Sitzung: 25.11.2021 Rat der Gemeinde Damnatz
Beschluss: Einstimmig gewählt
Abstimmung: Ja: 5, Enthaltungen: 2
Vorlage: 1/0580/2021
Sachverhalt:
Bgm Schulz
erläutert, dass gemäß § 81 Abs. 2 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz
(NKomVG) der Rat in seiner ersten Sitzung aus den Beigeordneten
(nicht aus den Vertretungen der Beigeordneten) des Verwaltungsausschusses bis
zu drei Vertreterinnen oder Vertreter der Bürgermeisterin / des Bürgermeisters
wählt, die sie / ihn bei der repräsentativen Vertretung der Gemeinde, bei der
Einberufung des Verwaltungsausschusses einschließlich der Aufstellung der
Tagesordnung, der Leitung der Sitzungen des Verwaltungsausschusses, der
Verpflichtung und Pflichtenbelehrung der Ratsmitglieder vertreten. Diese
Aufzählung ist abschließend.
Vorschlagsberechtigt
ist jedes Mitglied der Vertretung. Ein Mitwirkungsverbot besteht nicht.
Aus der
Formulierung (bis zu drei) folgt, dass in der konstituierenden Sitzung
mindesten eine Stellvertretung zu wählen ist. Weitere können auch noch später
gewählt werden.
Soll es unter den
Stellvertreterinnen und Stellvertretern (wenn es mehrere geben soll) eine
Reihenfolge geben, so wird diese vom Rat bestimmt.
Die Vertretung
findet gemäß § 105 Abs. 4 NKomVG bei Verhinderung der Bürgermeisterin /
des Bürgermeisters zusätzlich zu den oben genannten Aufgaben auch beim
Ratsvorsitz statt. Hierzu gehört auch die Einberufung des Rates sowie die
Aufstellung der Tagesordnung, hier ist eine Benehmensherstellung mit der
allgemeinen Vertretung notwendig.
Sofern der Rat auf
die Bildung einer Verwaltungsausschusses verzichtet hat, werden die
Stellvertreterinnen / Stellvertreter aus der Mitte des Rates gewählt (§ 105
Abs. 4 NKomVG), so auch im Falle der Gemeinde Damnatz.
Bgm Schulz schlägt
vor, dass wie in der Vergangenheit auch zwei gleichberechtigte stellv.
Bürgermeisterinnen und Bürgermeister gewählt werden sollten.
Aufgrund ihres sehr
guten Wahlergebnisses hat Bgm Schulz im Vorfeld der Sitzung bereits das
Gespräch mit Rf Ortmanns gesucht, um die Bereitschaft für den Posten der
stellv. Bgmin abzuklären.
Rf Ortmanns möchte
so frisch im Rat lieber noch keinen solchen Posten annehmen.
Aus diesem Grund
schlägt Bgm Schulz Rh Henning Hanke und Rh Wolfgang-Robert Schmidtke als
stellv. Bürgermeister vor.
Da es aus dem Rat
keine weiteren Vorschläge gibt und da die Vorgeschlagenen bereit sind die Wahl
anzunehmen, wird offen abgestimmt.
Der Rat der
Gemeinde Damnatz fasst folgenden
Beschluss:
a)
Es
werden zwei stellvertretende Bürgermeister gewählt
b)
Die
stellvertretenden Bürgermeister sind tätig:
c)
Wahl
der stellvertretenden Bürgermeister:
Henning Hanke 5 Ja-Stimmen 2
Enthaltungen
Wolfgang-Robert Schmidtke 5 Ja-Stimmen 2 Enthaltungen