Sitzung: 15.11.2021 Rat der Gemeinde Göhrde
Beschluss: Mehrheitlich gewählt
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 3
Vorlage: 1/0498/2021
Sachverhalt:
Herr Rhode
erläutert, dass der Rat in seiner ersten Sitzung aus seiner Mitte die
Bürgermeisterin oder den Bürgermeister für die Dauer der Wahlperiode (§ 105
Abs. 1 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG)) wählt. Das älteste
anwesende und dazu bereite Ratsmitglied leitet die Wahl (§ 103 NKomVG).
Sie oder er führt
den Vorsitz im Rat. Ferner führt sie oder er nach dem Ende der Wahlperiode die
Tätigkeit bis zur Neuwahl einer Bürgermeisterin oder eines Bürgermeisters fort.
Vorschlagsberechtigt
für die Wahl ist nur eine Fraktion oder Gruppe, die Anspruch auf mindestens
einen Sitz im Verwaltungsausschuss hat.
Fraktionen und
Gruppen, bei denen erst das Los entscheidet, ob sie einen Sitz im
Verwaltungsausschuss erhalten, sind nicht vorschlagsberechtigt, da zum
Zeitpunkt der Wahl noch nicht feststeht, ob die Fraktion oder Gruppe im zu
bildenden Verwaltungsausschuss vertreten sein wird.
Wurde auf die
Bildung eines Verwaltungsausschusses verzichtet, ist jedes Ratsmitglied
vorschlagsberechtigt.
Die Wahl wird gemäß
den Bestimmungen des § 67 NKomVG durchgeführt. Danach wird schriftlich gewählt.
Steht nur eine Person zur Wahl, wird durch Zuruf oder Handzeichen gewählt, wenn
dem niemand widerspricht. Verlangt ein Ratsmitglied geheime Wahl, ist geheim zu
wählen.
Gewählt ist die
Person, die im ersten Wahlgang die Mehrheit der Stimmen der Ratsmitglieder (5 Stimmen) erhalten hat.
Wird dieses
Ergebnis nicht erreicht, erfolgt ein zweiter Wahlgang. In diesem Wahlgang ist
die Person gewählt, die die meisten Stimmen erhalten hat.
Die gewählte
Bürgermeisterin / der gewählte Bürgermeister ist mit der Annahme der Wahl kraft
Gesetzes (§ 105 Abs. 2 NKomVG) in das Ehrenbeamtenverhältnis berufen. Seiner
Ernennung durch Aushändigung einer Urkunde bedarf es nicht.
Auf den Eid kann
auch verzichtet werden, wenn noch in der gleichen Sitzung eine
Gemeindedirektorin / ein Gemeindedirektor vereidigt wird.
Der Diensteid
lautet:
Ich schwöre, das Grundgesetz
für die Bundesrepublik Deutschland, die Niedersächsische Verfassung und die in
der Bundesrepublik Deutschland geltenden Gesetze zu wahren und meine
Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen, so wahr mir Gott helfe.“
Der Eid kann auch ohne
die Worte „so wahr mir Gott helfe“ geleistet werden.
Die Ratsmitglieder
können jetzt Vorschläge unterbreiten:
Rh Goebel schlägt Thomas
Stegemann zur Wahl zum Bürgermeister vor und beantragt offene Abstimmung.
Rh Gottesleben
schlägt für die Gruppe „Liste Pro Göhrde/SPD“ Ulrich Mellmann zur Wahl zum
Bürgermeister vor und beantragt geheime Wahl.
Die beiden
Vorgeschlagenen würden im Falle ihrer Wahl die Wahl annehmen.
Da geheime Wahl
beantragt wurde, werden Rh Klaus Scherlies und Immo Fürch als Stimmzähler
benannt.
Als Wahlvorschlag 1
steht Thomas Stegemann zur Wahl.
Als Wahlvorschlag 2
steht Ulrich Mellmann zur Wahl.
Auf Wahlvorschlag 1
entfallen 6 Stimmen und auf Wahlvorschlag 2 entfallen 3 Stimmen, somit ist
Thomas Stegemann zum Bürgermeister gewählt, da Thomas Stegemann wiedergewählt
wurde, kann auf die Annahme der Wahl durch Erklärung des Diensteides verzichtet
werden, da der abgelegte Eid weiter Bestand und Gültigkeit hat und das
Ehrenbeamtenverhältnis ungebrochen ist, so Fachbereichsleiter Rhode zur
Erklärung.
Alle Anwesenden
gratulieren Bürgermeister Stegemann zur Wiederwahl, dieser erklärt, dass er
weiterhin für die Gemeinde Göhrde das Beste erreichen möchte.
Der Rat der
Gemeinde Göhrde fasste folgenden