Beschluss: Einstimmig gewählt

Abstimmung: Ja: 9

Herr Rhode trägt den Sachverhalt vor. Gemäß § 81 Abs. 2 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) wählt der Rat in seiner ersten Sitzung aus den Beigeordneten (nicht aus den Vertretungen der Beigeordneten) des Verwaltungsausschusses bis zu drei Vertreter des Bürgermeisters, die ihn bei der repräsentativen Vertretung der Gemeinde, bei der Einberufung des Verwaltungsausschusses einschließlich der Aufstellung der Tagesordnung, der Leitung der Sitzungen des Verwaltungsausschusses, der Verpflichtung und Pflichtenbelehrung der Ratsmitglieder vertreten. Diese Aufzählung ist abschließend.

 

Vorschlagsberechtigt ist jedes Mitglied der Vertretung. Ein Mitwirkungsverbot besteht nicht.

 

Aus der Formulierung (bis zu drei) folgt, dass in der konstituierenden Sitzung mindesten eine Stellvertretung zu wählen ist. Weitere können auch noch später gewählt werden.

 

Soll es unter den Stellvertreterinnen und Stellvertretern (wenn es mehrere geben soll) eine Reihenfolge geben, so wird diese vom Rat bestimmt.

 

Die Vertretung findet gemäß § 105 Abs. 4 NKomVG bei Verhinderung des Bürgermeisters zusätzlich zu den oben genannten Aufgaben auch beim Ratsvorsitz statt. Hierzu gehört auch die Einberufung des Rates sowie die Aufstellung der Tagesordnung (Benehmensherstellung mit allgemeiner Vertretung notwendig).

 

Sofern der Rat auf die Bildung einer Verwaltungsausschusses verzichtet hat, werden die Stellvertreter aus der Mitte des Rates gewählt (§ 105 Abs. 4 NKomVG).

 

Rh Schaper-Biemann beantragt, in dieser Wahlperiode wiederum nur einen stellvertretenden Bürgermeister zu wählen.

Dem Antrag wird einstimmig entsprochen.

 

Rh Steinhauer schlägt die Wiederwahl von Ulrich Dreyer vor.

Weitere Vorschläge erfolgen nicht.

Es wird offen abgestimmt.

 

Ulrich Dreyer wird einstimmig zum stellvertretenden Bürgermeister gewählt.

 

Ulrich Dreyer nimmt die Wahl zum stellvertretenden Bürgermeister an und bedankt sich für die Wiederwahl.

 

Der Rat der Gemeinde Karwitz fasst die

 

 

 

 

Die Beschlüsse werden einstimmig gefasst.

 

 


Beschlüsse:

a)    Es wird ein stellvertretender Bürgermeister gewählt

b)    Es wird Ulrich Dreyer zum stellvertretenden Bürgermeister gewählt.