Sitzung: 24.11.2021 Rat der Gemeinde Langendorf
Beschluss: Mehrheitlich gewählt
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 1
Vorlage: 1/0568/2021
Sachverhalt:
Herr Rhode
erläutert, dass gemäß § 81 Abs. 2 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz
(NKomVG) der Rat in seiner ersten Sitzung aus den Beigeordneten
(nicht aus den Vertretungen der Beigeordneten) des Verwaltungsausschusses bis
zu drei Vertreterinnen oder Vertreter der Bürgermeisterin / des Bürgermeisters
wählt, die sie / ihn bei der repräsentativen Vertretung der Gemeinde, bei der
Einberufung des Verwaltungsausschusses einschließlich der Aufstellung der
Tagesordnung, der Leitung der Sitzungen des Verwaltungsausschusses, der
Verpflichtung und Pflichtenbelehrung der Ratsmitglieder vertreten. Diese
Aufzählung ist abschließend.
Vorschlagsberechtigt
ist jedes Mitglied der Vertretung. Ein Mitwirkungsverbot besteht nicht.
Aus der
Formulierung (bis zu drei) folgt, dass in der konstituierenden Sitzung
mindesten eine Stellvertretung zu wählen ist. Weitere können auch noch später
gewählt werden.
Soll es unter den
Stellvertreterinnen und Stellvertretern (wenn es mehrere geben soll) eine
Reihenfolge geben, so wird diese vom Rat bestimmt.
Die Vertretung
findet gemäß § 105 Abs. 4 NKomVG bei Verhinderung der Bürgermeisterin /
des Bürgermeisters zusätzlich zu den oben genannten Aufgaben auch beim
Ratsvorsitz statt. Hierzu gehört auch die Einberufung des Rates sowie die
Aufstellung der Tagesordnung (Benehmensherstellung mit allgemeiner Vertretung
notwendig).
Sofern der Rat auf
die Bildung einer Verwaltungsausschusses verzichtet hat, werden die
Stellvertreterinnen / Stellvertreter aus der Mitte des Rates gewählt (§ 105
Abs. 4 NKomVG).
Rf Brownlee schlägt
vor, dass zwei gleichberechtigte stellv.Bürgermeisterinnen/Bürgermeister
gewählt werden sollten.
Die übrigen Ratsmitglieder
begrüßen diesen Vorschlag.
Bgmin Deegen-Miest
bittet um Vorschläge aus den Reihen der Ratsmitglieder.
Rh Reckewell
schlägt Rf Gosch-Warning als stellv. Bürgermeisterin vor.
Rh Kohls schlägt Rf
Brownlee als stellv. Bürgermeisterin vor.
Beide Ratsfrauen
sind bereit die Wahl zur stellv. Bürgermeisterin anzunehmen.
Der Rat der
Gemeinde Langendorf fasst folgenden
Beschluss:
a)
Es
werden zwei stellvertretende
Bürgermeisterinnen gewählt
b)
Die
stellvertretenden Bürgermeisterinnen sind gleichberechtigt:
c)
Wahl
der stellvertretenden Bürgermeisterinnen: Rf
Gosch-Warning und Rf Brownlee