Bgm Sperling
übergibt den Vorsitz an stellv. Bgm’in Gröning und verlässt den Sitzungstisch.
Herr Siems-Wedhorn
erläutert den Sachverhalt. Die Jahresrechnung 2020 wurde im September 2021 vom
Rechnungsprüfungsamt (RPA) geprüft.
Gründe, die einer
Entlastung des Bürgermeisters entgegenstehen, hat das Rechnungsprüfungsamt
nicht festgestellt. Es bestätigt gem. § 156 Abs. 1 NKomVG, dass
- der
Haushaltsplan und die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung eingehalten
wurden,
- bei
den Erträgen und Aufwendungen sowie bei den Einzahlungen und Auszahlungen
des kommunalen Geld- und Vermögensverkehrs nach den bestehenden Gesetzen
und Vorschriften unter Beachtung der maßgebenden Verwaltungsgrundsätze und
der gebotenen Wirtschaftlichkeit verfahren worden ist und
- sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Erträge,
Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen enthalten sind und der
Jahresabschluss die tatsächliche Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage
darstellt.
Unter Ziffer 4
kritisiert das RPA auf den Seiten 11 und 12 des Prüfberichtes eine nicht
erfolgte Angebotseinholung für Pflegearbeiten an Wegen und Wege-Seitenräumen.
Die Kritik ist grundsätzlich nachvollziehbar und korrekt. Die Direktvergabe an
einen örtlichen Landwirt erfolgte in diesem speziellen Einzelfall, da aus
anderen Aufträgen bekannt war, dass das Unternehmen mindestens 20% billiger ist
als andere Firmen und durch die örtliche Nähe ein unkompliziertes und zeitnahes
Abstimmen von Terminen erfolgen konnte.
Die Gemeinde hat im
Jahr 2020 ein ordentliches Ergebnis von +4.446,33 € und
ein außerordentliches Ergebnis von +33.824,40 € erzielt. Die Überschüsse sind
gemäß § 110 Abs. 6 NKomVG den jeweiligen Überschuss-Rücklagen zuzuführen.
Auf Antrag von FV
Merke fasst der Rat der Gemeinde Jameln folgende
Bgm Sperling
übernimmt wieder den Vorsitz.
Beschlüsse:
a) Der Rat
beschließt mit 7 JA-Stimmen bei 3 Stimmenthaltungen den Jahresabschluss 2020
gemäß § 129 Abs. 1 NKomVG und erteilt dem Bürgermeister Entlastung für das
Haushaltsjahr 2020.
b) Der Rat
beschließt mit 8 JA-Stimmen bei 2 Stimmenthaltung den Überschuss des
ordentlichen Ergebnisses in Höhe von 4.446,33 € der Rücklage aus dem
ordentlichen Ergebnis zuzuführen.
c) Der Rat
beschließt mit 8 JA-Stimmen bei 2 Stimmenthaltungen, den Überschuss des
außerordentlichen Ergebnisses in Höhe von 33.824,40 € der Rücklage aus dem
außerordentlichen Ergebnis zuzuführen.