Beschluss: Mehrheitlich gewählt

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 1

Sachverhalt:

Herr Rhode erläutert, dass gemäß § 81 Abs. 2 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) der Rat in seiner ersten Sitzung aus den Beigeordneten (nicht aus den Vertretungen der Beigeordneten) des Verwaltungsausschusses bis zu drei Vertreterinnen oder Vertreter der Bürgermeisterin / des Bürgermeisters wählt, die sie / ihn bei der repräsentativen Vertretung der Gemeinde, bei der Einberufung des Verwaltungsausschusses einschließlich der Aufstellung der Tagesordnung, der Leitung der Sitzungen des Verwaltungsausschusses, der Verpflichtung und Pflichtenbelehrung der Ratsmitglieder vertreten. Diese Aufzählung ist abschließend.

 

Vorschlagsberechtigt ist jedes Mitglied der Vertretung. Ein Mitwirkungsverbot besteht nicht.

 

Aus der Formulierung (bis zu drei) folgt, dass in der konstituierenden Sitzung mindesten eine Stellvertretung zu wählen ist. Weitere können auch noch später gewählt werden.

 

Soll es unter den Stellvertreterinnen und Stellvertretern (wenn es mehrere geben soll) eine Reihenfolge geben, so wird diese vom Rat bestimmt.

 

Die Vertretung findet gemäß § 105 Abs. 4 NKomVG bei Verhinderung der Bürgermeisterin / des Bürgermeisters zusätzlich zu den oben genannten Aufgaben auch beim Ratsvorsitz statt. Hierzu gehört auch die Einberufung des Rates sowie die Aufstellung der Tagesordnung (Benehmensherstellung mit allgemeiner Vertretung notwendig).

 

Sofern der Rat auf die Bildung einer Verwaltungsausschusses verzichtet hat, werden die Stellvertreterinnen / Stellvertreter aus der Mitte des Rates gewählt (§ 105 Abs. 4 NKomVG).

 

Rf Brownlee schlägt vor, dass zwei gleichberechtigte stellv.Bürgermeisterinnen/Bürgermeister gewählt werden sollten.

Die übrigen Ratsmitglieder begrüßen diesen Vorschlag.

 

Bgmin Deegen-Miest bittet um Vorschläge aus den Reihen der Ratsmitglieder.

 

Rh Reckewell schlägt Rf Gosch-Warning als stellv. Bürgermeisterin vor.

Rh Kohls schlägt Rf Brownlee als stellv. Bürgermeisterin vor.

Beide Ratsfrauen sind bereit die Wahl zur stellv. Bürgermeisterin anzunehmen.

 

Der Rat der Gemeinde Langendorf fasst folgenden

 


Beschluss:

a)    Es werden zwei stellvertretende Bürgermeisterinnen gewählt

b)    Die stellvertretenden Bürgermeisterinnen sind gleichberechtigt:

c)     Wahl der stellvertretenden Bürgermeisterinnen: Rf Gosch-Warning und Rf Brownlee