Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Enthaltungen: 1

Sachverhalt:

Bgm Ringel erklärt, dass ein Antrag einer anliegenden Grundstückseigentümerin vorliegt.

Dieser war der Vorlage als Anlage I beigefügt.

Als Anlage II war der Vorlage ein Lageplan des angesprochenen Bereiches beigefügt.

 

 

Stellungnahme der Verwaltung:  

Bei dem Baugebiet Gusneitz handelt es sich um einen unbeplanten Innenbereich gem. § 34 Baugesetzbuch (BauGB). Es gibt somit keine rechtsverbindlichen bauleitplanerischen Festsetzungen für den angesprochenen Bereich. In der Örtlichkeit gibt es keinen ausgebauten Wendehammer, sondern lediglich bis zur Grundstückszufahrt des Grundstückes Gusneitz Nr. 17 eine befestigte Fahrbahn. Die Breite des Straßenkörpers beträgt in diesem Bereich ca. 14 m.

Festzuhalten ist des Weiteren, dass es kein Verkehrszeichen „Wendehammer“ gíbt, da der Begriff Wendehammer in der Straßenverkehrsordnung (StVO) nicht vorkommt. Anzuwenden wäre ggfs. das Verkehrszeichen 357 „Sackgasse“. Es ist zu entscheiden, ob zur Verdeutlichung des Endes der Straße das Verkehrszeichen 357 „Sackgasse“ aufgestellt werden soll und ob die Notwendigkeit besteht, die Straße mit einem eingeschränkten Halteverbot zu versehen. Aufgrund der örtlichen Situation besteht aus Sicht der Verwaltung kein Handlungsbedarf, da keine verkehrlichen Beeinträchtigungen ersichtlich sind. 

 

Stellv. Bgm Burmester gibt zu bedenken, dass man bisher nicht mit solchen Halteverbotsschildern arbeitet und dass diese Entscheidung heute etliche Anträge nach sich ziehen könnte, er persönlich teilt die Ansicht der Samtgemeindeverwaltung, dass es dort keinen Handlungsbedarf gibt.

 

Rh Beckmann ist der Ansicht, dass dieser Antrag eine Angelegenheit der laufenden Verwaltung, also zur Entscheidung durch den Bürgermeister und die Samtgemeindeverwaltung wäre und nicht in der Zuständigkeit des Rates.

 

Er ist der Ansicht, dass sich auf diesen unbefestigten Weg keiner aus Versehen verirrt und dies eine Beschilderung überflüssig macht.

 

Der Rat der Gemeinde Gusborn fasst folgenden

 


Beschluss:

Die Gemeinde Gusborn wird im Baugebiet Gusneitz am Ende der Straße, auf der Höhe des Grundstückes „Gusneitz 17“, kein Verkehrsschild aufstellen, da dies aus verkehrsrechtlicher Sicht nicht notwendig ist.