Sitzung: 15.11.2021 Rat der Gemeinde Göhrde
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 6, Enthaltungen: 3
Vorlage: 1/0503/2021
Sachverhalt:
Fachbereichsleiter
Rhode erläutert, wenn der Bürgermeister sowohl die repräsentativen Aufgaben der
Gemeinde als auch die Verwaltungsaufgaben wahrnimmt, der Rat gemäß § 105 Abs. 5
Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) auf Vorschlag des
Bürgermeisters eine/n Beschäftigte/n der Gemeinde oder mit dessen Zustimmung
ein Ratsmitglied oder eine/n Beschäftigte/n der Samtgemeinde mit der
allgemeinen Vertretung (Verwaltungsvertreterin/Verwaltungsvertreter) durch
Beschluss zu beauftragen hat.
Die
Verwaltungsvertreterin / der Verwaltungsvertreter wird durch Aushändigung einer
Ernennungsurkunde für die Dauer der Wahlperiode in das Ehrenbeamtenverhältnis
berufen; sie oder er hat den Diensteid abzulegen.
Ich schwöre, das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, die
Niedersächsische Verfassung und die in der Bundesrepublik Deutschland geltenden
Gesetze zu wahren und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen, so wahr mir
Gott helfe.“
Der Eid kann auch ohne die Worte „so
wahr mir Gott helfe“ geleistet werden.
Bürgermeister Stegemann schlägt den stellv.
Bürgermeister Christof Goebel vor.
Der Rat der Gemeinde Göhrde fasst folgenden
Beschluss:
Auf Vorschlag des
Bürgermeisters Thomas Stegemann wird folgende Person bis zur konstituierenden Sitzung des
Rates der nächsten Wahlperiode
mit der allgemeinen Vertretung beauftragt: Stellv.
Bürgermeister Christof Goebel
Stellv.
Bürgermeister Goebel wird mit dem Diensteid in das Ehrenbeamtenverhältnis
berufen und erhält durch den Bürgermeister seine Ernennungsurkunde.