Beschluss: Mehrheitlich gewählt

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 5

Sachverhalt:

Rh Beckmann bittet Rh Struck ihn als Sitzungsvorsitzenden für diesen Tagesordnungspunkt abzulösen.

 

Herr Rhode erläutert, dass der Rat in seiner ersten Sitzung aus seiner Mitte die Bürgermeisterin oder den Bürgermeister für die Dauer der Wahlperiode (§ 105 Abs. 1 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG)) wählt.

Das älteste anwesende und dazu bereite Ratsmitglied leitet die Wahl (§ 103 NKomVG).

 

Sie oder er führt den Vorsitz im Rat. Ferner führt sie oder er nach dem Ende der Wahlperiode die Tätigkeit bis zur Neuwahl einer Bürgermeisterin oder eines Bürgermeisters fort.

 

Vorschlagsberechtigt für die Wahl ist nur eine Fraktion oder Gruppe, die Anspruch auf mindestens einen Sitz im Verwaltungsausschuss hat.

 

Fraktionen und Gruppen, bei denen erst das Los entscheidet, ob sie einen Sitz im Verwaltungsausschuss erhalten, sind nicht vorschlagsberechtigt, da zum Zeitpunkt der Wahl noch nicht feststeht, ob die Fraktion oder Gruppe im zu bildenden Verwaltungsausschuss vertreten sein wird.

 

Wurde auf die Bildung eines Verwaltungsausschusses verzichtet, ist jedes Ratsmitglied vorschlagsberechtigt.

 

Die Wahl wird gemäß den Bestimmungen des § 67 NKomVG durchgeführt. Danach wird schriftlich gewählt. Steht nur eine Person zur Wahl, wird durch Zuruf oder Handzeichen gewählt, wenn dem niemand widerspricht. Verlangt ein Ratsmitglied geheime Wahl, ist geheim zu wählen.

Gewählt ist die Person, die im ersten Wahlgang die Mehrheit der Stimmen der Ratsmitglieder (6 Stimmen) erhalten hat.

 

Wird dieses Ergebnis nicht erreicht, erfolgt ein zweiter Wahlgang. In diesem Wahlgang ist die Person gewählt, die die meisten Stimmen erhalten hat.

 

Die gewählte Bürgermeisterin / der gewählte Bürgermeister ist mit der Annahme der Wahl kraft Gesetzes (§ 105 Abs. 2 NKomVG) in das Ehrenbeamtenverhältnis berufen. Seiner Ernennung durch Aushändigung einer Urkunde bedarf es nicht.

 

Die gewählte Bürgermeisterin / der gewählte Bürgermeister ist zu vereidigen. Bei Wiederwahl der bisherigen Bürgermeisterin / des bisherigen Bürgermeisters ist auf eine erneute Vereidigung zu verzichten. In diesem Fall weist der „Altersvorsitzende“ die im Amt bestätigte Bürgermeisterin / den im Amt bestätigten Bürgermeister darauf hin, dass der früher geleistete Amtseid sie / ihn auch im neuen Beamtenverhältnis bindet. Der Hinweis ist zu dokumentieren.

 

Auf den Eid kann auch verzichtet werden, wenn noch in der gleichen Sitzung eine Gemeindedirektorin / ein Gemeindedirektor vereidigt wird.

 

Der Diensteid lautet:

 

Ich schwöre, das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, die Niedersächsische Verfassung und die in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Gesetze zu wahren und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen, so wahr mir Gott helfe.“

 

Der Eid kann auch ohne die Worte „so wahr mir Gott helfe“ geleistet werden.

 

Die Ratsmitglieder können jetzt Vorschläge unterbreiten:

 

Bei schriftlicher bzw. geheimer Wahl wird empfohlen, Stimmzähler zu benennen.

 

Die / gewählte Bürgermeisterin / der Bürgermeister muss die Wahl durch Erklärung annehmen (siehe oben). Bei Verzicht hat ein neues Wahlverfahren zu beginnen.

 

Rh Burmester schlägt Hartmut Ringel zur Wiederwahl vor, da er in den letzten Jahren gute Arbeit geleistet hat und die Gemeinde auch mit knappen Geldmitteln stets gut vertreten hat und dennoch möglich gemacht hat, was möglich gewesen ist.

 

Rh Gehrke schlägt Uwe Beckmann zur Wahl als Bürgermeister vor, Rh Beckmann sei seiner Meinung nach besser geeignet die Gemeinde Gusborn zu vertreten.

 

Rh Deward schlägt ebenfalls Uwe Beckmann zur Wahl vor und begründet dies u.a. durch weniger Einflussnahme der Samtgemeindeverwaltung, wenn Rh Beckmann zum Bürgermeister gewählt wird.

 

Rh Struck schlägt ebenfalls Uwe Beckmann zur Bürgermeisterwahl vor und erklärt, dass Rh Beckmann ein besserer Vorsitzender des Rates wäre, genauer auf die Einhaltung der Geschäftsordnung achten und innovative Ideen einbringen würde.

 

Die beiden Vorgeschlagenen würden im Falle ihrer Wahl das Amt des Bürgermeisters annehmen.

 

Rh Beckmann bittet darum eine Stellungnahme vortragen zu dürfen.

Er erläutert, dass er mit einer Wahlbeteiligung von 73% in der Gemeinde Gusborn sehr zufrieden gewesen ist und dass die 11 Ratsmitglieder hier am Ratstisch die Gemeinde in den nächsten 5 Jahren vertreten werden. Ihm persönlich gefiel die Arbeit von Hartmut Ringel als Bürgermeister leider immer weniger, er zählt einige Sachverhalte aus der Vergangenheit auf, in denen er anders entschieden und seiner Ansicht nach mehr für die Gemeinde Gusborn gekämpft hätte.

So z.B. der Verkauf der Alten Schule, Neue Kita in Samtgemeindeeigentum sowie fehlende Sanierung am Feuerwehrgerätehaus in Quickborn.

„Es wird alles abgeschafft, was Arbeit macht!“, so Rh Beckmann.

 

Wenn er als Bürgermeister gewählt wird, möchte er sich für die Unterstützung des Ehrenamtes stark machen, eine Gemeindeschwester für die Gemeinde Gusborn suchen, den Natur- und Artenschutz besser aufstellen, ähnlich dem Blühprojekt der Nachbargemeinde, besonders wichtig sind Rh Beckmann der Ausbau der Radwege, sichere Schulwege sowie der Ausbau der Straßen und Wirtschaftswege.

 

Anders als unter der Führung von Rh Ringel möchte er „Gesagtes“ auch einhalten, so wurde in der Vergangenheit vieles „gesagt und nicht gemacht!“, so Rh Beckmann.

 

In den Nachbargemeinden passiert derzeit so vieles, Neubau von Mehrzweckgebäuden, neue Kitas und Dorfgemeinschaftshaus etc, so sollte es auch in der Gemeinde Gusborn vorangehen, Rh Beckmann setzt hier auf Veränderung und ist bereit diese Veränderungen zu bringen.

 

Rh Ringel möchte darauf nicht eingehen und verzichtet auf eine eigene Stellungnahme.

 

Rh Burmester wiederum möchte die Aussagen von Rh Beckmann nicht so stehenlassen und nimmt Rh Ringel in Schutz, er hält eine Stellungnahme in der Sachthemen der Vergangenheit aufgezählt und gegen jemanden verwendet und völlig aus dem Kontext gerissen werden für unnötig.

 

So hätte sich die Gemeinde Gusborn die Sanierung der Alten Schule gar nicht leisten können und der Verkauf schien als richtige Entscheidung und die Entscheidung fiel einstimmig.

Rh Ringel hat stets mit den Landwirten zusammengearbeitet und Sanierungen z.B. der Wirtschaftswege auch kurzfristig umgesetzt. Bei der Sanierung der Feuerwehrgerätehäuser gibt es von Seiten der Samtgemeinde eine Prioritätenliste, diese wird der Reihe nach abgearbeitet, auf dieser Liste ist Quickborn ziemlich weit oben dabei, so Rh Burmester.

Es wurde vergessen zu erwähnen, dass die Feuerwehren der Gemeinde Gusborn jedoch neue Fahrzeuge erhalten haben.

So hat der ehemalige Bürgermeister aus den vorhandenen Finanzen, seiner Ansicht nach das Beste für die Gemeinde rausgeholt, er würde auch weiterhin auf Hartmut Ringel setzen.

Die Ratsmitglieder sollten sich nicht gegenseitig diffamieren, sondern gemeinsam und Hand in Hand für die Gemeinde Gusborn arbeiten, so Rh Burmester abschließend.

 

Rf Heinz beantragt geheime Wahl.

Als Stimmenauszähler werden Rh Baack und Rh Gehrke vom Rh Struck bestimmt.

 

Wahlvorschlag Nr. 1 lautet Hartmut Ringel und Wahlvorschlag Nr. 2 lautet Uwe Beckmann, die Ratsmitglieder wählen der Reihe nach in geheimer Wahl.

 

Es entfallen 6 Stimmen auf den Wahlvorschlag 1 und 5 Stimmen auf den Wahlvorschlag 2, somit ist Hartmut Ringel als Bürgermeister der Gemeinde Gusborn wiedergewählt.

 

Bgm Ringel bedankt sich für die Wiederwahl und das in ihn gesetzte Vertrauen, er hofft auf eine faire und vernünftige Zusammenarbeit, er wird versuchen, dass er ein vernünftiges Verhältnis zu allen pflegen wird, wundert sich aber sehr darüber, dass heute Abend scheinbar wieder Wahlkampfstimmung herrscht. Die Wahlen und der damit einhergehende Wahlkampf sind seiner Meinung nach bereits im September gelaufen.

 

Bgm Ringel erwähnt abschließend, dass die Thematik mit den 3000,00 € und den Unwahrheiten nunmehr einen Abschluss finden muss und bittet dahingehend, die Inhalte der entsprechenden Niederschriften nachzulesen.