Beschluss: Geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 11

Herr Rhode erläutert den Sachverhalt. Kommunen haben sich nach § 69 Satz 1 NKomVG eine Geschäftsordnung zu geben. Sie stellt eine Ergänzung und Ausfüllung der gesetzlich vorgegebenen Verfahrensvorschriften dar und gilt jeweils für die Wahlperiode. Somit hat die „alte“ Geschäftsordnung vom 31.01.2017 am 31.10.2021 ihre Gültigkeit verloren. Da der Erlass einer Geschäftsordnung mithin Rechtspflicht ist, muss im Rahmen der konstituierenden Sitzung so früh wie möglich in der Tagesordnung eine neue Geschäftsordnung beschlossen werden.

 

Um die ohnehin schon stark durch Regularien geprägte konstituierende Sitzung nicht zu überlasten, hat es sich in der Vergangenheit bewährt, die Anwendung der Regelungen der bisherigen Geschäftsordnung zu beschließen. Die Änderung der Geschäftsordnung ist jederzeit in der Wahlperiode möglich, so dass Regelungen später noch angepasst und dann auch ausreichend diskutiert werden können.

 

Herr Rhode weist darauf hin, dass kein Verwaltungsausschuss gebildet wurde. Hiernach entfällt der Abschnitt II der Geschäftsordnung (Regelungen zum Verwaltungsausschuss). Er bittet, diese Änderung bei der Beschlussfassung zu berücksichtigen.

 

Nach Vortrag fasst der Rat der Gemeinde Zernien den

 


Beschluss:

Die Geschäftsordnung für den Rat und Verwaltungsausschuss der Gemeinde Zernien vom 31.01.2017 behält Gültigkeit bis zum Erlass einer neuen Geschäftsordnung. Der Abschnitt II entfällt, da kein Verwaltungsausschuss gebildet wurde.