Sitzung: 23.11.2021 Rat der Gemeinde Gusborn
Beschluss: Einstimmig gewählt
Abstimmung: Ja: 6, Enthaltungen: 5
Vorlage: 1/0556/2021
Sachverhalt:
Herr Rhode erklärt,
dass gemäß § 81 Abs. 2 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) der
Rat in seiner ersten Sitzung aus den Beigeordneten (nicht aus den
Vertretungen der Beigeordneten) des Verwaltungsausschusses bis zu drei
Vertreterinnen oder Vertreter der Bürgermeisterin / des Bürgermeisters wählt,
die sie / ihn bei der repräsentativen Vertretung der Gemeinde, bei der
Einberufung des Verwaltungsausschusses einschließlich der Aufstellung der
Tagesordnung, der Leitung der Sitzungen des Verwaltungsausschusses, der
Verpflichtung und Pflichtenbelehrung der Ratsmitglieder vertreten. Diese
Aufzählung ist abschließend.
Vorschlagsberechtigt
ist jedes Mitglied der Vertretung. Ein Mitwirkungsverbot besteht nicht.
Aus der
Formulierung (bis zu drei) folgt, dass in der konstituierenden Sitzung
mindesten eine Stellvertretung zu wählen ist. Weitere können auch noch später
gewählt werden.
Soll es unter den
Stellvertreterinnen und Stellvertretern (wenn es mehrere geben soll) eine
Reihenfolge geben, so wird diese vom Rat bestimmt.
Die Vertretung
findet gemäß § 105 Abs. 4 NKomVG bei Verhinderung der Bürgermeisterin /
des Bürgermeisters zusätzlich zu den oben genannten Aufgaben auch beim
Ratsvorsitz statt. Hierzu gehört auch die Einberufung des Rates sowie die
Aufstellung der Tagesordnung (Benehmensherstellung mit allgemeiner Vertretung
notwendig).
Sofern der Rat auf
die Bildung einer Verwaltungsausschusses verzichtet hat, werden die
Stellvertreterinnen / Stellvertreter aus der Mitte des Rates gewählt (§ 105
Abs. 4 NKomVG).
Bgm Ringel schlägt
vor, dass wie in der Vergangenheit 2 gleichberechtigte stellv. Bürgermeister
gewählt werden sollten.
Rh Baack schlägt
als gleichberechtigte stellv. Bürgermeister Rh Burmester und Rh Fahren vor.
Der Rat der
Gemeinde Gusborn fasst folgenden
Beschluss:
a)
Es
werden zwei stellvertretende Bürgermeisterinnen und Bürgermeister gewählt
b)
Die
stellvertretenden Bürgermeisterinnen und Bürgermeister sind gleichberechtigt
c)
Zu
gleichberechtigten stellvertretenden Bürgermeistern werden Thomas Fahren und
Timo Burmester gewählt.