Sitzung: 18.11.2021 Rat der Gemeinde Karwitz
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9
Vorlage: 1/0525/2021
Herr Rhode
erläutert den Sachverhalt. Vor der Wahl des Bürgermeisters kann der Rat in
seiner ersten Sitzung (der Beschluss kann später auch nicht nachgeholt
werden) gem. § 104 NKomVG beschließen, für die Dauer der Wahlperiode keinen
Verwaltungsausschuss zu bilden. Für diesen Beschluss ist eine Mehrheit von
zwei Dritteln der Ratsmitglieder erforderlich.
In diesem Fall
gehen die Zuständigkeiten des Verwaltungsausschusses auf den Rat, die
Zuständigkeiten für die Vorbereitung der Beschlüsse des Rates auf die
Bürgermeisterin / den Bürgermeister über.
Der Beschluss,
keinen Verwaltungsausschuss zu bilden, bedarf als innerorganisatorischer Akt
nicht der Vorbereitung durch den Verwaltungsausschuss bzw. den Rat der
abgelaufenen Wahlperiode.
Entscheidet sich
der Rat für die Bildung eines Verwaltungsausschusses, sind die Beigeordneten zu
bestimmen.
In der vergangenen
Wahlperiode ist kein Verwaltungsausschuss gebildet worden. Es wird empfohlen,
erneut so zu verfahren.
Rh Löter beantragt,
auf einen Verwaltungsausschuss zu verzichten.
Auf Antrag von Rh
Löter fasst der Rat der Gemeinde Karwitz den
Beschluss:
Auf die Bildung
eines Verwaltungsausschusses wird verzichtet.