Beschluss: Einstimmig gewählt

Abstimmung: Ja: 11

Herr Rhode erläutert den Sachverhalt. Gemäß § 81 Abs. 2 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) wählt der Rat in seiner ersten Sitzung aus den Beigeordneten (nicht aus den Vertretungen der Beigeordneten) des Verwaltungsausschusses bis zu drei Vertreterinnen oder Vertreter der Bürgermeisterin / des Bürgermeisters, die sie / ihn bei der repräsentativen Vertretung der Gemeinde, bei der Einberufung des Verwaltungsausschusses einschließlich der Aufstellung der Tagesordnung, der Leitung der Sitzungen des Verwaltungsausschusses, der Verpflichtung und Pflichtenbelehrung der Ratsmitglieder vertreten. Diese Aufzählung ist abschließend.

 

Vorschlagsberechtigt ist jedes Mitglied der Vertretung. Ein Mitwirkungsverbot besteht nicht.

 

Aus der Formulierung (bis zu drei) folgt, dass in der konstituierenden Sitzung mindesten eine Stellvertretung zu wählen ist. Weitere können auch noch später gewählt werden.

 

Soll es unter den Stellvertreterinnen und Stellvertretern (wenn es mehrere geben soll) eine Reihenfolge geben, so wird diese vom Rat bestimmt.

 

Die Vertretung findet gemäß § 105 Abs. 4 NKomVG bei Verhinderung der Bürgermeisterin / des Bürgermeisters zusätzlich zu den oben genannten Aufgaben auch beim Ratsvorsitz statt. Hierzu gehört auch die Einberufung des Rates sowie die Aufstellung der Tagesordnung (Benehmensherstellung mit allgemeiner Vertretung notwendig).

 

Sofern der Rat auf die Bildung einer Verwaltungsausschusses verzichtet hat, werden die Stellvertreterinnen / Stellvertreter aus der Mitte des Rates gewählt (§ 105 Abs. 4 NKomVG).

 

Bgm Schulz stellt den Antrag, drei stellvertretende Bürgermeister zu wählen.

Dem Antrag wird einstimmig entsprochen.

 

Bgm Schulz stellt weiterhin den Antrag, gleichberechtigte stellvertretende Bürgermeister zu wählen.

Dem wird ebenfalls einstimmig entsprochen.

 

Es wird um Vorschläge gebeten.

Rh Pröhl schlägt Alwin Beutler zum stellvertretenden Bürgermeister vor.

Rh L.-O. Schulz schlägt Hans-Werner Zachow zum stellvertretenden Bürgermeister vor.

Rh Christ schlägt Lothar Krüger zum stellvertretenden Bürgermeister vor.

 

Es wird offen am Block abgestimmt.

 

Alwin Beutler, Hans-Werner Zachow und Lothar Krüger werden einstimmig zu gleichberechtigten stellvertretenden Bürgermeistern gewählt.

Die gewählten stellvertretenden Bürgermeister nehmen die Wahl an und bedanken sich für die Wahl.

 

Der Rat der Gemeinde Zernien fasst folgende

 

 


 

 

Beschlüsse:

a)    Es werden drei stellvertretende Bürgermeisterinnen und Bürgermeister gewählt

b)    Die stellvertretenden Bürgermeisterinnen und Bürgermeister sind gleichberechtigt.

c)     Es werden Alwin Beutler, Hans-Werner Zachow und Lothar Krüger zu stellvertretenden Bürgermeistern gewählt.

 

Alle Beschlüsse werden einstimmig gefasst.