Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Enthaltungen: 3

Sachverhalt:

Herr Rhode erläutert, dass wenn die Bürgermeisterin / der Bürgermeister sowohl die repräsentativen Aufgaben der Gemeinde als auch die Verwaltungsaufgaben wahrnimmt, der Rat gemäß § 105 Abs. 5 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) auf Vorschlag der Bürgermeisterin / des Bürgermeisters eine/n Beschäftigte/n der Gemeinde oder mit dessen Zustimmung ein Ratsmitglied oder eine/n Beschäftigte/n der Samtgemeinde mit der allgemeinen Vertretung (Verwaltungsvertreterin/Verwaltungsvertreter) durch Beschluss zu beauftragen hat.

 

Die Verwaltungsvertreterin / der Verwaltungsvertreter wird durch Aushändigung einer Ernennungsurkunde für die Dauer der Wahlperiode in das Ehrenbeamtenverhältnis berufen; sie oder er hat den Diensteid abzulegen.

 

Bgmin Deegen-Miest schlägt Rf Gosch-Warning vor.

 

Rf Gosch-Warning legt folgenden Diensteid ab:

 

Ich schwöre, das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, die Niedersächsische Verfassung und die in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Gesetze zu wahren und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen, so wahr mir Gott helfe.“

 

Ihr wird die Ernennungsurkunde ausgehändigt.

 

Der Rat der Gemeinde Langendorf fasst folgenden

 


Beschluss:

Auf Vorschlag der Bürgermeisterin Deegen-Miest wird folgende Person bis zur konstituierenden Sitzung des Rates der nächsten Wahlperiode mit der allgemeinen Vertretung beauftragt: Ratsfrau Michaela Gosch-Warning