Sitzung: 13.12.2021 Rat der Samtgemeinde Elbtalaue
Beschluss: Kenntnis genommen
Abstimmung: Ja: 29
Vorlage: 1/0594/2021
Ratsmitglieder sind gem. § 60 NKomVG in der ersten Sitzung vom
Samtgemeindebürgermeister förmlich zu verpflichten, ihre Aufgaben nach bestem
Wissen und Gewissen wahrzunehmen und die Gesetze zu beachten. Ferner sind die
Ratsmitglieder über Ihre Pflichten nach §§ 40-42 NKomVG zu belehren.
Dies gilt unabhängig davon, ob sie als Mitglieder vorangegangener
Vertretungen der Kommune bereits einmal verpflichtet worden sind.
Die Verpflichtung der Ratsmitglieder ist durch den
Hauptverwaltungsbeamten vorzunehmen. Sie muss zu Beginn der ersten Sitzung nach
der Wahl durchgeführt werden. Rückt ein Abgeordneter erst später nach oder ist
er in der konstituierenden Sitzung nicht anwesend, erfolgt die Verpflichtung in
der ersten Sitzung, an der der neue Abgeordnete teilnimmt.
Ratsherr Jörg Gleitze, wohnhaft in Lipser Moor 5, 29499 Zernien, war in
der konstituierenden Sitzung des Rates der Samtgemeinde Elbtalaue am 02.11.2021
verhindert, so dass die Verpflichtung mit Pflichtenbelehrung nunmehr
nachzuholen ist.
SgBgm Meyer verliest die Pflichtenbelehrung und verpflichtet Rh Jörg
Gleitze per Handschlag.