Sitzung: 15.11.2021 Rat der Gemeinde Göhrde
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9
Vorlage: 1/0505/2021
Sachverhalt:
Herr Rhode
erläutert, dass aus der Mitte der Ratsmitglieder der Rat gemäß § 71 Abs. 1
Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) beratende Ausschüsse
bilden kann. Es ist der Entscheidung des Rates überlassen, ob und
gegebenenfalls welche „freiwilligen“ Ausschüsse gebildet werden, wie ihre
Aufgaben abgegrenzt sind und wie viele Mitglieder (Ratsmitglieder sowie evtl.
„andere Personen“ = beratende Mitglieder) ihnen angehören sollen.
Die Verteilung der
Sitze erfolgt gem. der aktuellen Rechtslage nach dem Proportionalverfahren von
Hare-Niemeyer. Die Landesregierung plant jedoch noch vor Beginn der neuen
Wahlperiode eine Novellierung des NKomVG. Danach soll die Verteilung der Sitze
der Beigeordneten nach dem Höchstzahlenverfahren von d´Hondt erfolgen. Es ist
zu erwarten, dass die Gesetzesänderung wie geplant umgesetzt wird.
Sollen
Fachausschüsse mit Ratsmitgliedern und „anderen Personen“ besetzt werden, so
ist bei der Sitzverteilung für beide Gruppen getrennt vorzugehen. Zunächst sind
die auf die Ratsmitglieder und danach die auf die „anderen Personen“
entfallenden Sitze zu ermitteln. Bei Losentscheidungen zieht die / der
Ratsvorsitzende die Lose.
Die Fraktionen und
Gruppen benennen ihre Ratsmitglieder und gegebenenfalls „anderen Personen“, für
die auf sie entfallenden Sitze. Beratende Mitglieder haben in „freiwilligen“
Fachausschüssen gemäß § 71 Abs. 7 NKomVG kein Stimmrecht.
Fraktionen und
Gruppen, auf die bei der Sitzverteilung in einem Ausschuss kein Sitz entfallen
ist, sind berechtigt, ein zusätzliches Mitglied mit beratender Stimme in den
Ausschuss zu entsenden (Grundmandat). Fraktions- oder gruppenlose
Ratsmitglieder können verlangen, in einem Ratsausschuss ihrer Wahl beratendes
Mitglied zu werden.
Die Vertretung der
Ausschussmitglieder ist fraktions- bzw. gruppenintern zu regeln. Für beratende
Mitglieder in Fachausschüssen müssen feste Vertreterinnen oder Vertreter
benannt werden.
Die Sitzverteilung
und namentliche Besetzung der Fachausschüsse hat der Rat gemäß § 71 Abs. 5
NKomVG durch Beschluss festzustellen.
In der vergangenen
Wahlperiode hat der Rat der Gemeinde Göhrde keine Fachausschüsse gebildet.
Stellv. Bgmin
Klappstein beantragt auch weiterhin so zu verfahren und auf die Bildung von
Fachausschüssen zu verzichten. Ihrer Ansicht nach ist die Gemeinde Göhrde in
der Lage alle Sachverhalte direkt im Rat zu behandeln und zu beschließen.
Die Anwesenden
teilen diese Ansicht und fassen folgenden
Beschluss:
Der Rat der Gemeinde Göhrde bildet keine Fachausschüsse.
(Antrag stellv. Bgmin Klappstein)