Sitzung: 24.11.2021 Rat der Gemeinde Langendorf
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9
Vorlage: 1/0565/2021
Sachverhalt:
Herr Rhode
erläutert, dass Kommunen sich nach § 69 Satz 1 NKomVG eine Geschäftsordnung zu
geben haben. Sie stellt eine Ergänzung und Ausfüllung der gesetzlich
vorgegebenen Verfahrensvorschriften dar und gilt jeweils für die Wahlperiode.
Somit hat die „alte“ Geschäftsordnung vom 24.04.2017 am 31.10.2021 ihre
Gültigkeit verloren. Da der Erlass einer Geschäftsordnung mithin Rechtspflicht
ist, muss im Rahmen der konstituierenden Sitzung so früh wie möglich in der
Tagesordnung eine neue Geschäftsordnung beschlossen werden.
Um die ohnehin
schon stark durch Regularien geprägte konstituierende Sitzung nicht zu
überlasten, hat es sich in der Vergangenheit bewährt, die Anwendung der
Regelungen der bisherigen Geschäftsordnung zu beschließen. Die Änderung der
Geschäftsordnung ist jederzeit in der Wahlperiode möglich, so dass Regelungen
später noch angepasst und dann auch ausreichend diskutiert werden können.
Es wird
vorgeschlagen, wie in der Vergangenheit zu verfahren.
Der Rat der
Gemeinde Langendorf fasst folgenden
Beschluss:
Die
Geschäftsordnung für den Rat der Gemeinde Langendorf vom 24.04.2017 behält
Gültigkeit bis zum Erlass einer neuen Geschäftsordnung.