Beschluss: Mehrheitlich gewählt

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 3

Sachverhalt:

Gemäß § 81 Abs. 2 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) wählt der Rat in seiner ersten Sitzung aus den Beigeordneten (nicht aus den Vertretungen der Beigeordneten) des Verwaltungsausschusses bis zu drei Vertreterinnen oder Vertreter der Bürgermeisterin / des Bürgermeisters, die sie / ihn bei der repräsentativen Vertretung der Gemeinde, bei der Einberufung des Verwaltungsausschusses einschließlich der Aufstellung der Tagesordnung, der Leitung der Sitzungen des Verwaltungsausschusses, der Verpflichtung und Pflichtenbelehrung der Ratsmitglieder vertreten. Diese Aufzählung ist abschließend.

 

Vorschlagsberechtigt ist jedes Mitglied der Vertretung. Ein Mitwirkungsverbot besteht nicht.

 

Aus der Formulierung (bis zu drei) folgt, dass in der konstituierenden Sitzung mindesten eine Stellvertretung zu wählen ist. Weitere können auch noch später gewählt werden.

 

Soll es unter den Stellvertreterinnen und Stellvertretern (wenn es mehrere geben soll) eine Reihenfolge geben, so wird diese vom Rat bestimmt.

 

Die Vertretung findet gemäß § 105 Abs. 4 NKomVG bei Verhinderung der Bürgermeisterin / des Bürgermeisters zusätzlich zu den oben genannten Aufgaben auch beim Ratsvorsitz statt. Hierzu gehört auch die Einberufung des Rates sowie die Aufstellung der Tagesordnung (Benehmensherstellung mit allgemeiner Vertretung notwendig).

 

Sofern der Rat auf die Bildung einer Verwaltungsausschusses verzichtet hat, werden die Stellvertreterinnen / Stellvertreter aus der Mitte des Rates gewählt (§ 105 Abs. 4 NKomVG).

 

Rh Fürch beantragt, dass drei stellvertretende Bürgermeisterinnen und Bürgermeister gewählt werden und schlägt Christof Goebel (CDU), Rosalinde Klappstein (FDP) und Stefan Timme (Einzelwahlvorschlag) als 1.,2. und 3. stellvertretende Bürgermeisterin und Bürgermeister vor, er beantragt eine offene Abstimmung.

 

Rh Mellmann schlägt Klaus Scherlies (Pro Göhrde als 1. stellvertretenden Bürgermeister vor.

Da nun zwei Kandidaten zur Wahl stehen, erfolgt eine schriftliche Wahl.

 

Die beiden Vorgeschlagenen erklären im Falle ihrer Wahl die Wahl auch anzunehmen.

 

Da eine schriftliche Wahl stattfindet, werden Rh Fürch und Rh Dr. Gottesleben als Stimmenzähler benannt.

 

Als Wahlvorschlag 1 steht Rh Christof Goebel zur Wahl.

Als Wahlvorschlag 2 steht Rh Klaus Scherlies zur Wahl.

 

Auf Wahlvorschlag 1 entfallen 6 Stimmen und auf Wahlvorschlag 2 entfallen 3 Stimmen, somit ist Rh Christof Goebel zum 1. Stellv. Bürgermeister gewählt.

 

Alle Anwesenden gratulieren stellv. Bgm Goebel zur Wahl, dieser bedankt sich bei den Anwesenden für das Vertrauen.

 

Rh Mellmann schlägt Dr. Florian Gottesleben (Pro Göhrde) als 2. Stellvertretenden Bürgermeister vor, auch hier erfolgt eine schriftliche Wahl.

 

Die beiden Vorgeschlagenen erklären ebenfalls, dass sie im Falle ihrer Wahl die Wahl auch annehmen.

 

Da erneut eine schriftliche Wahl durchgeführt wird, werden Rh Stallbohm und Rh Mellmann als Stimmenzähler benannt.

 

Als Wahlvorschlag 1 steht nun Rf Rosalinde Klappstein zur Wahl.

Als Wahlvorschlag 2 steht nun Rh Dr. Florian Gottesleben zur Wahl.

 

Auf Wahlvorschlag 1 entfallen 6 Stimmen und auf Wahlvorschlag 2 entfallen 3 Stimmen, somit ist Rf Rosalinde Klappstein zur 2. Stellv. Bürgermeisterin gewählt.

Alle Anwesenden gratulieren stellv. Bgmin Klappstein zur Wahl, diese bedankt sich recht herzlich bei allen Anwesenden für das in sie gesetzte Vertrauen.

 

Über den Wahlvorschlag zum 3. Stellvertretenden Bürgermeister wird offen gewählt.

Rh Stefan Timme wird einstimmig mit 9 Stimmen zum 3. Stellv. Bürgermeister gewählt.

Die Anwesenden gratulieren ihm zur Wahl, er bedankt sich für die Wahl und das in ihn gesetzte Vertrauen.

 

Somit hat der Rat der Gemeinde Göhrde folgenden Beschluss gefasst:

 


Beschluss:

a)    Es werden drei stellvertretende Bürgermeisterinnen und Bürgermeister gewählt. (Antrag Immo Fürch)

b)    Die stellvertretenden Bürgermeisterinnen und Bürgermeister sind gleichberechtigt und werden in folgender Rangfolge tätig:

1.)   Christof Goebel (CDU)

2.)   Rosalinde Klappstein (FDP)

3.)   Stefan Timme (Einzelwahlvorschlag)

c)     Wahl der stellvertretenden Bürgermeisterinnen und Bürgermeister

Christof Goebel (CDU)                                6 Stimmen

Rosalinde Klappstein (FDP)                        6 Stimmen

Stefan Timme (Einzelwahlvorschlag)           9 Stimmen