Sitzung: 10.11.2021 Rat der Gemeinde Jameln
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 11
Vorlage: 1/0478/2021
Herr Rhode
erläutert den Sachverhalt. Nimmt die Bürgermeisterin / der Bürgermeister sowohl
die repräsentativen Aufgaben der Gemeinde als auch die Verwaltungsaufgaben
wahr, hat der Rat gemäß § 105 Abs. 5 Niedersächsisches
Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) auf Vorschlag der Bürgermeisterin / des
Bürgermeisters eine/n Beschäftigte/n der Gemeinde oder mit dessen Zustimmung
ein Ratsmitglied oder eine/n Beschäftigte/n der Samtgemeinde mit der
allgemeinen Vertretung (Verwaltungsvertreterin/Verwaltungsvertreter) durch
Beschluss zu beauftragen.
Die
Verwaltungsvertreterin / der Verwaltungsvertreter wird durch Aushändigung einer
Ernennungsurkunde für die Dauer der Wahlperiode in das Ehrenbeamtenverhältnis
berufen; sie oder er hat den Diensteid abzulegen.
Ich schwöre, das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, die
Niedersächsische Verfassung und die in der Bundesrepublik Deutschland geltenden
Gesetze zu wahren und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen, so wahr mir
Gott helfe.“
Der Eid kann auch ohne die Worte „so
wahr mir Gott helfe“ geleistet werden.
Auf Vorschlag von
Bgm Sperling fasst der Rat Jameln den
Bgm Sperling beruft
stellv. Bgm’in Annemarie Gröning für die Dauer der Wahlperiode in das
Ehrenbeamtenverhältnis.
Stellv. Bgm’in
Annemarie Gröning legt den Diensteid ab und erhält die Ernennungsurkunde von
Bgm Sperling.
Beschluss:
Auf Vorschlag des
Bürgermeisters wird stellv. Bgm’in Annemarie Gröning bis zur konstituierenden Sitzung des
Rates der nächsten Wahlperiode
mit der allgemeinen Vertretung beauftragt.