Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11

Sachverhalt:

Kommunen haben sich nach § 69 Satz 1 NKomVG eine Geschäftsordnung zu geben. Sie stellt eine Ergänzung und Ausfüllung der gesetzlich vorgegebenen Verfahrensvorschriften dar und gilt jeweils für die Wahlperiode. Somit hat die „alte“ Geschäftsordnung vom 09.03.2017 am 31.10.2021 ihre Gültigkeit verloren. Da der Erlass einer Geschäftsordnung mithin Rechtspflicht ist, muss im Rahmen der konstituierenden Sitzung so früh wie möglich in der Tagesordnung eine neue Geschäftsordnung beschlossen werden.

 

Um die ohnehin schon stark durch Regularien geprägte konstituierende Sitzung nicht zu überlasten, hat es sich in der Vergangenheit bewährt, die Anwendung der Regelungen der bisherigen Geschäftsordnung zu beschließen. Die Änderung der Geschäftsordnung ist jederzeit in der Wahlperiode möglich, so dass Regelungen später noch angepasst und dann auch ausreichend diskutiert werden können.

 

Rh Fahren beantragt Abstimmung nach Vorlage.

 

Rh Struck beantragt, dass der Erlass einer neuen Geschäftsordnung jedoch kurzfristig angestoßen werden sollte, da die Geschäftsordnung in einigen Punkten dringend überarbeitet werden muss.

 

Mit dieser Erweiterung fasst der Rat der Gemeinde Gusborn folgenden

 


Beschluss:

Die Geschäftsordnung für den Rat der Gemeinde Gusborn vom 09.03.2017 behält Gültigkeit bis zum Erlass einer neuen Geschäftsordnung.

 

Der Erlass einer neuen Geschäftsordnung sollte jedoch kurzfristig angestoßen werden, da die Geschäftsordnung in einigen Punkten dringend überarbeitet werden muss. (Antrag Rh Struck)