Sitzung: 23.11.2021 Rat der Gemeinde Gusborn
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 11
Vorlage: 1/0553/2021
Sachverhalt:
Kommunen haben sich
nach § 69 Satz 1 NKomVG eine Geschäftsordnung zu geben. Sie stellt eine
Ergänzung und Ausfüllung der gesetzlich vorgegebenen Verfahrensvorschriften dar
und gilt jeweils für die Wahlperiode. Somit hat die „alte“ Geschäftsordnung vom
09.03.2017 am 31.10.2021 ihre Gültigkeit verloren. Da der Erlass einer
Geschäftsordnung mithin Rechtspflicht ist, muss im Rahmen der konstituierenden
Sitzung so früh wie möglich in der Tagesordnung eine neue Geschäftsordnung
beschlossen werden.
Um die ohnehin
schon stark durch Regularien geprägte konstituierende Sitzung nicht zu
überlasten, hat es sich in der Vergangenheit bewährt, die Anwendung der
Regelungen der bisherigen Geschäftsordnung zu beschließen. Die Änderung der
Geschäftsordnung ist jederzeit in der Wahlperiode möglich, so dass Regelungen
später noch angepasst und dann auch ausreichend diskutiert werden können.
Rh Fahren beantragt
Abstimmung nach Vorlage.
Rh Struck
beantragt, dass der Erlass einer neuen Geschäftsordnung jedoch kurzfristig
angestoßen werden sollte, da die Geschäftsordnung in einigen Punkten dringend
überarbeitet werden muss.
Mit dieser
Erweiterung fasst der Rat der Gemeinde Gusborn folgenden
Beschluss:
Die
Geschäftsordnung für den Rat der Gemeinde Gusborn vom 09.03.2017 behält
Gültigkeit bis zum Erlass einer neuen Geschäftsordnung.
Der Erlass einer
neuen Geschäftsordnung sollte jedoch kurzfristig angestoßen werden, da die
Geschäftsordnung in einigen Punkten dringend überarbeitet werden muss. (Antrag
Rh Struck)