Sitzung: 18.11.2021 Rat der Gemeinde Karwitz
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9
Vorlage: 30/0592/2021
Bgm Harms trägt den
Sachverhalt vor. Der Rat der Gemeinde Karwitz hat auf der Sitzung am 09.02.2021
beschlossen, dass die Vergabe der Ausschreibung für den Planungsauftrag Abbruch
Gewölbebrücke Mühlenweg und Neubau Rohrdurchlass an das Ingenieurbüro Schulz +
von der Ohe aus Uelzen mit einer Angebotsendsumme in Höhe von 4.891, 73€
erfolgen soll.
Zwischenzeitlich
wurde festgestellt, dass eine Rohrdurchlass nicht genehmigungsfähig ist
(Sachverhalt siehe Ratssitzung vom 24.08.2021) und der beschlossene Planungsauftrag
nicht mehr umgesetzt werden soll.
Mittlerweile wurde
die Brücke gesperrt. In 2022 wird der TÜV nochmals prüfen.Die derzeitigen
Maßnahmen sollten erstmal ausreichen. Diese überdimensionierte Forderung des
Landkreises wird nicht zur Ausführung kommen. Der Neubau der Brücke dürfte
mittlerweile Kosten in Höhe von ca. 150.000 € verursachen. So ein Beschluss
wäre für die Einwohner der Gemeinde nicht nachvollziehbar, wenn eine viel
günstigere Lösung machbar ist.
Rh Schaper-Biemann
weist nochmals explizit darauf hin, dass für den Landkreis Lüchow-Dannenberg in
dieser Angelegenheit kein weiterer Gesprächsbedarf besteht.
Nach kurzer
Aussprache fasst der Rat der Gemeinde Karwitz den
Beschluss:
Der Beschluss
30/0021/2021 vom 09.02.2021 wird aufgehoben.