Sitzung: 13.12.2021 Rat der Samtgemeinde Elbtalaue
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 29
Vorlage: 08/0299/2021
Sachverhalt:
Die
Gebührenkalkulation für die Friedhöfe der Samtgemeinde Elbtalaue für die Jahre
2022 und 2023 hat ergeben, dass sich die Gebühren für einige Leistungen
verändern.
Die Berechnung der
Gebühren ist aus den Unterlagen zur Gebührenkalkulation ersichtlich.
Ohne Aussprache fasst der SgRat folgenden
Beschluss:
Die 7. Satzung zur
Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Friedhöfe der
Samtgemeinde Elbtalaue wird beschlossen.