Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 28

Sachverhalt:

 

Der Jahresabschluss 2020 wurde am 08.067.2021 endgültig aufgestellt. Das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Lüneburg, Außenstelle Lüchow, hat den Prüfbericht am 03.11.2021 erstellt. Zu den Hinweisen und Prüfungsbemerkungen ist eine Stellungnahme des Samtgemeindebürgermeisters beigefügt.

Beschlüsse zu über- und außerplanmäßigen Aufwendungen im Haushaltsjahr 2020 sind vorab erfolgt.

 

 

Das Rechnungsprüfungsamt hat abschließend folgendes festgestellt:

 

 

 

1.SgRat Beitz erläutert für den erkrankten Kämmerer Kern den Haushalt 2022:

 

Haushaltsvolumen

·         Ergebnishaushalt rd.  19,3 Mio Erträge und Aufwendungen

·         Überschuss: 36.100   Euro

·         Investiver Haushalt Volumen in Höhe von rd. 20,7 Mio Euro

Grundlage dieser Beträge sind die Orientierungsdaten des Landes Niedersachsen über die Entwicklung der Kommunalen Finanzen in den Jahren bis 2025, die Empfehlungen der Fachausschüsse, die vom Rat bereits beschlossenen Investitionsmaßnahmen sowie eine Vielzahl von vorhandenen Verträgen, Mitgliedschaften usw.

 

Aufwendungen

Zusammensetzung

Aufwendungen für aktives Personal                       7.235.800,00

Transferaufwendungen                                               6.471.000,00

Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 3.093.200,00

Sonstige ordentliche Aufwendungen                     1.492.900,00

Abschreibungen                                                                 903.700,00

Zinsen und ähnliche Aufwendungen                          202.000,00

 

Wichtigste Änderungen:

In den meisten Bereichen ist der Haushalt, wie in den Vorjahren auch, relativ unverändert, es gibt aber wesentliche Änderungen gegenüber 2021, die diesen Haushalt beeinflussen

Lt. Finanzplanung Überschuss für 2022 von rd. 78.000 Euro kalkuliert, wie erwähnt sollen es rd. 36.000 Euro werden.

 

Personalaufwendungen

 

·         Fast unverändert gegenüber 2021 durch Verrentung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, daher keine Ansätze mehr erforderlich

Sach-und Dienstleistungswendungen

Mit 3,0 Euro rd. 500.000 Euro höher als in 2021, überwiegend Unterhaltungs- und Bewirtschaftungsaufwendungen

Darin enthalten weitere 30.000 Euro für Klimaschutzmaßnahmen, die 2021 erstmals bereitgestellt worden sind. Dieser Betrag wurde bislang nicht verwendet und wird daher nach 2022 übertragen, so dass dann 60.000 Euro zur Verfügung stehen.

 

Finanzierung des Haushaltes

Schlüsselzuweisungen und Samtgemeindeumlage

Steigerung lt. Orientierungsdaten 0,0%, tatsächlich aber rd. 900.000 Euro weniger, da bei unveränderten Hebesatz von 49 v.H. höhere Steuerkraft bei den Gemeinden zu einer höheren Samtgemeindeumlage führen. Insgesamt sind beide Positionen zusammen mehr oder weniger ein Null-Summen-Spiel, aber durch die geríngeren Schlüsselzuweisungen ist weniger Kreisumlage abzuführen, so dass der Haushalt hiervon profitiert.

 

Zu den Investitionen:

·         insgesamt 52 verschiedene Investitionen mit einem Umfang von 20,7 Euro

 

die größten Positionen

·         Grundschule Hitzacker 8.000.000 Euro

·         Dömitzer Eisenbahnbrücke 7.500.000 Euro (hier wurden 2021 schon 500.000 Euro bereitgestellt)

·         Einbau raumlufttechnischer Anlagen in den Grundschulen rd. 1,1 Mio Euro

·         Bau Feuerwehrhaus Metzingen weitere 800.000 Euro

·         Planungskosten HWS Neu Darchau weiter 500.000 Euro

Finanzierung:

Insgesamt rd. 9 Mio Zuschüsse, u.a. für Dömitzer Eisenbahnbrücke (95%), raumlufttechnischer Anlagen für die Grundschulen (80%), Hochwasserschutz Neu Darchau (80%)

Restbetrag Kreditaufnahmen in Höhe von 11,7 Mio Euro

 

Folgeaufwendungen:

Aus Zinsen und Abschreibungen abzgl. Sonderpostenauflösung für Zuschüsse werden aus den begonnenen und geplanten Investitionen Folgeaufwendungen entstehen, die von 70.000 Euro in 2022 auf rd. 695.000 Euro in 2025 steigen werden, der vorliegende Haushaltsentwurf kann diese aber finanzieren.

Hier gibt es Erfreuliches: Es wurden 1.370.000 Euro Bedarfszuweisung für den Bau des Feuerwehrhauses Metzingen bewilligt. Da dieses Geld noch in 2021 ausgezahlt werden soll, entfällt die dafür vorgesehene Kreditaufnahme und durch eingesparte Zinsen und zusätzliche Sonderpostenauflösungen tritt einen leichte Entlastung der kommenden Haushaltsjahr ein.

 

Eigenbetrieb Kommunale Dienste

Erträge und Aufwendungen belaufen auf knapp 2,0 Euro, ein leichter Überschuss in 2022 und den Folgejahren zum Abbau der Fehlbeträge wird ausgewiesen

 

Liquiditätskredite

Die Liquiditätskredite werden auf 13 Mio festgesetzt, Betrag höher als in 2021 weil Investitionen vorfinanziert werden müssen, bis Zuschüsse eingehen oder Kreditaufnahmen erfolgen.

Fehlbeträge

Am 31.12.2020 nach dem vorläufigen Jahresabschluss noch rd. 1,85 Mio  Euro, Ende 2021 vermutlich weniger, Ergebnis könnte etwas besser ausfallen als geplant

Zusammenfassung

Wieder ein ausgeglichener Haushalt und eine ausgeglichene Finanzplanung bis 2025. Profitiert hat der Haushalt dabei durch den Einmaleffekt von gleichbleibenden Aufwendungen, dadurch, dass keine Kreisumlagenerhöhung vorgesehen ist und durch die immer noch anhaltende Niedrigzinsphase.

Der Haushalt entspricht in der vorliegenden Form den gesetzlichen Bestimmungen, damit ist er genehmigungsfähig.

Wie er sich in 2022 und den Folgejahren tatsächlich entwickeln wird, ist angesichts der unsicheren Wirtschaftslage, der steigenden Preise im Energiesektor und den Auswirkungen der Corona-Pandemie völlig offen.

Daher birgt der Haushalt in diesen Bereichen Risiken.

Allerdings bietet er auch die Chance, wenn er so beschlossen und genehmigt wird, die bereits begonnenen Investitionen fortzuführen und die neu vorgesehenen auf den Weg zu bringen.

 

Der Haushalt wurde in den Fraktionen ausführlich vorberaten, viele Fragen konnten geklärt werden.

 

Nach kurzer Aussprache fasst der SgRat folgende

 


Beschluss:


c) Der Überschuss aus dem ordentlichen Ergebnis in Höhe von 901.252,55 Euro wird zur tlw. Deckung der Fehlbeträge aus Vorjahren verwendet. Das Defizit aus dem außerordentlichen Ergebnis in Höhe von 254.674,02 Euro wird
gem. § 182 Abs. 4 S. 1 Ziff. 1 NKomVG i. V. m. Ziff. 2.2 des RdErl. MI vom 11.12.2020 auf der Passivseite gesondert ausgewiesen.

 

Beschluss:

a)       Der Jahresabschluss 2020 wird beschlossen.

 

Einstimmig beschlossen

Ja            28

 

b)      Dem Samtgemeindebürgermeister wird für das Haushaltsjahr 2020 gemäß § 129 NKomVG Entlastung erteilt.

 

Einstimmig beschlossen

Ja            28

 

c)       Der Überschuss aus dem ordentlichen Ergebnis in Höhe von 901.252,55 Euro wird zur tlw. Deckung der Fehlbeträge aus Vorjahren verwendet. Das Defizit aus dem außerordentlichen Ergebnis in Höhe von 254.674,02 Euro wird gem. § 182 Abs. 4 S. 1 Ziff. 1 NKomVG i. V. m. Ziff. 2.2 des RdErl. MI vom 11.12.2020 auf der Passivseite gesondert ausgewiesen.

 

Einstimmig beschlossen

Ja            27                           Enhaltung           1

 

 

 

SgBgm Meyer nimmt wieder an der Sitzung teil.

Nunmehr sind wieder 29 stimmberechtigte Mitglieder anwesend.