Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Enthaltungen: 3

Sachverhalt:

Fachbereichsleiter Rhode erläutert, wenn der Bürgermeister sowohl die repräsentativen Aufgaben der Gemeinde als auch die Verwaltungsaufgaben wahrnimmt, der Rat gemäß § 105 Abs. 5 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) auf Vorschlag des Bürgermeisters eine/n Beschäftigte/n der Gemeinde oder mit dessen Zustimmung ein Ratsmitglied oder eine/n Beschäftigte/n der Samtgemeinde mit der allgemeinen Vertretung (Verwaltungsvertreterin/Verwaltungsvertreter) durch Beschluss zu beauftragen hat.

 

Die Verwaltungsvertreterin / der Verwaltungsvertreter wird durch Aushändigung einer Ernennungsurkunde für die Dauer der Wahlperiode in das Ehrenbeamtenverhältnis berufen; sie oder er hat den Diensteid abzulegen.

 

Der Diensteid lautet:

 

Ich schwöre, das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, die Niedersächsische Verfassung und die in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Gesetze zu wahren und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen, so wahr mir Gott helfe.“

 

Der Eid kann auch ohne die Worte „so wahr mir Gott helfe“ geleistet werden.

 

Bürgermeister Stegemann schlägt den stellv. Bürgermeister Christof Goebel vor.

 

Der Rat der Gemeinde Göhrde fasst folgenden

 


Beschluss:

Auf Vorschlag des Bürgermeisters Thomas Stegemann wird folgende Person bis zur konstituierenden Sitzung des Rates der nächsten Wahlperiode mit der allgemeinen Vertretung beauftragt: Stellv. Bürgermeister Christof Goebel

 

Stellv. Bürgermeister Goebel wird mit dem Diensteid in das Ehrenbeamtenverhältnis berufen und erhält durch den Bürgermeister seine Ernennungsurkunde.