhaben der Samtgemeinden
Lüchow (Wendland), Elbtalaue, Gartow und des Landkreises Lüchow-Dannenberg. Das
kommunale Mobilitätsmanagement wird mit 3,5 Personalstellen zunächst weiterhin
als Projekt der Stabsstelle Klimaschutz beim
Landkreis Lüchow-Dannenberg geführt und knüpft so nahtlos an das
Förderprojekt „Mobilitätsagentur Wendland.Elbe“ an. Langfristig (vsl. ab 2023)
wird der Aufbau einer eigenständigen Organisationseinheit innerhalb der
Organisationsstruktur des Landkreises angestrebt. Im 1. Quartal 2022 wird den
politischen Mandatsträgern der Entwurf einer Zweckvereinbarung zwischen dem
Landkreis und den Samtgemeinden vorgestellt, welche die Organisationsstruktur,
Ziele, Aufgabenfelder, begleitende Gremien und weitere Details regelt.
Der Samtgemeinderat
beschließt die Bereitstellung von Eigenmitteln zur finanziellen Beteiligung am
kommunalen Mobilitätsmangement in Höhe von 42.814,29 € im Haushaltsjahr 2022.