Sitzung: 10.11.2021 Rat der Gemeinde Jameln
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 11
Vorlage: 1/0476/2021
Herr Rhode
erläutert den Sachverhalt. Gemäß § 81 Abs. 2 Niedersächsisches
Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) wählt der Rat in seiner ersten Sitzung
aus den Beigeordneten (nicht aus den Vertretungen der Beigeordneten) des
Verwaltungsausschusses bis zu drei Vertreterinnen oder Vertreter der
Bürgermeisterin / des Bürgermeisters, die sie / ihn bei der repräsentativen
Vertretung der Gemeinde, bei der Einberufung des Verwaltungsausschusses
einschließlich der Aufstellung der Tagesordnung, der Leitung der Sitzungen des
Verwaltungsausschusses, der Verpflichtung und Pflichtenbelehrung der
Ratsmitglieder vertreten. Diese Aufzählung ist abschließend.
Vorschlagsberechtigt
ist jedes Mitglied der Vertretung. Ein Mitwirkungsverbot besteht nicht.
Aus der
Formulierung (bis zu drei) folgt, dass in der konstituierenden Sitzung
mindesten eine Stellvertretung zu wählen ist. Weitere können auch noch später
gewählt werden.
Soll es unter den
Stellvertreterinnen und Stellvertretern (wenn es mehrere geben soll) eine
Reihenfolge geben, so wird diese vom Rat bestimmt.
Die Vertretung
findet gemäß § 105 Abs. 4 NKomVG bei Verhinderung der Bürgermeisterin /
des Bürgermeisters zusätzlich zu den oben genannten Aufgaben auch beim
Ratsvorsitz statt. Hierzu gehört auch die Einberufung des Rates sowie die
Aufstellung der Tagesordnung (Benehmensherstellung mit allgemeiner Vertretung
notwendig).
Sofern der Rat auf
die Bildung einer Verwaltungsausschusses verzichtet hat, werden die
Stellvertreterinnen / Stellvertreter aus der Mitte des Rates gewählt (§ 105
Abs. 4 NKomVG).
In der vergangenen Wahlperiode hat der Rat der Gemeinde Jameln 2 gleichberechtigte stellvertretende Bürgermeisterinnen gewählt.
FVe Merke stellt den Antrag für die neue Wahlperiode ebenfalls zwei gleichberechtigte stellvertretende Bürgermeister/innen zu wählen.
FVe Merke schlägt Rf Annemarie Gröning als stellvertretende Bürgermeisterin vor.
Es wird offen abgestimmt.
Rf Gröning wird einstimmig zur stellvertretenden Bürgermeisterin gewählt.
Annemarie Gröning nimmt die Wahl zur stellvertretenden Bürgermeisterin an und bedankt sich für die Wahl.
Bgm Sperling schlägt nunmehr Rh Ulrich Rode als zweiten stellvertretenden Bürgermeister vor.
Es wird offen abgestimmt.
Rh Rode wird einstimmig zum stellvertretenden Bürgermeister gewählt.
Ulrich Rode nimmt die Wahl zum stellvertretenden Bürgermeister an und bedankt sich für die Wahl.
Der Rat der Gemeinde Jameln fasst daraufhin die
Beschlüsse:
a)
Es
werden zwei stellvertretende Bürgermeisterinnen und Bürgermeister gewählt.
b)
Die/der
stellvertretende Bürgermeisterin und Bürgermeister sind gleichberechtigt.
c)
Es
werden Annemarie Gröning zur stellvertretenden Bürgermeisterin und Ulrich Rode
zum stellvertretenden Bürgermeister gewählt.
Alle Beschlüsse
werden einstimmig gefasst.