Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 29

Sachverhalt:

Die ermittelten Gebührenobergrenzen machen eine Anpassung der Gebührensätze erforderlich.

Ohne Aussprache fasst der SgRat folgenden

 


Beschluss:

Die Gebührenkalkulation zur Ermittlung der Gebührensätze für die Überlassung von Grabstätten, die Grabherstellung und Bestattung, der Benutzung der Friedhofskapellen und der laufenden Unterhaltung der Friedhöfe der Samtgemeinde Elbtalaue für die Jahre 2022 und 2023 wird zur Kenntnis genommen und gebilligt.