Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11

Sachverhalt:

Vor der Wahl der Bürgermeisterin / des Bürgermeisters kann der Rat in seiner ersten Sitzung (der Beschluss kann später auch nicht nachgeholt werden) gem. § 104 NKomVG beschließen, für die Dauer der Wahlperiode keinen Verwaltungsausschuss zu bilden. Für diesen Beschluss ist eine Mehrheit von zwei Dritteln der Ratsmitglieder erforderlich.

 

In diesem Fall gehen die Zuständigkeiten des Verwaltungsausschusses auf den Rat, die Zuständigkeiten für die Vorbereitung der Beschlüsse des Rates auf die Bürgermeisterin / den Bürgermeister über.

 

Der Beschluss, keinen Verwaltungsausschuss zu bilden, bedarf als innerorganisatorischer Akt nicht der Vorbereitung durch den Verwaltungsausschuss bzw. den Rat der abgelaufenen Wahlperiode.

 

Entscheidet sich der Rat für die Bildung eines Verwaltungsausschusses, sind die Beigeordneten zu bestimmen.

 

In der vergangenen Wahlperiode hat der Rat der Gemeinde Zernien einen Verwaltungsausschuss gebildet. Die Verwaltung empfiehlt jedoch, in der neuen Wahlperiode auf einen Verwaltungsausschuss zu verzichten.

 

Rh Gleitze beantragt gem. Vorlage zu beschließen.

Rh Zachow beantragt ebenfalls, auf einen Verwaltungsausschuss zu verzichten.

 

Nach kurzer Aussprache fasst der Rat der Gemeinde Zernien den

 

 

 

 

Danach verabschiedet Rh K. Schulz den jetzt ehemaligen Bürgermeister der Gemeinde Zernien, Herrn Heinz Schulz. Er würdigt das Schaffen von Herrn H. Schulz in den letzten 30 Jahren und teilt mit, dass ihm zu Ehren ein Empfang zu einem noch festzulegenden Termin ausgerichtet wird, um seinen Abschied gebührend zu feiern.

Herr H. Schulz nimmt diese Ehrung gerne an und bedankt sich.

 


Beschluss:

Auf die Bildung eines Verwaltungsausschusses wird verzichtet.