Sitzung: 16.11.2021 Rat der Gemeinde Zernien
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 11
Vorlage: 1/0512/2021
Sachverhalt:
Vor der Wahl der
Bürgermeisterin / des Bürgermeisters kann der Rat in seiner ersten Sitzung
(der Beschluss kann später auch nicht nachgeholt werden) gem. § 104 NKomVG
beschließen, für die Dauer der Wahlperiode keinen Verwaltungsausschuss zu
bilden. Für diesen Beschluss ist eine Mehrheit von zwei Dritteln der
Ratsmitglieder erforderlich.
In diesem Fall
gehen die Zuständigkeiten des Verwaltungsausschusses auf den Rat, die
Zuständigkeiten für die Vorbereitung der Beschlüsse des Rates auf die
Bürgermeisterin / den Bürgermeister über.
Der Beschluss,
keinen Verwaltungsausschuss zu bilden, bedarf als innerorganisatorischer Akt
nicht der Vorbereitung durch den Verwaltungsausschuss bzw. den Rat der
abgelaufenen Wahlperiode.
Entscheidet sich
der Rat für die Bildung eines Verwaltungsausschusses, sind die Beigeordneten zu
bestimmen.
In der vergangenen
Wahlperiode hat der Rat der Gemeinde Zernien einen Verwaltungsausschuss
gebildet. Die Verwaltung empfiehlt jedoch, in der neuen Wahlperiode auf einen
Verwaltungsausschuss zu verzichten.
Rh Gleitze
beantragt gem. Vorlage zu beschließen.
Rh Zachow beantragt
ebenfalls, auf einen Verwaltungsausschuss zu verzichten.
Nach kurzer
Aussprache fasst der Rat der Gemeinde Zernien den
Danach
verabschiedet Rh K. Schulz den jetzt ehemaligen Bürgermeister der Gemeinde
Zernien, Herrn Heinz Schulz. Er würdigt das Schaffen von Herrn H. Schulz in den
letzten 30 Jahren und teilt mit, dass ihm zu Ehren ein Empfang zu einem noch
festzulegenden Termin ausgerichtet wird, um seinen Abschied gebührend zu
feiern.
Herr H. Schulz
nimmt diese Ehrung gerne an und bedankt sich.
Beschluss:
Auf die Bildung
eines Verwaltungsausschusses wird verzichtet.