Beschluss: Einstimmig gewählt

Abstimmung: Ja: 5, Enthaltungen: 2

Sachverhalt:

Bgm Schulz erläutert, dass gemäß § 81 Abs. 2 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) der Rat in seiner ersten Sitzung aus den Beigeordneten (nicht aus den Vertretungen der Beigeordneten) des Verwaltungsausschusses bis zu drei Vertreterinnen oder Vertreter der Bürgermeisterin / des Bürgermeisters wählt, die sie / ihn bei der repräsentativen Vertretung der Gemeinde, bei der Einberufung des Verwaltungsausschusses einschließlich der Aufstellung der Tagesordnung, der Leitung der Sitzungen des Verwaltungsausschusses, der Verpflichtung und Pflichtenbelehrung der Ratsmitglieder vertreten. Diese Aufzählung ist abschließend.

 

Vorschlagsberechtigt ist jedes Mitglied der Vertretung. Ein Mitwirkungsverbot besteht nicht.

 

Aus der Formulierung (bis zu drei) folgt, dass in der konstituierenden Sitzung mindesten eine Stellvertretung zu wählen ist. Weitere können auch noch später gewählt werden.

 

Soll es unter den Stellvertreterinnen und Stellvertretern (wenn es mehrere geben soll) eine Reihenfolge geben, so wird diese vom Rat bestimmt.

 

Die Vertretung findet gemäß § 105 Abs. 4 NKomVG bei Verhinderung der Bürgermeisterin / des Bürgermeisters zusätzlich zu den oben genannten Aufgaben auch beim Ratsvorsitz statt. Hierzu gehört auch die Einberufung des Rates sowie die Aufstellung der Tagesordnung, hier ist eine Benehmensherstellung mit der allgemeinen Vertretung notwendig.

 

Sofern der Rat auf die Bildung einer Verwaltungsausschusses verzichtet hat, werden die Stellvertreterinnen / Stellvertreter aus der Mitte des Rates gewählt (§ 105 Abs. 4 NKomVG), so auch im Falle der Gemeinde Damnatz.

 

Bgm Schulz schlägt vor, dass wie in der Vergangenheit auch zwei gleichberechtigte stellv. Bürgermeisterinnen und Bürgermeister gewählt werden sollten.

 

Aufgrund ihres sehr guten Wahlergebnisses hat Bgm Schulz im Vorfeld der Sitzung bereits das Gespräch mit Rf Ortmanns gesucht, um die Bereitschaft für den Posten der stellv. Bgmin abzuklären.

Rf Ortmanns möchte so frisch im Rat lieber noch keinen solchen Posten annehmen.

 

Aus diesem Grund schlägt Bgm Schulz Rh Henning Hanke und Rh Wolfgang-Robert Schmidtke als stellv. Bürgermeister vor.

 

Da es aus dem Rat keine weiteren Vorschläge gibt und da die Vorgeschlagenen bereit sind die Wahl anzunehmen, wird offen abgestimmt.

 

Der Rat der Gemeinde Damnatz fasst folgenden

 


Beschluss:

a)    Es werden zwei stellvertretende Bürgermeister gewählt

b)    Die stellvertretenden Bürgermeister sind tätig:

c)     Wahl der stellvertretenden Bürgermeister:

Henning Hanke                              5 Ja-Stimmen 2 Enthaltungen

Wolfgang-Robert Schmidtke           5 Ja-Stimmen 2 Enthaltungen