Sitzung: 23.11.2021 Rat der Gemeinde Gusborn
Beschluss: Mehrheitlich gewählt
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 5
Vorlage: 1/0552/2021
Sachverhalt:
Rh Beckmann bittet
Rh Struck ihn als Sitzungsvorsitzenden für diesen Tagesordnungspunkt abzulösen.
Herr Rhode
erläutert, dass der Rat in seiner ersten Sitzung aus seiner Mitte die
Bürgermeisterin oder den Bürgermeister für die Dauer der Wahlperiode (§ 105
Abs. 1 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG)) wählt.
Das älteste
anwesende und dazu bereite Ratsmitglied leitet die Wahl (§ 103 NKomVG).
Sie oder er führt
den Vorsitz im Rat. Ferner führt sie oder er nach dem Ende der Wahlperiode die
Tätigkeit bis zur Neuwahl einer Bürgermeisterin oder eines Bürgermeisters fort.
Vorschlagsberechtigt
für die Wahl ist nur eine Fraktion oder Gruppe, die Anspruch auf mindestens
einen Sitz im Verwaltungsausschuss hat.
Fraktionen und
Gruppen, bei denen erst das Los entscheidet, ob sie einen Sitz im
Verwaltungsausschuss erhalten, sind nicht vorschlagsberechtigt, da zum
Zeitpunkt der Wahl noch nicht feststeht, ob die Fraktion oder Gruppe im zu
bildenden Verwaltungsausschuss vertreten sein wird.
Wurde auf die
Bildung eines Verwaltungsausschusses verzichtet, ist jedes Ratsmitglied
vorschlagsberechtigt.
Die Wahl wird gemäß
den Bestimmungen des § 67 NKomVG durchgeführt. Danach wird schriftlich gewählt.
Steht nur eine Person zur Wahl, wird durch Zuruf oder Handzeichen gewählt, wenn
dem niemand widerspricht. Verlangt ein Ratsmitglied geheime Wahl, ist geheim zu
wählen.
Gewählt ist die
Person, die im ersten Wahlgang die Mehrheit der Stimmen der Ratsmitglieder (6 Stimmen) erhalten hat.
Wird dieses
Ergebnis nicht erreicht, erfolgt ein zweiter Wahlgang. In diesem Wahlgang ist
die Person gewählt, die die meisten Stimmen erhalten hat.
Die gewählte
Bürgermeisterin / der gewählte Bürgermeister ist mit der Annahme der Wahl kraft
Gesetzes (§ 105 Abs. 2 NKomVG) in das Ehrenbeamtenverhältnis berufen. Seiner
Ernennung durch Aushändigung einer Urkunde bedarf es nicht.
Auf den Eid kann
auch verzichtet werden, wenn noch in der gleichen Sitzung eine
Gemeindedirektorin / ein Gemeindedirektor vereidigt wird.
Der Diensteid
lautet:
Ich schwöre, das Grundgesetz
für die Bundesrepublik Deutschland, die Niedersächsische Verfassung und die in
der Bundesrepublik Deutschland geltenden Gesetze zu wahren und meine
Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen, so wahr mir Gott helfe.“
Der Eid kann auch ohne
die Worte „so wahr mir Gott helfe“ geleistet werden.
Die Ratsmitglieder
können jetzt Vorschläge unterbreiten:
Bei schriftlicher
bzw. geheimer Wahl wird empfohlen, Stimmzähler zu benennen.
Die / gewählte
Bürgermeisterin / der Bürgermeister muss die Wahl durch Erklärung annehmen
(siehe oben). Bei Verzicht hat ein neues Wahlverfahren zu beginnen.
Rh Burmester
schlägt Hartmut Ringel zur Wiederwahl vor, da er in den letzten Jahren gute
Arbeit geleistet hat und die Gemeinde auch mit knappen Geldmitteln stets gut
vertreten hat und dennoch möglich gemacht hat, was möglich gewesen ist.
Rh Gehrke schlägt
Uwe Beckmann zur Wahl als Bürgermeister vor, Rh Beckmann sei seiner Meinung
nach besser geeignet die Gemeinde Gusborn zu vertreten.
Rh Deward schlägt
ebenfalls Uwe Beckmann zur Wahl vor und begründet dies u.a. durch weniger
Einflussnahme der Samtgemeindeverwaltung, wenn Rh Beckmann zum Bürgermeister
gewählt wird.
Rh Struck schlägt
ebenfalls Uwe Beckmann zur Bürgermeisterwahl vor und erklärt, dass Rh Beckmann
ein besserer Vorsitzender des Rates wäre, genauer auf die Einhaltung der
Geschäftsordnung achten und innovative Ideen einbringen würde.
Die beiden Vorgeschlagenen
würden im Falle ihrer Wahl das Amt des Bürgermeisters annehmen.
Rh Beckmann bittet
darum eine Stellungnahme vortragen zu dürfen.
Er erläutert, dass
er mit einer Wahlbeteiligung von 73% in der Gemeinde Gusborn sehr zufrieden
gewesen ist und dass die 11 Ratsmitglieder hier am Ratstisch die Gemeinde in
den nächsten 5 Jahren vertreten werden. Ihm persönlich gefiel die Arbeit von
Hartmut Ringel als Bürgermeister leider immer weniger, er zählt einige
Sachverhalte aus der Vergangenheit auf, in denen er anders entschieden und
seiner Ansicht nach mehr für die Gemeinde Gusborn gekämpft hätte.
So z.B. der Verkauf
der Alten Schule, Neue Kita in Samtgemeindeeigentum sowie fehlende Sanierung am
Feuerwehrgerätehaus in Quickborn.
„Es wird alles
abgeschafft, was Arbeit macht!“, so Rh Beckmann.
Wenn er als
Bürgermeister gewählt wird, möchte er sich für die Unterstützung des Ehrenamtes
stark machen, eine Gemeindeschwester für die Gemeinde Gusborn suchen, den
Natur- und Artenschutz besser aufstellen, ähnlich dem Blühprojekt der
Nachbargemeinde, besonders wichtig sind Rh Beckmann der Ausbau der Radwege,
sichere Schulwege sowie der Ausbau der Straßen und Wirtschaftswege.
Anders als unter
der Führung von Rh Ringel möchte er „Gesagtes“ auch einhalten, so wurde in der Vergangenheit
vieles „gesagt und nicht gemacht!“, so Rh Beckmann.
In den
Nachbargemeinden passiert derzeit so vieles, Neubau von Mehrzweckgebäuden, neue
Kitas und Dorfgemeinschaftshaus etc, so sollte es auch in der Gemeinde Gusborn
vorangehen, Rh Beckmann setzt hier auf Veränderung und ist bereit diese
Veränderungen zu bringen.
Rh Ringel möchte
darauf nicht eingehen und verzichtet auf eine eigene Stellungnahme.
Rh Burmester
wiederum möchte die Aussagen von Rh Beckmann nicht so stehenlassen und nimmt Rh
Ringel in Schutz, er hält eine Stellungnahme in der Sachthemen der
Vergangenheit aufgezählt und gegen jemanden verwendet und völlig aus dem
Kontext gerissen werden für unnötig.
So hätte sich die
Gemeinde Gusborn die Sanierung der Alten Schule gar nicht leisten können und
der Verkauf schien als richtige Entscheidung und die Entscheidung fiel
einstimmig.
Rh Ringel hat stets
mit den Landwirten zusammengearbeitet und Sanierungen z.B. der Wirtschaftswege
auch kurzfristig umgesetzt. Bei der Sanierung der Feuerwehrgerätehäuser gibt es
von Seiten der Samtgemeinde eine Prioritätenliste, diese wird der Reihe nach
abgearbeitet, auf dieser Liste ist Quickborn ziemlich weit oben dabei, so Rh
Burmester.
Es wurde vergessen
zu erwähnen, dass die Feuerwehren der Gemeinde Gusborn jedoch neue Fahrzeuge
erhalten haben.
So hat der
ehemalige Bürgermeister aus den vorhandenen Finanzen, seiner Ansicht nach das
Beste für die Gemeinde rausgeholt, er würde auch weiterhin auf Hartmut Ringel
setzen.
Die Ratsmitglieder
sollten sich nicht gegenseitig diffamieren, sondern gemeinsam und Hand in Hand
für die Gemeinde Gusborn arbeiten, so Rh Burmester abschließend.
Rf Heinz beantragt
geheime Wahl.
Als
Stimmenauszähler werden Rh Baack und Rh Gehrke vom Rh Struck bestimmt.
Wahlvorschlag Nr. 1
lautet Hartmut Ringel und Wahlvorschlag Nr. 2 lautet Uwe Beckmann, die
Ratsmitglieder wählen der Reihe nach in geheimer Wahl.
Es entfallen 6
Stimmen auf den Wahlvorschlag 1 und 5 Stimmen auf den Wahlvorschlag 2, somit
ist Hartmut Ringel als Bürgermeister der Gemeinde Gusborn wiedergewählt.
Bgm Ringel bedankt
sich für die Wiederwahl und das in ihn gesetzte Vertrauen, er hofft auf eine
faire und vernünftige Zusammenarbeit, er wird versuchen, dass er ein
vernünftiges Verhältnis zu allen pflegen wird, wundert sich aber sehr darüber,
dass heute Abend scheinbar wieder Wahlkampfstimmung herrscht. Die Wahlen und
der damit einhergehende Wahlkampf sind seiner Meinung nach bereits im September
gelaufen.
Bgm Ringel erwähnt
abschließend, dass die Thematik mit den 3000,00 € und den Unwahrheiten nunmehr
einen Abschluss finden muss und bittet dahingehend, die Inhalte der
entsprechenden Niederschriften nachzulesen.