Sitzung: 13.12.2021 Rat der Samtgemeinde Elbtalaue
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 29
Vorlage: 2/0596/2021
Der
Haushaltsplanentwurf 2022 wurde bereits übersandt. Er erfüllt in dieser Fassung
die gesetzlichen Erfordernisse:
§ 110 Abs. 4 Satz 1 NKomVG: 1Der
Haushalt soll in jedem Haushaltsjahr in
Planung und Rechnung ausgeglichen sein.
§ 120 Abs. 2 NKomVG: 1Der Gesamtbetrag der im Finanzhaushalt
vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen bedarf
im Rahmen der Haushaltssatzung der Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde
(Gesamtgenehmigung). 2Die Genehmigung
soll nach den Grundsätzen einer geordneten Haushaltswirtschaft erteilt oder
versagt werden; sie kann unter Bedingungen und Auflagen erteilt werden. 3Sie ist
in der Regel zu versagen, wenn die Kreditverpflichtungen nicht mit der
dauernden Leistungsfähigkeit der Kommune (= § 23 KomHKVO) im Einklang stehen.
§ 23 KomHKVO (Dauernde Leistungsfähigkeit)
1Die
dauernde Leistungsfähigkeit der
Kommune wird in der Regel nur anzunehmen
sein, wenn
1. der Haushaltsausgleich des Haushaltsjahres erreicht ist,
2022:
36.100 Euro Überschuss
2. die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung ausgeglichen ist,
2023: 47.200 Euro Überschuss
2024: 6.600 Euro Überschuss
2025: 150.600 Euro Überschuss
3. Verbindlichkeiten aus Verlustübernahmen für Einrichtungen und Eigenbetriebe
sowie für kommunale Anstalten und Eigen- sowie Beteiligungsgesellschaften
entweder im Haushalt oder in der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung
oder aus den Rücklagen gedeckt werden können,
VERDO GmbH im Haushalt gedeckt, EB KDE
keine Verlustübernahme, da HH Überschüsse, Wasserverband keine
Gewährträgerhaftung = erfüllt
4.die Einlösbarkeit von Vorbelastungen künftiger Haushaltsjahre (Rückstellungen und Haushaltsreste) und die Deckung
von Fehlbeträgen, soweit sie nicht bereits im Haushalt oder in der
mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung veranschlagt sind, als nicht von vornherein unrealistisch
anzusehen ist (ist erfüllt, wenn
alle Jahre einen Überschuss ausweisen) und
5. in der Bilanz eine positive Nettoposition ausgewiesen ist und voraussichtlich
ausgewiesen bleibt. (wird ausgewiesen
und bleibt voraussichtlich auch so)
Der SgRat fasst folgenden
Beschluss:
a) Die Haushaltssatzung 2022 mit Haushaltsplan,
Stellenplan und Haushaltsplan des Eigenbetriebs Kommunale Dienste wird
beschlossen.
b) Das Investitionsprogramm 2021 – 2025 wird beschlossen.