Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11

Herr Rhode erläutert den Sachverhalt. Gemäß § 81 Abs. 2 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) wählt der Rat in seiner ersten Sitzung aus den Beigeordneten (nicht aus den Vertretungen der Beigeordneten) des Verwaltungsausschusses bis zu drei Vertreterinnen oder Vertreter der Bürgermeisterin / des Bürgermeisters, die sie / ihn bei der repräsentativen Vertretung der Gemeinde, bei der Einberufung des Verwaltungsausschusses einschließlich der Aufstellung der Tagesordnung, der Leitung der Sitzungen des Verwaltungsausschusses, der Verpflichtung und Pflichtenbelehrung der Ratsmitglieder vertreten. Diese Aufzählung ist abschließend.

 

Vorschlagsberechtigt ist jedes Mitglied der Vertretung. Ein Mitwirkungsverbot besteht nicht.

 

Aus der Formulierung (bis zu drei) folgt, dass in der konstituierenden Sitzung mindesten eine Stellvertretung zu wählen ist. Weitere können auch noch später gewählt werden.

 

Soll es unter den Stellvertreterinnen und Stellvertretern (wenn es mehrere geben soll) eine Reihenfolge geben, so wird diese vom Rat bestimmt.

 

Die Vertretung findet gemäß § 105 Abs. 4 NKomVG bei Verhinderung der Bürgermeisterin / des Bürgermeisters zusätzlich zu den oben genannten Aufgaben auch beim Ratsvorsitz statt. Hierzu gehört auch die Einberufung des Rates sowie die Aufstellung der Tagesordnung (Benehmensherstellung mit allgemeiner Vertretung notwendig).

 

Sofern der Rat auf die Bildung einer Verwaltungsausschusses verzichtet hat, werden die Stellvertreterinnen / Stellvertreter aus der Mitte des Rates gewählt (§ 105 Abs. 4 NKomVG).

 

In der vergangenen Wahlperiode hat der Rat der Gemeinde Jameln 2 gleichberechtigte stellvertretende Bürgermeisterinnen gewählt.

 

FVe Merke stellt den Antrag für die neue Wahlperiode ebenfalls zwei gleichberechtigte stellvertretende Bürgermeister/innen zu wählen.

 

FVe Merke schlägt Rf Annemarie Gröning als stellvertretende Bürgermeisterin vor.

Es wird offen abgestimmt.

Rf Gröning wird einstimmig zur stellvertretenden Bürgermeisterin gewählt.

Annemarie Gröning nimmt die Wahl zur stellvertretenden Bürgermeisterin an und bedankt sich für die Wahl.

 

Bgm Sperling schlägt nunmehr Rh Ulrich Rode als zweiten stellvertretenden Bürgermeister vor.

Es wird offen abgestimmt.

Rh Rode wird einstimmig zum stellvertretenden Bürgermeister gewählt.

Ulrich Rode nimmt die Wahl zum stellvertretenden Bürgermeister an und bedankt sich für die Wahl.

 

Der Rat der Gemeinde Jameln fasst daraufhin die

 

 

 


Beschlüsse:

a)    Es werden zwei stellvertretende Bürgermeisterinnen und Bürgermeister gewählt.

b)    Die/der stellvertretende Bürgermeisterin und Bürgermeister sind gleichberechtigt.

c)     Es werden Annemarie Gröning zur stellvertretenden Bürgermeisterin und Ulrich Rode zum stellvertretenden Bürgermeister gewählt.

 

Alle Beschlüsse werden einstimmig gefasst.