Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 29

Sachverhalt:

Die Gebührenkalkulation für die Friedhöfe der Samtgemeinde Elbtalaue für die Jahre 2022 und 2023 hat ergeben, dass sich die Gebühren für einige Leistungen verändern.

Die Berechnung der Gebühren ist aus den Unterlagen zur Gebührenkalkulation ersichtlich.


Ohne Aussprache fasst der SgRat folgenden

 


Beschluss:

Die 7. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Friedhöfe der Samtgemeinde Elbtalaue wird beschlossen.