Sitzung: 10.11.2021 Rat der Gemeinde Jameln
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 11
Vorlage: 1/0473/2021
Herr Rhode
erläutert den Sachverhalt. Kommunen haben sich nach § 69 Satz 1 NKomVG eine
Geschäftsordnung zu geben. Sie stellt eine Ergänzung und Ausfüllung der
gesetzlich vorgegebenen Verfahrensvorschriften dar und gilt jeweils für die
Wahlperiode. Somit hat die „alte“ Geschäftsordnung vom 15.06.2017 am 31.10.2021
ihre Gültigkeit verloren. Da der Erlass einer Geschäftsordnung mithin
Rechtspflicht ist, muss im Rahmen der konstituierenden Sitzung so früh wie
möglich in der Tagesordnung eine neue Geschäftsordnung beschlossen werden.
Um die ohnehin
schon stark durch Regularien geprägte konstituierende Sitzung nicht zu
überlasten, hat es sich in der Vergangenheit bewährt, die Anwendung der
Regelungen der bisherigen Geschäftsordnung zu beschließen. Die Änderung der
Geschäftsordnung ist jederzeit in der Wahlperiode möglich, so dass Regelungen
später noch angepasst und dann auch ausreichend diskutiert werden können.
Es wird
vorgeschlagen, wie in der Vergangenheit zu verfahren.
Nach Vortrag fasst
der Rat der Gemeinde Jameln den
Beschluss:
Die
Geschäftsordnung für den Rat der Gemeinde Jameln vom 15.06.2017 behält
Gültigkeit bis zum Erlass einer neuen Geschäftsordnung.