Sitzung: 18.11.2021 Rat der Gemeinde Karwitz
Beschluss: Einstimmig gewählt
Abstimmung: Ja: 9
Vorlage: 1/0526/2021
Sie oder er führt den Vorsitz im Rat. Ferner
führt sie oder er nach dem Ende der Wahlperiode die Tätigkeit bis zur Neuwahl
einer Bürgermeisterin oder eines Bürgermeisters fort.
Vorschlagsberechtigt für die Wahl ist nur
eine Fraktion oder Gruppe, die Anspruch auf mindestens einen Sitz im
Verwaltungsausschuss hat.
Fraktionen und Gruppen, bei denen erst das
Los entscheidet, ob sie einen Sitz im Verwaltungsausschuss erhalten, sind nicht
vorschlagsberechtigt, da zum Zeitpunkt der Wahl noch nicht feststeht, ob die
Fraktion oder Gruppe im zu bildenden Verwaltungsausschuss vertreten sein wird.
Wurde auf die Bildung eines
Verwaltungsausschusses verzichtet, ist jedes Ratsmitglied vorschlagsberechtigt.
Die Wahl wird gemäß den Bestimmungen des §
67 NKomVG durchgeführt. Danach wird schriftlich gewählt. Steht nur eine Person
zur Wahl, wird durch Zuruf oder Handzeichen gewählt, wenn dem niemand
widerspricht. Verlangt ein Ratsmitglied geheime Wahl, ist geheim zu wählen.
Gewählt ist die Person, die im ersten
Wahlgang die Mehrheit der Stimmen der Ratsmitglieder (5 Stimmen) erhalten hat.
Wird dieses Ergebnis nicht erreicht, erfolgt
ein zweiter Wahlgang. In diesem Wahlgang ist die Person gewählt, die die
meisten Stimmen erhalten hat.
Die gewählte Bürgermeisterin / der gewählte
Bürgermeister ist mit der Annahme der Wahl kraft Gesetzes (§ 105 Abs. 2 NKomVG)
in das Ehrenbeamtenverhältnis berufen. Seiner Ernennung durch Aushändigung
einer Urkunde bedarf es nicht.
Auf den Eid kann auch verzichtet werden,
wenn noch in der gleichen Sitzung eine Gemeindedirektorin / ein
Gemeindedirektor vereidigt wird.
Der Diensteid lautet:
Ich schwöre, das Grundgesetz für die
Bundesrepublik Deutschland, die Niedersächsische Verfassung und die in der
Bundesrepublik Deutschland geltenden Gesetze zu wahren und meine Amtspflichten
gewissenhaft zu erfüllen, so wahr mir Gott helfe.“
Der Eid kann auch ohne die Worte „so wahr
mir Gott helfe“ geleistet werden.
Bei schriftlicher bzw. geheimer Wahl wird
empfohlen, Stimmzähler zu benennen.
Vors. Rh K.-H. Harms bittet um Vorschläge
für die Wahl des Bürgermeisters.
Rh Löter schlägt vor, Horst Harms wieder zum
Bürgermeister zu wählen.
Rh Schaper-Biemann beantragt offen
abzustimmen.
Mit
9 JA-Stimmen (einstimmig) wird Horst Harms zum Bürgermeister gewählt.
Horst Harms nimmt die Wahl an. Bei einer
Wiederwahl gilt das Ehrenbeamtenverhältnis als nicht unterbrochen. Das Ablegen
des Diensteides ist nicht notwendig.
Bürgermeister Horst Harms übernimmt wieder
die Leitung der Ratssitzung und bedankt sich für die Wiederwahl.