Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 29

Sachverhalt:

 

Der Haushaltsplanentwurf 2022 wurde bereits übersandt. Er erfüllt in dieser Fassung die gesetzlichen Erfordernisse:

§ 110 Abs. 4 Satz 1 NKomVG: 1Der Haushalt soll in jedem Haushaltsjahr in Planung und Rechnung ausgeglichen sein.

§ 120 Abs. 2 NKomVG: 1Der Gesamtbetrag der im Finanzhaushalt vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen bedarf im Rahmen der Haushaltssatzung der Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde (Gesamtgenehmigung). 2Die Genehmigung soll nach den Grundsätzen einer geordneten Haushaltswirtschaft erteilt oder versagt werden; sie kann unter Bedingungen und Auflagen erteilt werden. 3Sie ist in der Regel zu versagen, wenn die Kreditverpflichtungen nicht mit der dauernden Leistungsfähigkeit der Kommune (= § 23 KomHKVO) im Einklang stehen.

§ 23 KomHKVO (Dauernde Leistungsfähigkeit)

1Die dauernde Leistungsfähigkeit der Kommune wird in der Regel nur anzunehmen sein, wenn
1. der Haushaltsausgleich des Haushaltsjahres erreicht ist,
 2022: 36.100  Euro Überschuss
2. die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung ausgeglichen ist,
2023: 47.200 Euro Überschuss
2024: 6.600 Euro Überschuss
2025: 150.600 Euro Überschuss

3. Verbindlichkeiten aus Verlustübernahmen für Einrichtungen und Eigenbetriebe sowie für kommunale Anstalten und Eigen- sowie Beteiligungsgesellschaften entweder im Haushalt oder in der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung oder aus den Rücklagen gedeckt werden können,
VERDO GmbH im Haushalt gedeckt, EB KDE keine Verlustübernahme, da HH Überschüsse, Wasserverband keine Gewährträgerhaftung = erfüllt
4.die Einlösbarkeit von Vorbelastungen künftiger Haushaltsjahre (Rückstellungen und Haushaltsreste)  und die Deckung von Fehlbeträgen, soweit sie nicht bereits im Haushalt oder in der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung veranschlagt sind, als nicht von vornherein unrealistisch anzusehen ist (ist erfüllt, wenn alle Jahre einen Überschuss ausweisen) und
5. in der Bilanz eine positive Nettoposition ausgewiesen ist und voraussichtlich ausgewiesen bleibt. (wird ausgewiesen und bleibt voraussichtlich auch so)

 

Der SgRat fasst folgenden

 


Beschluss:

a)       Die Haushaltssatzung 2022 mit Haushaltsplan, Stellenplan und Haushaltsplan des Eigenbetriebs Kommunale Dienste wird beschlossen.

 

b) Das Investitionsprogramm 2021 – 2025 wird beschlossen.