Beschluss: Kenntnis genommen

Abstimmung: Ja: 29

Ratsmitglieder sind gem. § 60 NKomVG in der ersten Sitzung vom Samtgemeindebürgermeister förmlich zu verpflichten, ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen wahrzunehmen und die Gesetze zu beachten. Ferner sind die Ratsmitglieder über Ihre Pflichten nach §§ 40-42 NKomVG zu belehren.

 

Dies gilt unabhängig davon, ob sie als Mitglieder vorangegangener Vertretungen der Kommune bereits einmal verpflichtet worden sind.

 

Die Verpflichtung der Ratsmitglieder ist durch den Hauptverwaltungsbeamten vorzunehmen. Sie muss zu Beginn der ersten Sitzung nach der Wahl durchgeführt werden. Rückt ein Abgeordneter erst später nach oder ist er in der konstituierenden Sitzung nicht anwesend, erfolgt die Verpflichtung in der ersten Sitzung, an der der neue Abgeordnete teilnimmt.

 

Ratsherr Jörg Gleitze, wohnhaft in Lipser Moor 5, 29499 Zernien, war in der konstituierenden Sitzung des Rates der Samtgemeinde Elbtalaue am 02.11.2021 verhindert, so dass die Verpflichtung mit Pflichtenbelehrung nunmehr nachzuholen ist.

 

SgBgm Meyer verliest die Pflichtenbelehrung und verpflichtet Rh Jörg Gleitze per Handschlag.