Beschluss: Einstimmig gewählt

Abstimmung: Ja: 6, Enthaltungen: 5

Sachverhalt:

Herr Rhode erklärt, dass gemäß § 81 Abs. 2 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) der Rat in seiner ersten Sitzung aus den Beigeordneten (nicht aus den Vertretungen der Beigeordneten) des Verwaltungsausschusses bis zu drei Vertreterinnen oder Vertreter der Bürgermeisterin / des Bürgermeisters wählt, die sie / ihn bei der repräsentativen Vertretung der Gemeinde, bei der Einberufung des Verwaltungsausschusses einschließlich der Aufstellung der Tagesordnung, der Leitung der Sitzungen des Verwaltungsausschusses, der Verpflichtung und Pflichtenbelehrung der Ratsmitglieder vertreten. Diese Aufzählung ist abschließend.

 

Vorschlagsberechtigt ist jedes Mitglied der Vertretung. Ein Mitwirkungsverbot besteht nicht.

 

Aus der Formulierung (bis zu drei) folgt, dass in der konstituierenden Sitzung mindesten eine Stellvertretung zu wählen ist. Weitere können auch noch später gewählt werden.

 

Soll es unter den Stellvertreterinnen und Stellvertretern (wenn es mehrere geben soll) eine Reihenfolge geben, so wird diese vom Rat bestimmt.

 

Die Vertretung findet gemäß § 105 Abs. 4 NKomVG bei Verhinderung der Bürgermeisterin / des Bürgermeisters zusätzlich zu den oben genannten Aufgaben auch beim Ratsvorsitz statt. Hierzu gehört auch die Einberufung des Rates sowie die Aufstellung der Tagesordnung (Benehmensherstellung mit allgemeiner Vertretung notwendig).

 

Sofern der Rat auf die Bildung einer Verwaltungsausschusses verzichtet hat, werden die Stellvertreterinnen / Stellvertreter aus der Mitte des Rates gewählt (§ 105 Abs. 4 NKomVG).

 

Bgm Ringel schlägt vor, dass wie in der Vergangenheit 2 gleichberechtigte stellv. Bürgermeister gewählt werden sollten.

 

Rh Baack schlägt als gleichberechtigte stellv. Bürgermeister Rh Burmester und Rh Fahren vor.

 

Der Rat der Gemeinde Gusborn fasst folgenden

 


Beschluss:

a)    Es werden zwei stellvertretende Bürgermeisterinnen und Bürgermeister gewählt

b)    Die stellvertretenden Bürgermeisterinnen und Bürgermeister sind gleichberechtigt

c)     Zu gleichberechtigten stellvertretenden Bürgermeistern werden Thomas Fahren und Timo Burmester gewählt.