Sitzung: 16.11.2021 Rat der Gemeinde Zernien
Beschluss: Einstimmig gewählt
Abstimmung: Ja: 11
Vorlage: 1/0517/2021
Herr Rhode
erläutert den Sachverhalt. Gemäß § 81 Abs. 2 Niedersächsisches
Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) wählt der Rat in seiner ersten Sitzung
aus den Beigeordneten (nicht aus den Vertretungen der Beigeordneten) des
Verwaltungsausschusses bis zu drei Vertreterinnen oder Vertreter der
Bürgermeisterin / des Bürgermeisters, die sie / ihn bei der repräsentativen
Vertretung der Gemeinde, bei der Einberufung des Verwaltungsausschusses
einschließlich der Aufstellung der Tagesordnung, der Leitung der Sitzungen des
Verwaltungsausschusses, der Verpflichtung und Pflichtenbelehrung der
Ratsmitglieder vertreten. Diese Aufzählung ist abschließend.
Vorschlagsberechtigt
ist jedes Mitglied der Vertretung. Ein Mitwirkungsverbot besteht nicht.
Aus der
Formulierung (bis zu drei) folgt, dass in der konstituierenden Sitzung
mindesten eine Stellvertretung zu wählen ist. Weitere können auch noch später
gewählt werden.
Soll es unter den
Stellvertreterinnen und Stellvertretern (wenn es mehrere geben soll) eine
Reihenfolge geben, so wird diese vom Rat bestimmt.
Die Vertretung
findet gemäß § 105 Abs. 4 NKomVG bei Verhinderung der Bürgermeisterin /
des Bürgermeisters zusätzlich zu den oben genannten Aufgaben auch beim
Ratsvorsitz statt. Hierzu gehört auch die Einberufung des Rates sowie die
Aufstellung der Tagesordnung (Benehmensherstellung mit allgemeiner Vertretung
notwendig).
Sofern der Rat auf
die Bildung einer Verwaltungsausschusses verzichtet hat, werden die
Stellvertreterinnen / Stellvertreter aus der Mitte des Rates gewählt (§ 105
Abs. 4 NKomVG).
Bgm Schulz stellt
den Antrag, drei stellvertretende Bürgermeister zu wählen.
Dem Antrag wird
einstimmig entsprochen.
Bgm Schulz stellt
weiterhin den Antrag, gleichberechtigte stellvertretende Bürgermeister zu
wählen.
Dem wird ebenfalls
einstimmig entsprochen.
Es wird um
Vorschläge gebeten.
Rh Pröhl schlägt
Alwin Beutler zum stellvertretenden Bürgermeister vor.
Rh L.-O. Schulz
schlägt Hans-Werner Zachow zum stellvertretenden Bürgermeister vor.
Rh Christ schlägt
Lothar Krüger zum stellvertretenden Bürgermeister vor.
Es wird offen am
Block abgestimmt.
Alwin Beutler, Hans-Werner Zachow und Lothar
Krüger werden einstimmig zu gleichberechtigten stellvertretenden Bürgermeistern
gewählt.
Die gewählten
stellvertretenden Bürgermeister nehmen die Wahl an und bedanken sich für die
Wahl.
Der Rat der
Gemeinde Zernien fasst folgende
Beschlüsse:
a)
Es
werden drei stellvertretende Bürgermeisterinnen und Bürgermeister gewählt
b)
Die
stellvertretenden Bürgermeisterinnen und Bürgermeister sind gleichberechtigt.
c)
Es
werden Alwin Beutler, Hans-Werner Zachow und Lothar Krüger zu stellvertretenden
Bürgermeistern gewählt.
Alle Beschlüsse werden einstimmig gefasst.