Beschluss: Geändert empfohlen

Abstimmung: Ja: 7

Sachverhalt:

 

Der Wasserverband Dannenberg-Hitzacker kAöR hat im Jahr 2011 das Flurstück 123/1, Flur 12, der Gemarkung Hitzacker von der Stadt Hitzacker (Elbe) erworben. Hierbei handelt es sich um die Fläche des Hiddo-Bades. Auf diesem Grundstück liegt auch ein Wohngebäude. Der damalige Kaufpreis lag bei 4,00 € für die gesamte Fläche. Das o. g. Grundstück ist mit einem Einfamilienhaus bebaut

(siehe Anlage I zur Vorlage).

 

Eine Teilfläche in der Größe von ca. 1.200 m² inklusive des Einfamilienhauses und der Nebengebäude (zwei Schuppen und eine Garage) sollen nun an eine Kaufinteressentin veräußert werden. Der Festpreis (ohne Rücksicht auf die noch zu vermessene Teilfläche) beträgt 100.000 € 

Für die Stadt Hitzacker (Elbe) wurde im o. g. Vertrag sowohl ein Vorkaufsrecht als auch ein Wiederkaufsrecht, welches im Range vor dem Vorkaufsrecht steht, eingetragen.

Der Stadt Hitzacker (Elbe) ist für alle Verkaufsfälle ein Vorkaufsrecht eingeräumt. Für zukünftige Verkaufsfälle bleibt das Vorkaufsrecht bestehen, auch wenn in dem jetzigen Verkaufsfall darauf verzichtet wird. Die Stadt Hitzacker (Elbe) kann ebenfalls 50 Jahre nach Vertragsabschluss ihr Wiederkaufsrecht ausüben, sofern Teile an Dritte übertragen oder die Zweckbestimmung als öffentliches Schwimmbad aufgegeben werden soll. 

Ursprungsgedanke der Absicherung seitens der Stadt war, dass der Wasserverband Dannenberg-Hitzacker kAöR das Freibad auch weiterhin und langfristig als Schwimmbad betreibt. Der Teilverkauf stellt in diesem Falle keine Beeinträchtigung für den Badbetrieb dar.

 

Das Wiederkaufsrecht kann seitens der Stadt Hitzacker (Elbe) ausgeübt werden, da ein Teilverkauf durch den Wasserverband Dannenberg-Hitzacker kAöR angestrebt wird.

Dieses Wiederkaufsrecht bezieht sich allerdings auf das gesamte Flurstück 123/1 und nicht ausschließlich auf den jetzt zu veräußernden Teil. Sollte die Stadt ihr Wiederkaufsrecht ausüben, muss der Betrieb des Hiddo-Bades durch die Stadt Hitzacker (Elbe) sichergestellt werden.

 

Der Wiederkaufspreis entspricht dem ursprünglichen Kaufpreis ohne Zinsen zuzüglich der Restbuchwerte der nach diesem Vertrag vorgenommenen Investitionsmaßnahmen in das Kaufobjekt, die den Betrieb des öffentlichen Schwimmbades betreffen.

Der Restbuchwert mit dem Stand zum 31.12.2020 beläuft sich auf 73.227,47 €

 

Der oben genannte Sachverhalt wurde in der letzten Sitzung des Verwaltungsausschusses der Stadt Hitzacker (Elbe) am 20.09.2021(VAH/X/49) aufgrund noch ausstehender Beschlüsse des Wasserverbandes vertagt.

Der Verwaltungsrat des Wasserverbandes Dannenberg-Hitzacker kAöR hat in seiner Sitzung folgendes beschlossen:

Es soll neben den bereits im Kaufvertrag enthaltenen Regelungen eine Rückauflassungsvormerkung mit Wertausgleich für einen Zeitraum von fünf Jahren für die Wasserverband Dannenberg-Hitzacker kAöR vereinbart werden. Dabei sind die von der Kaufinteressentin in diesem Zeitraum getätigten Wertverbesserungen vertraglich angemessen zu berücksichtigen. 

Zudem wurde erklärt, dass die Erlöse aus dem Verkauf des Objektes in die Infrastruktur des Hiddobades investiert werden. Ziel ist es, eine Werterhaltung bzw. Attraktivitätssteigerung des Hiddobades zu erzielen.

 

In der Sitzung des Verwaltungsausschusses am 14.10.2021 (VAH/X/50) wurde verdeutlicht, dass der Bereich der bisherigen Fahrradabstellfläche aus dem Verkauf herausgenommen und zukünftig weiterhin dem Hiddo-Bad angehören soll. Für die weitere Klärung wurde ein Ortstermin an dem zu verkaufenden Teilstück vorgeschlagen.

 

Am 25.10.2021 hat eine Ortsbesichtigung an dem zu verkaufenden Gebäude sowie Teilgrundstück stattgefunden. Hierbei wurde noch einmal erläutert, dass die Parkflächen und der anliegende Fußweg öffentlich gewidmet sind. Anders als in der Ursprungsvorlage 31/0345/2021 beschrieben, soll der rückwärtig liegende Schuppen nicht mit veräußert werden.

Beim Ortstermin wurde verdeutlicht, dass die anliegende Grünfläche ebenfalls nicht veräußert, sondern der Stadt übergeben werden soll. Diese könnte z.B. für Fahrradabstellmöglichkeiten genutzt werden.

Ein aktueller Lageplan über die zu veräußernde Fläche ist der Vorlage als Anlage I beigefügt. 

 

Am 31.10.2021 wurde die Thematik per Umlaufbeschluss des Verwaltungsausschusses der Stadt Hitzacker (Elbe) (VAH/X/51) in den Fachausschuss für Bau, Planung, Wirtschaftsförderung sowie Umwelt- und Klimaschutz des Rates der Stadt Hitzacker (Elbe) (BPUKH) verwiesen.

 

FBL Hesebeck trägt zum Sachverhalt vor. Vorsitzender Walter erläutert, dass es sich nicht um die Grünfläche links neben der gekennzeichneten Fläche handelt. Diese soll nicht mitveräußert werden. RF Laudel-Voigt möchte im Beschlussvorschlag, zweiter Absatz, zweiter Satz das Wort „auch“ gegen „ausschließlich“ ausgetauscht haben. RH Harney regt an den letzten Absatz zu streichen. Der vorletzte Absatz soll geändert werden in „Das unbegrenzte Vorkaufs- und Wiederkaufsrecht der nicht verkauften Rechtfläche des Freibades bleibt bestehen (siehe Lageplan).

Vorsitzender Walter lässt über die Änderungen abstimmen. 

 

Der Tagesordnungspunkt wird einstimmig empfohlen.

 


Beschlussvorschlag:

Die Stadt Hitzacker (Elbe) beantragt bei der Wasserverband Dannenberg-Hitzacker kAöR, bei dem beabsichtigten Verkauf eines Teilstückes des Flurstückes 123/1, die im anliegenden Lageplan gekennzeichnete Grünfläche an die Stadt Hitzacker (Elbe) zu übertragen und nur die Restfläche zu veräußern.
Für diesen Verkauf des Teilstückes aus dem Flurstück 123/1 zwischen dem Wasserverband und der Kaufinteressentin verzichtet die Stadt Hitzacker (Elbe) auf die Ausübung ihres Vorkaufsrechts, sowie auf ihr Wiederkaufsrecht hinsichtlich des für den Verkauf vorgesehenen Trennstücks, wobei seitens des Wasserverbandes die Zusage zu konkretisieren ist, dass der Verkaufserlös auch in die Verbesserung der Infrastruktur des Hiddobades investiert wird. Das Vorkaufsrecht für weitere Verkaufsfälle bleibt bestehen.

Das Vorkaufs- und Wiederkaufsrecht hinsichtlich der nicht verkauften Restfläche des Freibades bleibt ebenfalls bestehen. 

Die Stadt Hitzacker (Elbe) bittet die Wasserverband Dannenberg-Hitzacker kAöR darum, sich ein unbegrenztes Vorkaufsrecht für alle Verkaufsfälle des Wasserverbandes einräumen zu lassen.