Sitzung: 13.12.2021 Rat der Samtgemeinde Elbtalaue
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 29
Vorlage: 08/0295/2021
Sachverhalt:
Die ermittelten
Gebührenobergrenzen machen eine Anpassung der Gebührensätze erforderlich.
Ohne Aussprache fasst der SgRat folgenden
Beschluss:
Die
Gebührenkalkulation zur Ermittlung der Gebührensätze für die Überlassung von
Grabstätten, die Grabherstellung und Bestattung, der Benutzung der
Friedhofskapellen und der laufenden Unterhaltung der Friedhöfe der Samtgemeinde
Elbtalaue für die Jahre 2022 und 2023 wird zur Kenntnis genommen und gebilligt.