Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9

Bgm Harms trägt den Sachverhalt vor. Der Rat der Gemeinde Karwitz hat auf der Sitzung am 09.02.2021 beschlossen, dass die Vergabe der Ausschreibung für den Planungsauftrag Abbruch Gewölbebrücke Mühlenweg und Neubau Rohrdurchlass an das Ingenieurbüro Schulz + von der Ohe aus Uelzen mit einer Angebotsendsumme in Höhe von 4.891, 73€ erfolgen soll.

Zwischenzeitlich wurde festgestellt, dass eine Rohrdurchlass nicht genehmigungsfähig ist (Sachverhalt siehe Ratssitzung vom 24.08.2021) und der beschlossene Planungsauftrag nicht mehr umgesetzt werden soll.

Mittlerweile wurde die Brücke gesperrt. In 2022 wird der TÜV nochmals prüfen.Die derzeitigen Maßnahmen sollten erstmal ausreichen. Diese überdimensionierte Forderung des Landkreises wird nicht zur Ausführung kommen. Der Neubau der Brücke dürfte mittlerweile Kosten in Höhe von ca. 150.000 € verursachen. So ein Beschluss wäre für die Einwohner der Gemeinde nicht nachvollziehbar, wenn eine viel günstigere Lösung machbar ist.

Rh Schaper-Biemann weist nochmals explizit darauf hin, dass für den Landkreis Lüchow-Dannenberg in dieser Angelegenheit kein weiterer Gesprächsbedarf besteht.

 

Nach kurzer Aussprache fasst der Rat der Gemeinde Karwitz den 

 

 

 

 


Beschluss:

Der Beschluss 30/0021/2021 vom 09.02.2021 wird aufgehoben.