Sitzung: 23.11.2021 Rat der Gemeinde Gusborn
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 11
Vorlage: 1/0551/2021
Sachverhalt:
Herr Rhode
erläutert, dass vor der Wahl der Bürgermeisterin / des Bürgermeisters der Rat in
seiner ersten Sitzung (der Beschluss kann später auch nicht nachgeholt
werden) gem. § 104 NKomVG beschließen kann, für die Dauer der Wahlperiode
keinen Verwaltungsausschuss zu bilden. Für diesen Beschluss ist eine
Mehrheit von zwei Dritteln der Ratsmitglieder erforderlich.
In diesem Fall
gehen die Zuständigkeiten des Verwaltungsausschusses auf den Rat, die
Zuständigkeiten für die Vorbereitung der Beschlüsse des Rates auf die
Bürgermeisterin / den Bürgermeister über.
Der Beschluss,
keinen Verwaltungsausschuss zu bilden, bedarf als innerorganisatorischer Akt
nicht der Vorbereitung durch den Verwaltungsausschuss bzw. den Rat der
abgelaufenen Wahlperiode.
Entscheidet sich
der Rat für die Bildung eines Verwaltungsausschusses, sind die Beigeordneten zu
bestimmen.
In der vergangenen
Wahlperiode ist kein Verwaltungsausschuss gebildet worden. Es wird empfohlen,
erneut so zu verfahren, so Herr Rhode abschließend.
Der Rat der
Gemeinde Gusborn fasst folgenden
Beschluss:
Der Rat der
Gemeinde Gusborn verzichtet auf die Bildung eines Verwaltungsausschusses.