Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Enthaltungen: 1

Sachverhalt:

Nimmt der Bürgermeister sowohl die repräsentativen Aufgaben der Gemeinde als auch die Verwaltungsaufgaben wahr, hat der Rat gemäß § 105 Abs. 5 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) auf Vorschlag des Bürgermeisters eine/n Beschäftigte/n der Gemeinde oder mit dessen Zustimmung ein Ratsmitglied oder eine/n Beschäftigte/n der Samtgemeinde mit der allgemeinen Vertretung (Verwaltungsvertreterin/Verwaltungsvertreter) durch Beschluss zu beauftragen.

 

Die Verwaltungsvertreterin / der Verwaltungsvertreter wird durch Aushändigung einer Ernennungsurkunde für die Dauer der Wahlperiode in das Ehrenbeamtenverhältnis berufen; sie oder er hat den Diensteid abzulegen.

 

Bgm. Schulz schlägt den stellv. Bgm Hanke als seinen Verwaltungsvertreter vor.

Es folgt eine offene Abstimmung und stellv. Bgm Hanke wird mit 6 Ja-Stimmen und 1 Enthaltungen einstimmig zum Verwaltungsvertreter von Bgm Schulz gewählt.

 

Stellv. Bgm Hanke leistet folgenden Diensteid und erhält seine Ernennungsurkunde:

 

Ich schwöre, das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, die Niedersächsische Verfassung und die in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Gesetze zu wahren und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen, so wahr mir Gott helfe.“

 

Die Gemeinde Damnatz fasst folgenden

 


Beschluss:

Auf Vorschlag von Bürgermeister Schule wird folgende Person bis zur konstituierenden Sitzung des Rates der nächsten Wahlperiode mit der allgemeinen Vertretung beauftragt: stellv. Bgm Henning Hanke