Sitzung: 23.11.2021 Ausschuss für Klimaschutz, Mobilität und Bauen des Rates der Stadt Dannenberg (Elbe)
Beschluss: Einstimmig empfohlen
Abstimmung: Ja: 8
Vorlage: 30/0411/2021
Zu diesem TOP liegt
ein Antrag der Fraktion Bündnis ´90/Die Grünen vor. Der Antrag ist der Vorlage
als Anlage beigefügt. Die Fraktion beantragt die Errichtung einer
provisorischen Bedarfsampel.
Anmerkung der
Verwaltung: Die
Fahrbahnquerung würde über eine Abbiegespur aus Fahrtrichtung Uelzen in
Richtung Lüchow führen. Der Nds. Landesbetrieb für Straßenbau und Verkehr wurde
um Stellungnahme zur Machbarkeit gebeten, diese steht aber trotz mehrmaliger
Erinnerung noch aus.
Rh Block erläutert den
Antrag. Er weist auf die Zeitverzögerungen der Landesbehörde hin, darauf, dass
es sich um die gefährlichste und meistfrequentierte Bundesstraßenquerung in
Dannenberg handelt und darauf, dass viele Nutzer der sozialen Einrichtungen in
der Hermanns-Löns-Straße, zum Teil mit Einschränkungen, die Bundesstraße queren
müssen. Er spricht sich für eine klare Trennung der Fußgänger- und Fahrradwege
aus.
AV Siemke und Herr
Hesebeck erläutert die Sachlage. Herr Hesebeck weist darauf hin, dass noch
nicht geklärt ist ob eine Bedarfsampel entsprechend der bei Nebenstedt
ausreichend ist.
Rh Herzog und Rh
Krull sprechen sich aufgrund der vorhandenen Gefährdungslage für die Errichtung
einer Bedarfsampel aus.
AV Siemke schlägt
vor, den Standort 40-50m Richtung Prisser zu verschieben. Er verspricht sich
eine deutliche Kosteneinsparung, weil die vorhandene Rechtsabbiegespur nicht
mit einbezogen werden müsste.
Rh Herzog hält das
Verschieben um 40m für zu viel, weil die Nutzer bestrebt sind, den direkten Weg
zu nehmen.
AV Siemke schlägt
vor, dem Rat die Errichtung einer Bedarfsampel zu empfehlen und die Verwaltung
zu beauftragen, zeitnah Kostenermittlungen für beide Varianten zu ermitteln.
Ohne weitere
Beratung empfiehlt der Ausschuss folgenden
Beschluss:
In
Einmündungsbereich B191 Uelzener Straße / B 248 Lüchower Straße ist eine
provisorische Bedarfsampel zu errichten.
Die Verwaltung wird
beauftragt, Kosten für Varianten im unmittelbaren Kreuzungsbereich und Richtung
Prisser außerhalb der Rechtsabbiegespur der B 191 zu ermitteln.