Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11

Sachverhalt:

Herr Rhode erklärt, dass aus der Mitte der Ratsmitglieder der Rat gemäß § 71 Abs. 1 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) beratende Ausschüsse bilden kann. Es ist der Entscheidung des Rates überlassen, ob und gegebenenfalls welche „freiwilligen“ Ausschüsse gebildet werden, wie ihre Aufgaben abgegrenzt sind und wie viele Mitglieder (Ratsmitglieder sowie evtl. „andere Personen“ = beratende Mitglieder) ihnen angehören sollen.

 

Die Verteilung der Sitze auf die dem Rat angehörenden Fraktionen und Gruppen erfolgt gem. der aktuellen Rechtslage nunmehr nach dem Höchstzahlenverfahren von d´Hondt. Der Niedersächsische Landesgesetzgeber hat das NKomVG in der Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 13. Oktober 2021 abschließend beraten und beschlossen sowie anschließend im Niedersächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 40 / 2021 vom 19. Oktober 2021 (GVBl. S. 700) verkündet.

 

Sollen Fachausschüsse mit Ratsmitgliedern und „anderen Personen“ besetzt werden, so ist bei der Sitzverteilung für beide Gruppen getrennt vorzugehen. Zunächst sind die auf die Ratsmitglieder und danach die auf die „anderen Personen“ entfallenden Sitze zu ermitteln. Bei Losentscheidungen zieht die / der Ratsvorsitzende die Lose.

 

Die Fraktionen und Gruppen benennen ihre Ratsmitglieder und gegebenenfalls „anderen Personen“, für die auf sie entfallenden Sitze. Beratende Mitglieder haben in „freiwilligen“ Fachausschüssen gemäß § 71 Abs. 7 NKomVG kein Stimmrecht.

 

Fraktionen und Gruppen, auf die bei der Sitzverteilung in einem Ausschuss kein Sitz entfallen ist, sind berechtigt, ein zusätzliches Mitglied mit beratender Stimme in den Ausschuss zu entsenden (Grundmandat). Fraktions- oder gruppenlose Ratsmitglieder können verlangen, in einem Ratsausschuss ihrer Wahl beratendes Mitglied zu werden.

 

Die Vertretung der Ausschussmitglieder ist fraktions- bzw. gruppenintern zu regeln. Für beratende Mitglieder in Fachausschüssen müssen feste Vertreterinnen oder Vertreter benannt werden.

 

Die Sitzverteilung und namentliche Besetzung der Fachausschüsse hat der Rat gemäß § 71 Abs. 5 NKomVG durch Beschluss festzustellen.

 

In der vergangenen Wahlperiode hat der Rat der Gemeinde Gusborn keine Fachausschüsse gebildet.

 

Bgm Ringel schlägt vor, dass es auch so beibehalten wird. Die übrigen Ratsmitglieder teilen diese Ansicht.

 

Der Rat der Gemeinde Gusborn fasst folgenden

 


Beschluss:

Der Rat der Gemeinde Gusborn bildet keine Fachausschüsse.