Sitzung: 25.11.2021 Rat der Gemeinde Damnatz
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 6, Enthaltungen: 1
Vorlage: 1/0582/2021
Sachverhalt:
Nimmt der
Bürgermeister sowohl die repräsentativen Aufgaben der Gemeinde als auch die
Verwaltungsaufgaben wahr, hat der Rat gemäß § 105 Abs. 5 Niedersächsisches
Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) auf Vorschlag des Bürgermeisters eine/n Beschäftigte/n
der Gemeinde oder mit dessen Zustimmung ein Ratsmitglied oder eine/n
Beschäftigte/n der Samtgemeinde mit der allgemeinen Vertretung
(Verwaltungsvertreterin/Verwaltungsvertreter) durch Beschluss zu beauftragen.
Die
Verwaltungsvertreterin / der Verwaltungsvertreter wird durch Aushändigung einer
Ernennungsurkunde für die Dauer der Wahlperiode in das Ehrenbeamtenverhältnis
berufen; sie oder er hat den Diensteid abzulegen.
Bgm. Schulz schlägt
den stellv. Bgm Hanke als seinen Verwaltungsvertreter vor.
Es folgt eine
offene Abstimmung und stellv. Bgm Hanke wird mit 6 Ja-Stimmen und 1
Enthaltungen einstimmig zum Verwaltungsvertreter von Bgm Schulz gewählt.
Stellv. Bgm Hanke leistet folgenden Diensteid und erhält seine
Ernennungsurkunde:
Ich schwöre, das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, die
Niedersächsische Verfassung und die in der Bundesrepublik Deutschland geltenden
Gesetze zu wahren und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen, so wahr mir
Gott helfe.“
Die Gemeinde
Damnatz fasst folgenden
Beschluss:
Auf Vorschlag von
Bürgermeister Schule wird folgende Person bis zur konstituierenden Sitzung des Rates der nächsten
Wahlperiode mit der allgemeinen
Vertretung beauftragt: stellv. Bgm
Henning Hanke