Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 28, Enthaltungen: 1

Sachverhalt:

Im Haushaltsplan 2021 wurde ein Ansatz von 150.000 Euro im außerordentlichen Ergebnishaushalt bereitgestellt. Zu diesem Zeitpunkt war nicht bekannt, wie lange im Jahr 2021 Aufwendungen im Zusammenhang mit Corona-Pandemie anfallen würden.
Für die Haushaltsplanung war bekannt:
Anmietung Breeser Weg abzgl. Erstattung des Landkreises
zusätzlicher Reinigungsaufwand in u.a. in Schulen (eingeplant für ein halbes Jahr)
pauschaler Betrag für Reinigungsmittel, Masken u. ä.

 

Bekanntermaßen hat die Corona-Pandemie das ganze Jahr 2021 angedauert und dauert noch weiterhin. Daher waren weitere Reinigungsmaßnahmen auch im 2. Halbjahr erforderlich. Außerdem wurden die Arbeitgeber verpflichtet, Schnelltests zu beschaffen und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zur Verfügung zu stellen. Dieses hat dazu geführt, dass der vorgesehene Haushaltsansatz nicht ausreichend ist. Zurzeit (11.11.2021) ist ein Betrag von 232.357,88 Euro aufgewandt worden:
Diese lassen sich wie folgt aufteilen:

Mieten Breeser Weg abzgl. Erstattungen rd. 52.400 Euro
Reinigungsleistungen Breeser Weg/Jugendzentren/Verwaltungsgebäude rd. 104.800 Euro
Antigen-Schnelltest rd. 48.200 Euro
Desinfektionsmittel u. ä. rd. 22.700 Euro
Aufwendungen im Zusammenhang mit den Impfungen rd. 4.300 Euro

Bis zum Jahresende kommen noch Aufwendungen für die Reinigungsleistungen für die Monate November und Dezember von ca. 24.000 Euro hinzu. Auch Mieten für Sitzungen sowie Beschaffung von weiteren Reinigungsmitteln sind noch möglich, so dass der Stand der Aufwendungen am Jahresende bei 270.000 Euro liegen könnte. Daher ist die überplanmäßige Bereitstellung von 120.000 Euro erforderlich.

Ohne Aussprache fasst der SgRat folgenden


Beschluss:

Den überplanmäßigen Aufwendungen im außerordentlichen Ergebnishaushalt in Höhe von 120.000 Euro wird zugestimmt.