Sitzung: 10.11.2021 Rat der Gemeinde Jameln
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 11
Vorlage: 1/0471/2021
Herr Rhode
erläutert den Sachverhalt. Vor der Wahl der Bürgermeisterin / des
Bürgermeisters kann der Rat in seiner ersten Sitzung (der Beschluss kann
später auch nicht nachgeholt werden) gem. § 104 NKomVG beschließen, für die
Dauer der Wahlperiode keinen Verwaltungsausschuss zu bilden. Für diesen
Beschluss ist eine Mehrheit von zwei Dritteln der Ratsmitglieder
erforderlich.
In diesem Fall
gehen die Zuständigkeiten des Verwaltungsausschusses auf den Rat, die
Zuständigkeiten für die Vorbereitung der Beschlüsse des Rates auf die
Bürgermeisterin / den Bürgermeister über.
Der Beschluss,
keinen Verwaltungsausschuss zu bilden, bedarf als innerorganisatorischer Akt
nicht der Vorbereitung durch den Verwaltungsausschuss bzw. den Rat der
abgelaufenen Wahlperiode.
Entscheidet sich
der Rat für die Bildung eines Verwaltungsausschusses, sind die Beigeordneten zu
bestimmen.
In der vergangenen
Wahlperiode ist kein Verwaltungsausschuss gebildet worden. Es wird empfohlen,
erneut so zu verfahren.
FVe Merke von der
WGJ und GS Rode von der Gruppe SoGrün beantragen, auf die Bildung eines
Verwaltungsausschusses zu verzichten.
Gemäß Antrag fasst
der Rat der Gemeinde Jameln den
Beschluss:
Auf die Bildung
eines Verwaltungsausschusses wird verzichtet.